Anwesenheit Musterklauseln

Anwesenheit. Dolmetscher finden sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, eine halbe Stunde vor Beginn der ersten zu verdolmetschenden Veranstaltung vor Ort ein.
Anwesenheit. In der Schule besteht Anwesenheitspflicht, bei Verspätungen oder Nichterscheinen zum Unterricht wird um eine Entschuldigung gebeten. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest innerhalb der ersten drei Fehltage einzureichen.
Anwesenheit. Der Arbeitnehmende hat entsprechend seinen Aufgaben und den ihm nach den Verhältnissen zukommenden Pflichten:
Anwesenheit. 30.1.1 Die Mannschaften müssen spätestens 60 Minuten vor Spielbeginn vollständig in der Spielhalle anwesend sein. Verstöße werden mit einer Geldstrafe geahndet.
Anwesenheit. Der Mieter/Veranstalter muss während der Veranstaltung anwesend sein und ist für den geordneten Ablauf der Veranstaltung verantwortlich, sowie für die Einhaltung der Hausordnung. Bei Zuwiderhandlung hat der Vermieter und auch die Secuirty das Recht, die Veranstaltung entschädigungslos abzubrechen. Die Stadtchäller Events GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personen- schäden, sowie Diebstahl von Bargeld und Gegenständen des Mieters. Allfällige Schäden am Gebäude, Mobiliar, Inventar, Geräten oder der Musik- oder Lichtanlage sind dem Vermieter unaufgefordert zu melden. Für Schäden oder Diebstahl haftet der Mieter.
Anwesenheit. An der Universität Bremen besteht keine Anwesenheitspflicht. Dies darf nicht als „Frei- brief“ missverstanden werden. Die Teilnahme an Seminaren bietet zahlreiche Vorteile, wie unter anderem die intensive Diskussion über Studieninhalte, den Austausch mit den Kommiliton_innen und die Möglichkeit zur Nachfrage bei den Lehrenden mit sich bringt. Der kumulierte Arbeitsaufwand durch das Studium, sowie die Finanzierung und famili- äre Verpflichtungen, für die Studierenden ist den Lehrenden dabei bewusst und wird in gemeinsamen Gesprächen zwischen Studierenden und Lehrenden individuell ausge- handelt. Studierende, die sich zu einer Lehrveranstaltung anmelden, ohne diese zu besuchen, nehmen ihren Kommiliton_innen diesen Platz weg. Da die Seminare knapp bemessen sind, sollte man sich aus Solidarität aus diesen Veranstaltungen wieder abmelden.
Anwesenheit. Bei unmittelbaren Verhandlungen ist auf unsere Maklertätigkeit Bezug zu nehmen; über den Inhalt der Verhandlungen sind wir entsprechend zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss, der Zeitpunkt ist uns rechtzeitig mitzuteilen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.