Teilnahmevoraussetzung Musterklauseln

Teilnahmevoraussetzung. Versicherte mit folgender Voraussetzung dürfen teilnehmen: • gesicherte Diabetesdiagnose (E1*.4- oder E1*.7 bei mindestens einer weiteren Diabetes- komplikation), • bei denen im Rahmen des Vorsorgeprogramms eine gesicherte Diagnose einer diabeti- schen Neuropathie (G59.0 oder G63.2) festgestellt wurde.
Teilnahmevoraussetzung. Versicherte mit gesicherter Diabetesdiagnose E10 – E14 ohne bekannte Diagnose E1*.2 und/oder X00, X00, I12.0*, I13.1*, I13.2*, Z49.0-2, Z99.2. Da die gängigen Kombi-Streifentests, welche Proteinurie und Hämaturie feststellen sollen, die Mikroalbuminurie (20 bis 200 mg/l) nicht erfassen, soll eine Untersuchung mit einem spezifisch für den Nachweis einer Mikroalbuminurie geeigneten Teststrei- fen erfolgen, mit dem der Albumin-Kreatinin-Quotient im ersten Morgenurin bestimmt werden soll. Gemäß Praxisempfehlungen der DDG kann die Diagnose „diabetische Nephropathie“ mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, wenn eine persistierende Al- buminurie besteht, d. h. der Albumin/Kreatinin-Quotient im Urin bei Männern > 20 mg/g und bei Frauen > 30 mg/g beträgt; jeweils in zwei Proben in 2- bis 4-wöchigem Abstand gemessen. Wenn eine der Urinproben negativ und die andere positiv ist, sollte gemäß NVL eine 3. Urinprobe auf Albuminurie getestet werden. Die Messung der Kreatinin-Clearance oder die Abschätzung der glomerulären Funk- tion erfolgt mithilfe der Cockroft-Gault–oder MDRD-Formel. Hinsichtlich der Einbeziehung der nephrologischen Regelversorgung soll auf den entsprechenden Praxisratgeber der DGfN verwiesen werden. Demnach sollte eine konsiliarische Mitbetreuung bei folgenden Kriterien erfolgen: • Proteinurie oder Mikroalbuminurie bei zwei Bestimmungen (Diabetiker: > 20 mg/l Nicht-Diabetiker: > 200 mg/l) • Mikro- oder Makrohämaturie oder Erythrozyturie (nicht-urologisch) bei zwei Bestimmungen • Arterielle Hypertonie: RR > 150/90 mm Hg trotz Dreifach-Medikamenten- kombination • Verschlechterung der Nierenfunktion (> 5 ml/min min/1,73 m2 pro Jahr) • Morphologische Nierenveränderung • Nierenspezifische Komorbiditäten bei eGFR < 60 ml/min/1,73 m2 wie Anämie oder Störungen des Ca/Phosphat-Haushalts Bei eingeschränkter Nierenfunktion sollten alle Patienten vorgestellt werden: • mit einer GFR von < 45 ml/min/1,73 m2 (ab CKD-Stadium 3b), oder • mit einer GFR von < 60 ml/min/1,73 m2 (ab CKD-Stadium 3a) und gleichzeiti- gem Auftreten eines der obigen Kriterien (Proteinurie, Hämaturie, Hypertonie, morphologische Veränderungen, nierenspezifische Komorbiditäten Die Entwicklung und das Fortschreiten der diabetischen Nephropathie können be- schleunigt werden durch: • unzureichende Blutzuckereinstellung • Hypertonie • Rauchen • evtl. Anämie • erhöhte Eiweißzufuhr Durch Beeinflussung dieser Faktoren soll die Entwicklung und/oder Progression der diabetischen Nephropathie verhin...
Teilnahmevoraussetzung. Teilnehmen dürfen Versicherte, bei denen im Rahmen des Vorsorgeprogramms folgendes festge- stellt wurde: • eine gesicherte spezifischen Depression (F32.0, F32.1, F32.2, F32.3, F33.0, F33.1, F33.2, F33.3 oder F33.4)
Teilnahmevoraussetzung. 2.1. Spätestens zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das 16. (sechzehnte) Lebensjahr vollendet haben.
Teilnahmevoraussetzung. Der Vertragspartner agiert als Vertreter des Verkehrsunternehmens und wickelt den Jobticketverkauf in deren Namen und für deren Rechnung ab. Das Jobticket ist eine personengebundene Jahreskarte (beginnend immer am Monatsersten) und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Stadtnetzes oder innerhalb des Landkreisnetzes bzw. im Gesamtnetz des Verkehrsunternehmens. An Wochenenden (Samstag, 00:00 Uhr bis Sonntag, 24:00 Uhr) und an Feiertagen in Mecklenburg-Vorpommern kann der Inhaber des Jobtickets seinen Ehepartner oder seinen Partner aus der eingetragenen Lebenspartnerschaft und alle im Haushalt des Karteninhabers lebenden Kinder bis einschließlich 14 Jahre unentgeltlich mitnehmen. Bei Kontrollen ist das Jobticket zusammen mit einer Original-Lichtbild-Legitimation vorzulegen.
Teilnahmevoraussetzung. Die Teilnahmevoraussetzungen sind der Ausschreibung zu entnehmen
Teilnahmevoraussetzung. Z 20. (1) Depotinhaber können mittels Teilnahme an Hypo Internet-Brokerage auf elektronischem Weg Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren nach Z 63 der AGB erteilen (Handelsfunktion) sowie Informationen über den Depotstand, Wertpapierkurse und allfällige Vermögensverwaltungs-Reports abrufen (Ansichtsfunktion).
Teilnahmevoraussetzung. An dem angebotenen Einzeltraining, Gruppenkursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt. Für jeden teilnehmenden Hund muss außerdem eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Der Hund sollte in einem guten Gesundheitszustand sein. Erkrankungen sollten dem Trainer vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Hundeschule Wasgau-Schnüffler behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen. Eine Anmeldung kann über das Kontaktformular der Homepage, per Post, E- Mail, Facebook oder telefonisch erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung (mündlich/schriftlich). Die Anmeldung ist verbindlich. Diese Karten berechtigten den Inhaber zur Teilnahme an 10 bzw. 5 Gruppenstunden. Ein Weiterverkauf der Karten/Multipässe ist nicht gestattet. Bei Verdacht auf Missbrauch kann die Einlösung verweigert werden. Eine Auszahlung der Multipässe bei Nichtnutzung ist nicht möglich. Die Karten sind ab Kaufdatum für vier Monate (5er Karten 2 Monate) gültig (Ausnahme: 14tägig stattfindende Gruppenstunden = 6 Monate). Bei Nichtteilnahme ist eine Abmeldung spätestens 24 Stunden vor Beginn des Trainings erforderlich, ansonsten wird die Übungsstunde in Rechnung gestellt. Es gibt zwei Abo Gruppen: • Spezialkurse: Mantrailing/SQR-Dog/Dummy/Benimm dich • Erziehungskurse: Xxxxxx, Junghunde, Social Walk, Alltagstraining Die verbindliche Anmeldung erfolgt über das online-Anmeldeformular und startet – sofern keine anderweitige Absprache besteht – sofort. Das Monatsabo berechtigt zur Teilnahme am wöchentlich einmal stattfindenden Training in einer der o.g gebuchten Abo Gruppen. Ein Kurswechsel muss in schriftlicher/telefonischer Absprache erfolgen. In den Abopreisen sind Ausfalltermine des Trainers berücksichtigt (Urlaub, Fortbildung, ggf. Krankheit). D.h. für die Spezialkurse wurden 17 Ausfalltage und für die Erziehungskurse 12 Ausfalltage berücksichtigt. Das Abo hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, danach kann es monatlich gekündigt werden. Kündigen muss der Teilnehmer immer zum 1. eines Monates für den darauffolgenden Monat. Erfolgt eine Kündigung erst nach diesem Stichtag, so ist sie erst zum darauffolgenden Monat gültig (Beispiel: Kündigung am 1. Juli gültig für den Monat August; Kündigung am 2. Juli gültig für den Monat September). Der Teilnehmer verliert dann seinen Platz in der Gruppe und wird...
Teilnahmevoraussetzung. Voraussetzung für die Teilnahme am (((eTicketing ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der von der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH festgelegten Form. Durch die Ausgabe der freigeschalteten und personalisierten bodo-eCard (Nutzermedium) und die Einrichtung eines Kundenkontos nimmt die Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH den Vertrag stillschweigend an. Die Teilnahme am (((eTicketing Verfahren ist an die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für ein Bankkonto und mit einem im Bestellformular festgelegten Abbuchungsbetrag gebunden. Für jede bodo-eCard wird eine Einmalgebühr gemäß der Übersicht der Entgelte (Anlage 7 des Tarifs) fällig. Der Mindestabbuchungsbetrag für eine Karte beträgt 15,00 EUR. Bei zwei und mehr Karten werden je Karte 15,00 EUR fällig. Teilnahmeberechtigt ist jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person. Der Kunde kann weitere bodo-eCards unter seiner Kundennummer beantragen, für deren Nutzung und Bezahlung er haftet. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt mit dem Zusenden der bodo-eCard(s) zustande.
Teilnahmevoraussetzung. Zu den Weihnachtsmärkten 2021 werden nur Aussteller*innen aufgenommen, die die 2Gs nach SARS-COV2 erfüllen bzw. am Veranstaltungstag einen aktuellen PCR-Test nachweisen.