Ansprüche bei Auflösung des Vorstandsvertrages Musterklauseln

Ansprüche bei Auflösung des Vorstandsvertrages. 2.3.1 Leistungs- bzw. beitragsorientierte Pensionszusagen Firmenpensionen der zum Stichtag 31.12.2019 aktiven Vorstandsmitglieder Firmenpensionen der ab 1.1.2020 bestellten Vorstandsmitglieder a) Neu bestellte Vorstandsmitglieder mit Vordienstzeiten in der Unternehmensgruppe: Für neu bestellte Vorstandsmitglieder können Anwartschaften auf leistungsorientierte Firmenpensionen nur dann bereits mit Mandatsbeginn eingeräumt werden, wenn die Vorstandsmitglieder bereits mindestens 5 Jahre in anderen Funktionen in der Unternehmensgruppe tätig waren. In diesem Fall darf daraus eine maximale Firmenpension höchstens im Ausmaß der bisherigen Zusage, wenn bisher jedoch keine Pensionszusage vorlag, maximal von 15% der festen Vergütung zur Vollendung des 65. Lebensjahres resultieren. b) Für andere neu bestellte Vorstandsmitglieder gilt:
Ansprüche bei Auflösung des Vorstandsvertrages. 2.3.1 Leistungs- bzw. beitragsorientierte Pensionszusagen Firmenpensionen der zum Stichtag 31.12.2019 aktiven Vorstandsmitglieder Den Vorstandsmitgliedern werden rückstellungsfinanzierte leistungsorientierte Pensionen nach folgenden Grundsätzen eingeräumt: Die Bemessungsgrundlage entspricht der festen Vergütung. Xxxxxxx werden den Vorstandsmitgliedern Pensionen im Ausmaß von 40% der Bemessungsgrundlage bei Ausscheiden mit oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres ausgelobt, für jedes fehlende Lebensjahr gebühren 1,5 Prozentpunkte weniger, der maximale Abzug beträgt 16 Prozentpunkte. Bei erstmaliger Bestellung als Vorstandsmitglied bzw. fortgeschrittenem Alter kann die zugesagte maximale Pension auch weniger als 40% betragen. Bei erstmaliger Bestellung kann außerdem der Wirksamkeitsbeginn der Pensionszusage verschoben werden. In einzelnen Fällen, wenn das Vorstandsmitglied über die Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus tätig ist, wird ein Zuschlag zur Pension gewährt, der den Betrag an Firmenpension, den das Vorstandsmitglied durch seine fortgesetzte Tätigkeit nicht erhält, ausgleichen soll. Die Firmenpension gebührt nach Ausscheiden, wenn der sogenannte Abfertigungszeitraum abgelaufen ist. Bis zur Pensionierungsfähigkeit wird Erwerbseinkommen gegengerechnet. Wenn das Vorstandsmitglied aus eigener Initiative (vor Erreichen der Pensionierung) oder aus seinem Verschulden ausscheidet, gebührt keine Pension. Firmenpensionen der ab 1.1.2020 bestellten Vorstandsmitglieder a) Neu bestellte Vorstandsmitglieder mit Vordienstzeiten in der Unternehmensgruppe: Für neu bestellte Vorstandsmitglieder können Anwartschaften auf leistungsorientierte Firmenpensionen nur dann bereits mit Mandatsbeginn eingeräumt werden, wenn die Vorstandsmitglieder bereits mindestens 5 Jahre in anderen Funktionen in der Unternehmensgruppe tätig waren. In diesem Fall darf daraus eine maximale Firmenpension höchstens im Ausmaß der bisherigen Zusage, wenn bisher jedoch keine Pensionszusage vorlag, maximal von 15% der festen Vergütung zur Vollendung des 65. Lebensjahres resultieren. Die Zuerkennung einer höheren Anwartschaft auf Firmenpension kommt erst nach mindestens einmaliger Wiederbestellung als Mitglied des Vorstandes in Frage. b) Für andere neu bestellte Vorstandsmitglieder gilt: Die Zuerkennung der Anwartschaft auf eine leistungsorientierte Firmenpension zieht der Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten grundsätzlich erst bei mindestens einmaliger Wiederbestellung als Mi...

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  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.