Anzeige bei der Polizei. E.1.3.3 Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
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Anzeige bei der Polizei. E.1.3.3 E.3.3 Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden den Betrag von 500 250 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis Schadener- eignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
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Anzeige bei der Polizei. E.1.3.3 E.4.3 Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
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