Anzeige bestimmter Umstände. Der Versicherte hat unverzüglich nach Kenntniserlangung: • den (vermuteten) Eintritt eines Versicherungsfalles beim Krisendienst- leister und beim Versicherer anzuzeigen; • die Erhebung eines gegen ihn gerichteten Anspruchs beim Versicherer anzuzeigen; • gegen ihn gerichtete Gerichts- oder Ermittlungsverfahren, Mahnbescheide, Arreste, Strafbefehle, Streitverkündungen, einstweilige Verfügungen, selbst- ständige Beweisverfahren und Anträge auf Prozesskostenhilfe durch den Anspruchsteller beim Versicherer anzuzeigen; • im Falle einer Cyber-Betriebsunterbrechung den Krisendienstleister und den Versicherer hierüber zu informieren und alle erforderlichen Informa- tionen zur Verfügung zu stellen; • im Falle einer Cyber-Erpressung - alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass es sich um eine ernst zu nehmende Drohung handelt; - die zuständigen Ermittlungsbehörden hierüber zu informieren oder dem Krisendienstleister die Genehmigung zur Weitergabe dieser Informationen zu geben.
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Samples: Cyber Und Sachversicherung Für Ärzte Und Heilnebenberufe, Cyber Und Sachversicherung Für Ärzte Und Heilnebenberufe, Cyber Insurance Agreement
Anzeige bestimmter Umstände. Der Versicherte hat unverzüglich nach Kenntniserlangung: • den (vermuteten) Eintritt eines Versicherungsfalles beim Krisendienst- leister und beim Versicherer anzuzeigen; • die Erhebung eines gegen ihn gerichteten Anspruchs beim Versicherer anzuzeigen; • gegen ihn gerichtete Gerichts- oder Ermittlungsverfahren, MahnbescheideMahnbe- scheide, Arreste, Strafbefehle, Streitverkündungen, einstweilige VerfügungenVer- fügungen, selbst- ständige selbstständige Beweisverfahren und Anträge auf Prozesskostenhilfe Prozess- kostenhilfe durch den Anspruchsteller beim Versicherer anzuzeigen; • im Falle einer Cyber-Betriebsunterbrechung den Krisendienstleister und den Versicherer hierüber zu informieren und alle erforderlichen Informa- tionen Infor- mationen zur Verfügung zu stellen; • im Falle einer Cyber-Erpressung - alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass es sich um eine ernst zu nehmende Drohung handelt; - die zuständigen Ermittlungsbehörden hierüber zu informieren oder dem Krisendienstleister die Genehmigung zur Weitergabe dieser Informationen zu geben.
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Samples: Cyber Insurance Agreement, Versicherungsbedingungen
Anzeige bestimmter Umstände. Der Versicherte hat unverzüglich nach Kenntniserlangung: • den (vermuteten) Eintritt eines Versicherungsfalles beim Krisendienst- leister und beim Versicherer anzuzeigen; • die Erhebung eines gegen ihn gerichteten Anspruchs beim Versicherer anzuzeigen; • gegen ihn gerichtete Gerichts- oder Ermittlungsverfahren, Mahnbescheide, Arreste, Strafbefehle, Streitverkündungen, einstweilige Verfügungen, selbst- ständige Beweisverfahren und Anträge auf Prozesskostenhilfe durch den Anspruchsteller beim Versicherer anzuzeigen; • im Falle einer Cyber-Betriebsunterbrechung den Krisendienstleister und den Versicherer hierüber zu informieren und alle erforderlichen Informa- tionen zur Verfügung zu stellen; • im Falle einer Cyber-Erpressung - alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass es sich um eine ernst zu nehmende Drohung handelt; - die zuständigen Ermittlungsbehörden hierüber zu informieren oder dem Krisendienstleister die Genehmigung zur Weitergabe dieser Informationen zu geben.
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Samples: Cyber Insurance Agreement, Cyber Insurance Agreement
Anzeige bestimmter Umstände. Der Versicherte hat unverzüglich nach Kenntniserlangung: • den (vermuteten) Eintritt eines Versicherungsfalles beim Krisendienst- leister Krisendienstleister und beim Versicherer anzuzeigen; • die Erhebung eines gegen ihn gerichteten Anspruchs beim Versicherer anzuzeigen; • gegen ihn gerichtete Gerichts- oder Ermittlungsverfahren, Mahnbescheide, Arreste, Strafbefehle, Streitverkündungen, einstweilige Verfügungen, selbst- ständige Beweisverfahren und Anträge auf Prozesskostenhilfe durch den Anspruchsteller beim Versicherer anzuzeigen; • im Falle einer Cyber-Betriebsunterbrechung den Krisendienstleister und den Versicherer hierüber zu informieren und alle erforderlichen Informa- tionen Informatio- nen zur Verfügung zu stellen; • im Falle einer Cyber-Erpressung - alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass es sich um eine ernst zu nehmende Drohung handelt; - die zuständigen Ermittlungsbehörden hierüber zu informieren oder dem Krisendienstleister die Genehmigung zur Weitergabe dieser Informationen Informatio- nen zu geben.
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Samples: Versicherungsbedingungen