App Musterklauseln

App. Die Schoellerbank kann zur Nutzung elektronischer Dienste für ausgewählte Endgeräte Apps zur Verfügung stellen. Eine solche App muss vom Verfüger über den AppStore des jeweiligen Endgerätes separat installiert werden. Die im AppStore für die App hinterlegten Bestimmungen sind dabei zu beachten. PC282D - 023GI9210D 20170426 DVR: 0041556 Ob eine App für ein bestimmtes Endgerät verwendet werden kann, ist abhängig von verschiedenen Parametern, z.B. Gerätemodell und Betriebssystemversion. Die Schoellerbank kann angesichts der Vielzahl der im Markt befindlichen Endgeräte und den Veränderungen dieser Endgeräte aufgrund des technischen Fortschritts nicht sicherstellen, dass eine App (dauerhaft) auf einem Endgerät funktioniert. Ebenfalls kann die Schoellerbank keine Unterstützung bei der Installation oder Deinstallation der App auf einem speziellen Endgerät leisten. Apps der Schoellerbank können dem Verfüger einen vereinfachten Login mit Hilfe der shortPIN ermöglichen (Gerätebindung in Kombination mit verfügerspezifischem vierstelligen PIN-Code). Nach dem Login mit der shortPIN bietet die App lediglich eingeschränkte Funktionen, insbesondere nur lesenden Zugriff auf Daten. Vor Zeichnung von Aufträgen muss die vollständige Authentifizierung mit den Zugangsmerkmalen des Verfügers erfolgen. Voraussetzung für die Nutzung der shortPIN ist, dass der Verfüger nach der Installation der App auf einem Endgerät eine Gerätebindung auf diesem Endgerät durchführt. Die Gerätebindung kann vom Verfüger über den dazugehörigen elektronischen Dienst gewartet werden, insbesondere kann die Gerätebindung hierüber gelöst werden. Auf einigen Endgeräten kann der Verfüger zusätzlich zur shortPIN auch biometrische Verfahren nutzen, z.B. einen Fingerabdruck/Touch ID. Die Nutzung solcher biometrischer Verfahren hat den gleichen Zweck und führt zum gleichen Ergebnis wie die Eingabe einer shortPIN. Die Schoellerbank hat keinen Einfluss auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit des biometrischen Verfahrens eines Endgerätes. Eine Gerätebindung und die anschließende Nutzung der shortPIN bzw. biometrischer Verfahren sollte der Verfüger nur für eigene Endgeräte durchführen. Der Verfüger hat dafür Sorge zu tragen, dass nur seine eigenen biometrischen Daten am Endgerät hinterlegt sind. Wenn der Verfüger ein Endgerät, auf dem eine App der Schoellerbank installiert wurde, dauerhaft weitergibt, insbesondere verkauft oder verschenkt, sollte der Verfüger die Gerätebindung lösen und alle Apps und Daten zu den el...
App a sofern vereinbart, darf der Kunde für den Zugang und die Nutzung von Diensten eine App verwenden. Dienste, auf denen über eine App zugegriffen wird, können Beschränkungen unterliegen.
App. Für App-Nutzung einer Sprachaufnahme wird eine Umnut- zung fällig. Diese wird zusätzlich zu einer Internet-Nutzung fällig. Ausgenommen sind im Internet eingespiesene Wer- bungen, welche nicht als Teil der App vertrieben werden, sondern von extern platziert werden; in diesem Falle reicht die Internet-Nutzung bzw. Umnutzung und keine zusätzliche App-Umnutzung ist fällig.
App. Eine App (Application) ist ein Programm, welches auf einem Smartphone, Tablet-PC (iPad) oder der- gleichen ausgeführt wird.
App. Ich willige ein, dass meine auf diesem Antrag angeführten Daten, insbesondere meine E-Mailadresse, von der VIP Gourmetclub GmbH und der Falstaff Verlags-Gesellschaft m.b.H. zur Versendung eines Newsletters verwendet werden darf. Die erteilte Einwilligung ist freiwillig und kann ich jederzeit per E-Mail an: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx oder postalisch an: VIP Gourmetclub GmbH, Xxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, widerrufen. *Ort / Datum *Unterschrift
App. Die App besteht grundsätzlich aus den gleichen Bestandteilen wie das Sicherheitspaket, ergänzt um die Übersicht Ihrer Daten des Online Monitorings. Secure Browser bietet Sicherheit beim Surfen im Internet, indem Sie alarmiert werden, bevor Sie zu gefälschten oder schädlichen Websites navigieren, die speziell dazu bestimmt sind, Ihre persönlichen Daten zu stehlen. Der Secure Browser bietet Schutz vor Betrügern, die über gefälschte Websites auf persönliche Daten von Nutzern abzielen. Secure Keyboard schützt vor Trojanern und Spyware, die versuchen, vertrauliche Informationen zu stehlen, indem sie die Tastatureingaben protokollieren. Das Secure Keyboard maskiert die Eingabe eines Pass- wortes und gibt einer protokollierenden Spyware andere Zeichen aus.
App. Aufsichtsrechtlich relevante Informationen betreffend die Sunrise Wertpapierdienstleistung

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  • Haftung für Sachmängel 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes. Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. 2. Die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Softwarenutzung Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

  • Umweltschutz (§ 4 Absatz 7 Nummer 5) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs- betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um- weltschonenden Entsorgung zuführen

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Beschädigte Sachen Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben.

  • Umwelt Soziales Scope ESG-Rating Unternehmensführung Welche Nachhaltigkeitskriterien werden mit einbezogen? Sind bestimmte Investitionen ausgeschlossen? Umwelt Soziales

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.