Common use of Anteilwertberechnung Clause in Contracts

Anteilwertberechnung. 1. Der Wert eines Anteils („Anteilwert") lautet auf die im Sonderreglement des jeweiligen Fonds festgelegte Währung („Fondswährung"). Er wird unter Aufsicht der Verwahrstelle von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten an jedem im jeweiligen Sonderreglement des jeweiligen Fonds festgelegten Tag („Bewertungstag") berechnet. Sofern im jeweiligen Sonderreglement nicht anders geregelt, gilt als Bewertungstag jeder Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Berechnung des Anteilwertes des jeweiligen Fonds erfolgt durch Teilung des jeweiligen Netto- Fondsvermögens durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile dieses Fonds. Anteilbruchteile werden bei der Berechnung des Anteilwertes mit drei Dezimalstellen nach dem Komma berücksichtigt.

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Samples: www.hwb-fonds.eu

Anteilwertberechnung. 1. Der Wert eines Anteils ("Anteilwert") lautet auf die im Sonderreglement des jeweiligen Fonds festgelegte Währung ("Fondswährung"). Er wird unter Aufsicht der Verwahrstelle von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten an jedem im jeweiligen Sonderreglement des jeweiligen Fonds festgelegten Tag ("Bewertungstag") berechnet. Sofern im jeweiligen Sonderreglement nicht anders geregelt, gilt als Bewertungstag jeder Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember Dezembers eines jeden Jahres. Die Berechnung des Anteilwertes des jeweiligen Fonds erfolgt durch Teilung des jeweiligen Netto- Fondsvermögens durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile dieses Fonds. Anteilbruchteile werden bei der Berechnung des Anteilwertes mit drei Dezimalstellen nach dem Komma berücksichtigt.

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Samples: doc.morningstar.com

Anteilwertberechnung. 1. Der Wert eines Anteils („Anteilwert") lautet auf die im Sonderreglement des jeweiligen Fonds festgelegte Währung („Fondswährung"). Er wird unter Aufsicht der Verwahrstelle von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten an jedem im jeweiligen Sonderreglement des jeweiligen Fonds festgelegten Tag („Bewertungstag") berechnet. Sofern im jeweiligen Sonderreglement nicht anders geregelt, gilt als Bewertungstag jeder Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Berechnung des Anteilwertes des jeweiligen Fonds erfolgt durch Teilung des jeweiligen Netto- Netto-Fondsvermögens durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile dieses Fonds. Anteilbruchteile werden bei der Berechnung des Anteilwertes mit drei Dezimalstellen nach dem Komma berücksichtigt.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Anteilwertberechnung. 1. Die Anteilwertberechnung erfolgt separat für jeden Teilfonds nach den nachfolgen- den Bestimmungen. Der Wert eines Anteils („Anteilwert") lautet auf die im Sonderreglement des Anhang zum jeweiligen Fonds Teilfonds festgelegte Währung („FondswährungTeilfondswährung"). Er wird unter Aufsicht der Verwahrstelle von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten an zu jedem im jeweiligen Sonderreglement des jeweiligen Fonds festgelegten Tag („Bewertungstag") berechnet. Sofern im jeweiligen Sonderreglement nicht anders geregelt, gilt als Bewertungstag jeder Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme Aus- nahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahresberechnet („Bewertungstag“), es sei denn, im Anhang zum jeweiligen Teilfonds ist eine abweichende Regelung getroffen. Die Berechnung des Anteilwertes des jeweiligen Fonds erfolgt durch Teilung des jeweiligen Netto- Fondsvermögens Netto-Teilfondsvermögens durch die Zahl der am zum Bewertungstag im in Umlauf befindlichen Anteile dieses Fonds. Anteilbruchteile werden bei der Berechnung des Anteilwertes mit drei Dezimalstellen nach dem Komma berücksichtigtTeilfonds.

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Samples: fondsdocs.edisoft.de