Common use of Art und Umfang der Dienstleistung Clause in Contracts

Art und Umfang der Dienstleistung. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung zu den Vereinbarungen im Vertrag. Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Er- folgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.

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Samples: www.evb-it.de, alp.dillingen.de

Art und Umfang der Dienstleistung. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung zu entsprechend den Vereinbarungen im Vertrag. Der Auftraggeber trägt die Projekt- Pro- jekt- und Er- folgsverantwortungErfolgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsschluss Vertragsabschluss aktuellen Stand der Technik und durch PersonalPerso- nal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.

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Samples: www.cio.bund.de, www.iprecht.de

Art und Umfang der Dienstleistung. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung zu entsprechend den Vereinbarungen im Vertrag. Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Er- folgsverantwortungErfolgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsschluss Vertragsabschluss aktuellen Stand der Technik und durch PersonalPerso­nal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.

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Samples: www.vergabetip.de

Art und Umfang der Dienstleistung. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung zu den Vereinbarungen im Vertrag. Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Er- folgsverantwortungErfolgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung* ordnungsgemä- ße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsschluss aktuellen aktu- ellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten vereinbar- ten Leistungen qualifiziert ist.

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Samples: www.smartmechatronics.de