Teilnahmevoraussetzung. Versicherte mit folgender Voraussetzung dürfen teilnehmen: • gesicherte Diabetesdiagnose (E1*.4- oder E1*.7 bei mindestens einer weiteren Diabetes- komplikation), • bei denen im Rahmen des Vorsorgeprogramms eine gesicherte Diagnose einer diabeti- schen Neuropathie (G59.0 oder G63.2) festgestellt wurde.
Teilnahmevoraussetzung. Voraussetzung für die Teilnahme am (((eTicketing ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der von der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH festgelegten Form. Durch die Ausgabe der freigeschalteten und personalisierten bodo-eCard (Nutzermedium) und die Einrichtung eines Kundenkontos nimmt die Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH den Vertrag stillschweigend an. Für Privatkunden ist die Teilnahme am (((eTicketing Verfahren an die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für ein Bankkonto und mit einem im Bestellformular festgelegten Abbuchungsbetrag gebunden. Für jede bodo-eCard wird eine Einmalgebühr gemäß der Übersicht der Entgelte (Anlage 7 des Tarifs) fällig. Der Mindestabbuchungsbetrag für eine Karte beträgt 15,00 EUR. Bei zwei und mehr Karten werden je Karte 15,00 EUR fällig. Für Geschäftskunden besteht die Möglichkeit einer Rechnungsstellung (vgl. 3.2.1). Teilnahmeberechtigt ist jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person. Der Kunde kann weitere bodo-eCards unter seiner Kundennummer beantragen, für deren Nutzung und Bezahlung er haftet. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt mit dem Zusenden der bodo-eCard(s) zustande.
Teilnahmevoraussetzung. Versicherte mit gesicherter Diabetesdiagnose E10 – E 14 ohne bekannte Diagnose K77.8. Gemäß der Stellungnahme der DDG (s.o.) soll eine Ultraschalluntersuchung des Le- berparenchyms durchgeführt werden. Es erfolgt eine labormedizinische Untersu- chung und Interpretation der Leberwerte vor dem Hintergrund des klinischen Ge- samtbildes. Bei einem auffälligen Befund soll sich die anschließende Behandlung an den Emp- fehlungen des Artikels „Pathogenese und Therapie der nichtalkoholischen Fettleber- erkrankungen: Von der Fettleber zur Zirrhose“ Prof. Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx (Dtsch Arztebl 2006; 103(19): A 1301–7) orientieren: Grundlage der Behandlung bei den meisten Betroffenen ist die Beeinflussung des metabolischen Syndroms. Eine behutsame Gewichtsreduktion durch Kalorienrestriktion und körperliche Bewegung sowie die optimale Einstellung des Blutzuckers sollten selbstverständ- lich sein. Unter diesem Vorgehen sind Besserungen steatohepatitischer Veränderun- gen beschrieben. Bereits ein moderater Gewichtsverlust von circa 10 Prozent des Körpergewichts führt zu einer überproportional hohen Abnahme des viszeral- abdominalen Fettgewebes um bis zu 30 Prozent, zu Verbesserungen der Insulinsen- sitivität und zu einem Abfall leicht erhöhter Aminotransferasenwerte bei asymptoma- tischen adipösen Patienten. Drastische Gewichtsreduktionen durch so genannte Hungerkuren oder Nulldiäten können nekroinflammatorische Schübe und in seltenen Fällen auch ein akutes Leberversagen auslösen. Eine zuverlässig wirksame Pharmakotherapie der NAFLD/NASH steht gegenwär- tig nicht zur Verfügung. Trotz der Häufigkeit der NAFLD liegen keine randomisier- ten Therapiestudien mit großen Patientenzahlen über einen genügend langen Zeit- raum mit genau definierten klinischen und histopathologischen Endpunkten vor. Lipidsenker haben nach vorliegenden Erfahrungen keinen klinischen Nutzen in der Therapie der NAFLD. Bei der anschließenden Weiterbetreuung soll der Verlauf der Erkrankung unter Ein- satz geeigneter Untersuchungsmethoden kontrolliert werden. Das Einhalten von mit dem Versicherten vereinbarten Zielen hinsichtlich Lebensstil und Therapietreue soll überprüft und die Ziele ggf. angepasst werden. Hierbei soll die höchstmögliche Adhä- renz angestrebt werden. Ist ein Fortschreiten der Diabetesleber eingetreten, erfolgt eine kritische Überprüfung der aktuellen Therapie der Diabetes-Grunderkrankung.
Teilnahmevoraussetzung. Teilnehmen dürfen Versicherte, bei denen im Rahmen des Vorsorgeprogramms folgendes festge- stellt wurde: • eine gesicherte spezifischen Depression (F32.0, F32.1, F32.2, F32.3, F33.0, F33.1, F33.2, F33.3 oder F33.4)
Teilnahmevoraussetzung. Der Vertragspartner agiert als Vertreter des Verkehrsunternehmens und wickelt den Jobticketverkauf in deren Namen und für deren Rechnung ab.
Teilnahmevoraussetzung. Die Teilnahmevoraussetzungen sind der Ausschreibung zu entnehmen
Teilnahmevoraussetzung. An dem angebotenen Einzeltraining, Gruppenkursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt. Für jeden teilnehmenden Hund muss außerdem eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Der Hund sollte in einem guten Gesundheitszustand sein. Erkrankungen sollten dem Trainer vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Hundeschule Wasgau-Schnüffler behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen. Eine Anmeldung kann über das Kontaktformular der Homepage, per Post, E- Mail, Facebook oder telefonisch erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung (mündlich/schriftlich). Die Anmeldung ist verbindlich. Diese Karten berechtigten den Inhaber zur Teilnahme an 10 bzw. 5 Gruppenstunden. Ein Weiterverkauf der Karten/Multipässe ist nicht gestattet. Bei Verdacht auf Missbrauch kann die Einlösung verweigert werden. Eine Auszahlung der Multipässe bei Nichtnutzung ist nicht möglich. Die Karten sind ab Kaufdatum für vier Monate (5er Karten 2 Monate) gültig (Ausnahme: 14tägig stattfindende Gruppenstunden = 6 Monate). Bei Nichtteilnahme ist eine Abmeldung spätestens 24 Stunden vor Beginn des Trainings erforderlich, ansonsten wird die Übungsstunde in Rechnung gestellt. Es gibt zwei Abo Gruppen: • Spezialkurse: Mantrailing/SQR-Dog/Dummy/Benimm dich • Erziehungskurse: Xxxxxx, Junghunde, Social Walk, Alltagstraining Die verbindliche Anmeldung erfolgt über das online-Anmeldeformular und startet – sofern keine anderweitige Absprache besteht – sofort. Das Monatsabo berechtigt zur Teilnahme am wöchentlich einmal stattfindenden Training in einer der o.g gebuchten Abo Gruppen. Ein Kurswechsel muss in schriftlicher/telefonischer Absprache erfolgen. In den Abopreisen sind Ausfalltermine des Trainers berücksichtigt (Urlaub, Fortbildung, ggf. Krankheit). D.h. für die Spezialkurse wurden 17 Ausfalltage und für die Erziehungskurse 12 Ausfalltage berücksichtigt. Das Abo hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, danach kann es monatlich gekündigt werden. Kündigen muss der Teilnehmer immer zum 1. eines Monates für den darauffolgenden Monat. Erfolgt eine Kündigung erst nach diesem Stichtag, so ist sie erst zum darauffolgenden Monat gültig (Beispiel: Kündigung am 1. Juli gültig für den Monat August; Kündigung am 2. Juli gültig für den Monat September). Der Teilnehmer verliert dann seinen Platz in der Gruppe und wird...
Teilnahmevoraussetzung. Die Pflegeeinrichtung ist gemäß § 71 SGB XI eine zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtung in Bay- ern und hat einen gültigen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI.
Teilnahmevoraussetzung. Voraussetzung für die Teilnahme am E-Ticketing ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der von der Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH festgelegten Form. Durch die Ausgabe der freigeschalteten und personalisierten Chipkarte (Nutzermedium) und die Einrichtung eines Kundenkontos nimmt die Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH den Vertrag stillschweigend an. Die Teilnahme am E-Ticketing Verfahren ist an die Erteilung einer Einzugs- ermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für ein Girokonto einer Bank oder Sparkasse im SEPA-Raum und mit einem im Bestellformular festgelegten Abbuchungsbetrag gebunden. Der Mindestabbuchungsbetrag für eine Karte beträgt 15,00 EUR. Bei zwei und mehr Karten werden mindestens 30,00 EUR fällig. Weiterhin wird für jede Chipkarte eine jährliche Gebühr gemäß der geltenden Gebührenordnung fällig. Teilnahmeberechtigt ist jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person. Der Kunde kann weitere Chipkarten unter seiner Kundennummer bean- tragen, für deren Nutzung und Bezahlung er haftet. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
Teilnahmevoraussetzung. Voraussetzung für die Teilnahme an sämtlichen Angeboten von „HerzensHunde“ ist das Bestehen einer gültigen Hundehalter-Haftpflichtversicherung, die Registrierung in einem Haustierregister, sowie gültigen Impfschutz nach den aktuellen Empfehlungen der „StIKo Vet“ und Freiheit von ansteckenden Krankheiten.