Arbeitsplan Musterklauseln

Arbeitsplan. Der Vertragspartner muss den Arbeitsplan, den er mit dem Angebot eingereicht hat, einhalten. Dieser Arbeitsplan beinhaltet mindestens: die Frist für die Installation des Systems, die initiale „Testmessung“, eine erste Messung nach dem Abschluss der Arbeiten, eine Messung nach zwölf Monaten, und alle weiteren Messungen , die der Vertragspartner angegeben hat für die Laufzeit der Garantie. Im detaillierten Zeitplan für die System-Überprüfungen wird der angestrebte Feuchtigkeitsgrad für jede Messung definiert, der sich an den Eigenheiten und dem Standort der Wände und ihren physischen Umwelt-Standort orientieren muss. Dieser Grad wird als Referenz für die fortlaufenden Messungen, die Bestandteil dieser technischen Vertragsgrundlagen sind, herangezogen. Ziel dieser Abläufe ist auch, während der Garantielaufzeit die erzielten Resultate der Arbeiten überprüfen zu können und bei etwaigen Abweichungen Korrekturen vornehmen lassen zu können.
Arbeitsplan. DDiiee DDookkttoorraannddiinn und die betreuenden Personen erstellen einen Arbeitsplan, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist (Anlage 2). Die betreuenden Personen unterstützen die Einhaltung des Arbeitsplans nachhaltig. Mehr als nur ganz unerhebliche Änderungen des Arbeitsplans sind nur einvernehmlich möglich. Es wird eine Promotionsdauer von Jahren angestrebt. ☐ Im Verlauf des Promotionsvorhabens strebt ddiiee DDookkttoorraannddiinn Vorträge und Publikationen in folgendem Umfang bzw. auf folgenden Plattformen an (z. B. Journals, Sammel- bände, Konferenzen, Workshops, etc.): DDiiee DDookkttoorraannddiinn und die betreuenden Personen treffen sich mindestens alle (z. B. drei, sechs oder zwölf) Monate zu einem Beratungsgespräch. DDiiee DDookkttoorraannddiinn berichtet über inhaltliche Teilergebnisse des Promotionsprojektes und über die Einhaltung des Arbeitsplans. Gegebenenfalls wird der Arbeitsplan aktualisiert (Anlage 2) und werden Thema oder Fachgebiet eingeschränkt, erweitert oder sonst geändert. Im Rahmen dieses Gesprächs können des Weiteren folgende Punkte thematisiert werden: • Präsentation des Promotionsvorhabens (z. B. in Forschungsgruppe oder Fakultät, z. B. durch Publikationen, Konferenzbeiträge) • Weitere Finanzierung des Promotionsvorhabens • Finanzierung von Konferenzen bzw. Auslandsaufenthalten. Die Beteiligten können das Gespräch in einem Kurzprotokoll festhalten.
Arbeitsplan. (1) Für jeden zeitlichen Arbeitsabschnitt wird ein Arbeitsplan aufgestellt, der in geeigneter Weise im gesamten Einzugsbereich der Volkshochschule bekanntzumachen ist.
Arbeitsplan. Der Arbeitsplan sollte alle für die Dissertation relevanten Arbeitsschritte und Meilensteine darstellen. - Der Arbeitsplan sollte eigenständige wissenschaftliche Leistungen, z.B. die Erarbeitung und Vorstellung von Konferenzbeiträgen, die Anfertigung von Kapiteln der Dissertation in Form von begutachteten Zeitschriftenartikeln oder die Erstellung sonstiger wissenschaftlicher Publikationen beinhalten. - Pufferzeiten bzw. Urlaub sollten in angemessenem Umfang beachtet werden.
Arbeitsplan. Ein Arbeitsplan gilt für einen Bearbeitungsschritt an einem Bauteil. In diesem Arbeitsplan sind genaue Angaben zu den Bearbeitungsschritten hinterlegt, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Qualität des Produktes haben.
Arbeitsplan. Das Arbeitsgesetz (Art. 69 ArGV 1) sieht vor, dass Ihr Arbeitsplan grundsätzlich mindestens zwei Wochen im Voraus bekanntgegeben werden muss. Arbeits­ planänderungen sollten die Ausnahme bleiben und auf Notfälle beschränkt sein. Die zur Öffnung und Einrichtung des Ladens eingesetzte Zeit gilt als Arbeitszeit. Dasselbe gilt für die Kassenabrechnung. Wenn Sie im Arbeitsplan aufgeführt sind und Ihr/e Vorgesetzte/r dann auf Ihre Dienste verzichtet, haben Sie Anrecht auf Ihren Lohn. Dasselbe gilt, wenn Sie mit der Begründung eines Rückgangs der Geschäftsaktivitäten früher als vorgesehen nach Hause geschickt werden.
Arbeitsplan. Im Arbeitsplan sind die Lehrveranstaltungen in den einzelnen Gemeinden gesondert auszu- drucken.
Arbeitsplan. (1) Der Arbeitsplan der Volkshochschule wird für ein Semester/Trimester und längstens für ein Jahr aufgestellt. Er ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Arbeitsplan. VII. Einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Aufgliederung der Ausgaben beider Vertragsstaaten.

Related to Arbeitsplan

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und