Anwendung bei Privatrechtlichen Einrichtungen Musterklauseln

Anwendung bei Privatrechtlichen Einrichtungen. Ist Bewilligungsempfänger eine privatrechtliche Einrichtung gem. Ziff. 2.2.3, kann das Einrichtungskontenverfahren angewendet werden, wenn für die Einrichtung die kassen- rechtlichen Vorschriften eines Landes oder des Bundes maßgeblich sind und eine da- hingehende schriftliche Vereinbarung mit der DFG getroffen wurde.