Anwendungsbereich, Umfang Musterklauseln

Anwendungsbereich, Umfang. Die Website der Firma GETTYGO GmbH stellt Angebote, Informationen und Daten zur Verfügung. Die jeweiligen Angaben dienen zur Information, so dass der Nutzende entsprechende Angaben auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen muss.
Anwendungsbereich, Umfang. 1.1 Die nachfolgenden Zusätzlichen Bedingungen für ThinPrint Hardware gelten für alle Angebote, Offerten und Lieferungen von ThinPrint Hardware durch die ThinPrint GmbH, Xxx-Xxxxxx 00x, X-00000 Xxxxxx ("ThinPrint"), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter, die ThinPrint in einer Bestätigung oder auf andere Weise vorgelegt wurden, wird hiermit widersprochen. 1.2 Der Begriff „ThinPrint Hardware“ bezieht sich nachfolgend auf von ThinPrint angebotene Hardwareprodukte. Hierzu zählen derzeit der „ThinPrint Hub“, die „Personal Printing Release Station“ und der „Universal Print Connector by ezeep“. Der „ezeep Hub“ ist von diesen zusätzlichen Bedingungen für ThinPrint Hardware explizit ausgeschlossen. Für den „ezeep Hub“ gelten gesonderten Regelungen, die in einem separaten Dokument bereit gestellt werden. ThinPrint kann diese Zusätzlichen Bedingungen für ThinPrint Hardware von Zeit zu Zeit ändern und wird den Nutzer hierüber schriftlich informieren. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 1 Monat nach Zugang der Mitteilung, so gelten die Änderungen als vom Nutzer angenommen. ThinPrint wird in der Mitteilung auf diese Wirkung hinweisen.

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  • Anwendungsbereich Die Bedingungen der Z 63 bis 67 gelten für Wertpapiere und andere Werte, selbst wenn sie nicht verbrieft sind.

  • Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.