Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.
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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen seiner Fahrkarte eingetragenen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.
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Samples: Fahrgastrechte Und Entschädigungsbedingungen, Fahrgastrechte Und Entschädigungsbedingungen
Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen eingetragenen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.
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Samples: Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden resul- tierenden Anschlussversäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen eingetragenen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.
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Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine FahrpreisentschädigungFahrpreisent- schädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis Anschluss- versäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen seiner Fahrkarte eingetragenen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.
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Samples: Allgemeine Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen
Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine FahrpreisentschädigungFahrpreisent- schädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis Anschlussver- säumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen seiner Fahrkarte eingetragenen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens min- destens 60 Minuten erleidet.
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Samples: Beförderungsbestimmungen
Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen seiner Fahrkarte eingetra- genen Start- und Zielstation eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren verlieren, hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine FahrpreisentschädigungFahrpreisent- schädigung, wenn er aufgrund von Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis zwischen der auf seinem Fahrausweis einge- tragenen seiner Fahrkarte eingetragenen Start- und Zielstation eine Verspätung Ver- spätung von mindestens 60 Minuten erleidet.
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