Arbeitsplan Musterklauseln

Arbeitsplan. DDiiee DDookkttoorraannddiinn und die betreuenden Personen erstellen einen Arbeitsplan, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist (Anlage 2). Die betreuenden Personen unterstützen die Einhaltung des Arbeitsplans nachhaltig. Mehr als nur ganz unerhebliche Änderungen des Arbeitsplans sind nur einvernehmlich möglich. Es wird eine Promotionsdauer von Jahren angestrebt. ☐ Im Verlauf des Promotionsvorhabens strebt ddiiee DDookkttoorraannddiinn Vorträge und Publikationen in folgendem Umfang bzw. auf folgenden Plattformen an (z. B. Journals, Sammel- bände, Konferenzen, Workshops, etc.):
Arbeitsplan. Der Arbeitsplan der Volkshochschule wird für ein Semester/Trimester und längstens für ein Jahr aufgestellt. Er ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Arbeitsplan. Das Arbeitsgesetz (Art. 69 ArGV 1) sieht vor, dass Ihr Arbeitsplan grundsätzlich mindestens zwei Wochen im Voraus bekanntgegeben werden muss. Arbeits­ planänderungen sollten die Ausnahme bleiben und auf Notfälle beschränkt sein. Die zur Öffnung und Einrichtung des Ladens eingesetzte Zeit gilt als Arbeitszeit. Dasselbe gilt für die Kassenabrechnung. Wenn Sie im Arbeitsplan aufgeführt sind und Ihr/e Vorgesetzte/r dann auf Ihre Dienste verzichtet, haben Sie Anrecht auf Ihren Lohn. Dasselbe gilt, wenn Sie mit der Begründung eines Rückgangs der Geschäftsaktivitäten früher als vorgesehen nach Hause geschickt werden.
Arbeitsplan. Im Arbeitsplan sind die Lehrveranstaltungen in den einzelnen Gemeinden gesondert auszu- drucken.
Arbeitsplan. Ein Arbeitsplan gilt für einen Bearbeitungsschritt an einem Bauteil. In diesem Arbeitsplan sind genaue Angaben zu den Bearbeitungsschritten hinterlegt, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Qualität des Produktes haben.
Arbeitsplan. Der Arbeitsplan sollte alle für die Dissertation relevanten Arbeitsschritte und Meilensteine darstellen. - Der Arbeitsplan sollte eigenständige wissenschaftliche Leistungen, z.B. die Erarbeitung und Vorstellung von Konferenzbeiträgen, die Anfertigung von Kapiteln der Dissertation in Form von begutachteten Zeitschriftenartikeln oder die Erstellung sonstiger wissenschaftlicher Publikationen beinhalten. - Pufferzeiten bzw. Urlaub sollten in angemessenem Umfang beachtet werden.
Arbeitsplan. Einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Aufgliederung der Ausgaben beider Vertragsstaaten.
Arbeitsplan. Der Vertragspartner muss den Arbeitsplan, den er mit dem Angebot eingereicht hat, einhalten. Dieser Arbeitsplan beinhaltet mindestens: die Frist für die Installation des Systems, die initiale „Testmessung“, eine erste Messung nach dem Abschluss der Arbeiten, eine Messung nach zwölf Monaten, und alle weiteren Messungen , die der Vertragspartner angegeben hat für die Laufzeit der Garantie. Im detaillierten Zeitplan für die System-Überprüfungen wird der angestrebte Feuchtigkeitsgrad für jede Messung definiert, der sich an den Eigenheiten und dem Standort der Wände und ihren physischen Umwelt-Standort orientieren muss. Dieser Grad wird als Referenz für die fortlaufenden Messungen, die Bestandteil dieser technischen Vertragsgrundlagen sind, herangezogen. Ziel dieser Abläufe ist auch, während der Garantielaufzeit die erzielten Resultate der Arbeiten überprüfen zu können und bei etwaigen Abweichungen Korrekturen vornehmen lassen zu können.
Arbeitsplan. Für jeden zeitlichen Arbeitsabschnitt wird ein Arbeitsplan aufgestellt, der in geeigneter Weise im gesamten Einzugsbereich der Volkshochschule bekanntzumachen ist.

Related to Arbeitsplan

  • Arbeitszeit 6 Regelmäßige Arbeitszeit § 7 Sonderformen der Arbeit § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit § 9 Bereitschaftszeiten § 10 Arbeitszeitkonto § 11 Teilzeitbeschäftigung

  • Nutzungssperre 5.1. Trade Republic ist berechtigt, den Zugang zum Depot ganz oder teilweise zu sperren, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Online-Brokerage und/oder der personalisierten Sicherheitsmerkmale dies rechtfertigen. 5.2. Eine Berechtigung zur Sperre besteht insbesondere, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Sicherheitsmerkmale besteht oder dies zu befürchten ist. Der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale besteht insbesondere dann, wenn es zu wiederholten Fehlversuchen der Anmeldung in der Applikation kommt, die Prüfung im Rahmen des Zugriffs- und Authentifizierungsverfahrens wiederholt nicht positiv ausfällt oder die Applikation meldet, dass sie nicht auf einem vom Hersteller erlaubten Betriebssystem (z.B. durch Jailbreak) läuft. 5.3. Trade Republic darf eine Sperre auch dann veranlassen, wenn Trade Republic zur Kündigung des Rahmenvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Befristete Arbeitsverträge 1Befristete Arbeitsverträge sind nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsge- setzes sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeits- verträgen zulässig. 2Für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Ren- tenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die in den Absätzen 2 bis 5 geregelten Besonderheiten; dies gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die die §§ 57a ff. HRG, das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) oder gesetzliche Nachfolgeregelungen unmit- telbar oder entsprechend gelten.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Kopplungsklausel Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung der Parteien jederzeit entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur beitreten, indem sie die Anlage ausfüllt und Anhang I.A unterzeichnet.