Antragsfrist. Anträge auf Schulgeldermäßigung müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Schuljahres gestellt werden. Maßgebend ist dabei der Eingangsstempel bei der Schulleitung, bzw. bei der Geschäftsstelle des Schulträgers (s. o.).
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Antragsfrist. Anträge auf Schulgeldermäßigung müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Schuljahres gestellt werden. Maßgebend ist dabei der Eingangsstempel bei der Schulleitung, bzw. bei der Geschäftsstelle Ge- schäftsstelle des Schulträgers (s. o.).
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