Common use of Anspruch auf Fahrpreisentschädigung Clause in Contracts

Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen seiner Fahrkarte eingetragenen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.

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Samples: Fahrgastrechte Und Entschädigungsbedingungen, Fahrgastrechte Und Entschädigungsbedingungen

Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen eingetragenen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.

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Samples: Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden resul- tierenden Anschlussversäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen eingetragenen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.

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Samples: VMT Fahrgastinformation, VMT Fahrgastinformation

Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine FahrpreisentschädigungFahrpreisent- schädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis Anschluss- versäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen seiner Fahrkarte eingetragenen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.

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Samples: Allgemeine Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen

Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine FahrpreisentschädigungFahrpreisent- schädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis Anschlussver- säumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen seiner Fahrkarte eingetragenen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens min- destens 60 Minuten erleidet.

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Samples: Beförderungsbestimmungen

Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen seiner Fahrkarte eingetra- genen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.

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Samples: Beförderungsbedingungen

Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren verlieren, hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine FahrpreisentschädigungFahrpreisent- schädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen seiner Fahrkarte eingetragenen Start- und Zielstation eine Verspätung Ver- spätung von mindestens 60 Minuten erleidet.

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Samples: Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen