Anwendbares Recht, Unterlassungsbestimmungen Musterklauseln

Anwendbares Recht, Unterlassungsbestimmungen. (1) Das Schiedsgericht entscheidet über Streitigkeiten in Übereinstimmung mit diesem Abkommen und den anwendbaren Regeln und Grundsätzen des Völkerrechts.
Anwendbares Recht, Unterlassungsbestimmungen. (1) Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidung auf Xxxxx dieses Abkommens, auf Xxxxx von zwischen den Vertragsparteien geltenden Verträgen und allgemeinen Regeln des Völkerrechts.