Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 7.1 Hat der Käufer seinen Sitz in der Republik Polen, so finden in den durch den Kaufvertrag und diese AVB nicht geregelten Angelegenheiten die entsprechenden Vorschriften der Zivilordnung Anwendung und etwaige Streitigkeiten, die sich in Verbindung mit der Erfüllung dieses Kaufvertrags ergeben könnten und die durch die Parteien nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden von dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen ordentlichen Gericht entschieden. 7.2 Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb Polens, so findet in den durch den Kaufvertrag und diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten das polnische Recht Anwendung, ausgeschlossen es Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge bezüglich internationales Einkaufs von Waren (CISG), unabhängig davon, ob der Käufer sein Sitz im Partner-Staat des CISG-Vertrags hat, oder nicht. Etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung des Kaufvertrags ergeben könnten, die zwischen den Parteien¬ nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden vom Schiedsgericht bei der Landeswirtschaftskammer in Warschau entsprechend der Schiedsgerichtsordnung über Verfahren vor diesem Gericht entschieden. Jede der Parteien ist verpflichtet, der Entscheidung des Schiedsgerichts bei der Landeswirtschaftskammer in Warschau freiwillig und umgehend nachzukommen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 7.1 Hat der Käufer seinen Sitz in der Republik Polen, so finden in den durch den Kaufvertrag und diese AVB Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten die entsprechenden Vorschriften der Zivilordnung des Zivilgesetzbuches Anwendung und etwaige Streitigkeiten, die sich in Verbindung mit der Erfüllung dieses Kaufvertrags ergeben könnten und die durch die Parteien nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden von dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen ordentlichen Gericht entschieden.
7.2 . Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb Polens, so findet in den durch den Kaufvertrag und diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten das polnische Recht Anwendung, ausgeschlossen es Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge bezüglich internationales Einkaufs von Waren (CISG)den internationalen Warenkauf Anwendung, unabhängig davonhingegen im Bereich der in diesem Akt nicht geregelten Angelegenheiten das materielle polnische Recht. Ebenso findet das materielle polnische Recht Anwendung auf einen Fall, ob bei dem der Käufer sein seinen Sitz im Partner-in einem Staat des CISG-Vertrags hat, oder nichtder das vorstehend genannte Übereinkommen nicht ratifiziert hat. Etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung des Kaufvertrags ergeben könnten, die zwischen den Parteien¬ Parteien nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden vom Schiedsgericht bei der Landeswirtschaftskammer in Warschau entsprechend der Schiedsgerichtsordnung über Verfahren vor diesem Gericht entschieden. Jede der Parteien ist verpflichtet, der Entscheidung des Schiedsgerichts bei der Landeswirtschaftskammer in Warschau freiwillig und umgehend nachzukommen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 7.1 Hat der Käufer seinen Sitz in der Republik Polen, so finden in den durch den Kaufvertrag und diese AVB nicht geregelten Angelegenheiten die entsprechenden Vorschriften der Zivilordnung Anwendung und etwaige Streitigkeiten, die sich in Verbindung mit der Erfüllung dieses Kaufvertrags ergeben könnten und die durch die Parteien nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden von dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen ordentlichen Gericht entschieden.
7.2 Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb Polens, so findet in den durch den Kaufvertrag und diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten das polnische Recht Anwendung, ausgeschlossen es Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge bezüglich internationales Einkaufs von Waren (CISG), unabhängig davon, ob der Käufer sein Sitz im Partner-Staat des CISG-Vertrags hat, oder nicht. Etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung des Kaufvertrags ergeben könnten, die zwischen den Parteien¬ Parteien nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden vom Schiedsgericht bei der Landeswirtschaftskammer in Warschau entsprechend der Schiedsgerichtsordnung über Verfahren vor diesem Gericht entschieden. Jede der Parteien ist verpflichtet, der Entscheidung des Schiedsgerichts bei der Landeswirtschaftskammer in Warschau freiwillig und umgehend nachzukommen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 7.1 Hat der Käufer seinen Sitz in der Republik Polen, so finden in den durch den Kaufvertrag und diese AVB nicht geregelten Angelegenheiten die entsprechenden Vorschriften der Zivilordnung Zivil- ordnung Anwendung und etwaige Streitigkeiten, die sich in Verbindung mit der Erfüllung dieses Kaufvertrags ergeben könnten und die durch die Parteien nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden von dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen ordentlichen Gericht entschieden.
7.2 Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb Polens, so findet in den durch den Kaufvertrag und diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Verkaufs- bedingungen nicht geregelten Angelegenheiten das polnische polni- sche Recht Anwendung, ausgeschlossen es Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge bezüglich internationales Einkaufs von Waren (CISG), unabhängig unab- hängig davon, ob der Käufer sein Sitz im Partner-Staat des CISG-Vertrags hat, oder nicht. Etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung des Kaufvertrags ergeben könnten, die zwischen den Parteien¬ Parteien nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden vom Schiedsgericht bei der Landeswirtschaftskammer Landeswirt- schaftskammer in Warschau entsprechend der Schiedsgerichtsordnung Schiedsge- richtsordnung über Verfahren vor diesem Gericht entschiedenentschie- den. Jede der Parteien ist verpflichtet, der Entscheidung des Schiedsgerichts bei der Landeswirtschaftskammer in Warschau War- schau freiwillig und umgehend nachzukommen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen