Common use of Arznei- und Verbandmittel Clause in Contracts

Arznei- und Verbandmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Verbandmittel und verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von einem Vertragsarzt verordnet und innerhalb von zehn Tagen nach Ausstellung der Verordnung aus der Apotheke bezogen wurden. Erstattungsfähig sind ferner ver- ordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nach der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses durch den behandelnden Vertragsarzt ausnahmsweise zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Stehen für das verordnete, verschreibungspflichtige Arzneimittel mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung, sind nur Aufwen- dungen für eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel erstattungsfähig, es sei denn, die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels ist medizinisch notwendig oder keines der drei preisgünstigsten Arzneimittel ist rechtzeitig lieferbar.

Appears in 1 contract

Samples: www.produktcd.generali.de

Arznei- und Verbandmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Verbandmittel und verschreibungspflichtige ver- schreibungspflichtige Arzneimittel, die von einem Vertragsarzt verordnet und innerhalb von zehn Tagen nach Ausstellung der Verordnung aus der Apotheke bezogen wurden. Erstattungsfähig sind ferner ver- ordneteverordnete, nicht verschreibungspflichtige ArzneimittelArzneimit- tel, die nach der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Bun- desausschusses durch den behandelnden Vertragsarzt ausnahmsweise ausnahms- weise zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Stehen für das verordnete, verschreibungspflichtige Arzneimittel mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung, sind nur Aufwen- dungen Aufwendungen für eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel erstattungsfähiger- stattungsfähig, es sei denn, die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels Arz- neimittels ist medizinisch notwendig oder keines der drei preisgünstigsten preis- günstigsten Arzneimittel ist rechtzeitig lieferbar.

Appears in 1 contract

Samples: content.morgenundmorgen.com

Arznei- und Verbandmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Verbandmittel und verschreibungspflichtige verschreibungs- pflichtige Arzneimittel, die von einem Vertragsarzt verordnet wor- den sind und innerhalb von zehn Tagen eines Monats nach Ausstellung der Verordnung Ver- ordnung aus der Apotheke (auch Internet- und Versandapotheke) bezogen wurdenwerden. Erstattungsfähig sind ferner ver- ordnete, nicht verschreibungspflichtige verschrei- bungspflichtige Arzneimittel, die nach der den Arzneimittel-Richtlinie Richtli- nien des Gemeinsamen Bundesausschusses durch den behandelnden behan- delnden Vertragsarzt ausnahmsweise zu Lasten der Gesetzlichen gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Stehen für das verordnete, verschreibungspflichtige verordnete Arzneimittel mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung, sind nur Aufwen- dungen Aufwendungen für eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel erstattungsfähig, es sei denn, denn die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels ist medizinisch notwendig oder keines der drei preisgünstigsten Arzneimittel ist rechtzeitig zeitgerecht lieferbar.

Appears in 1 contract

Samples: kvoptimal.de

Arznei- und Verbandmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Verbandmittel und verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von einem Vertragsarzt verordnet worden sind und innerhalb von zehn Tagen in- nerhalb eines Monats nach Ausstellung der Verordnung aus der Apotheke (auch Internet- und Versandapotheke) bezogen wurdenwerden. Erstattungsfähig sind ferner ver- ordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nach der den Arzneimittel-Richtlinie Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses durch den behandelnden Vertragsarzt ausnahmsweise zu Lasten der Gesetzlichen gesetz- lichen Krankenversicherung verordnet werden können. Stehen für das verordnete, verschreibungspflichtige verordnete Arzneimittel mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel Arznei- mittel zur Verfügung, sind nur Aufwen- dungen Aufwendungen für eines der drei preisgünstigsten preis- günstigsten Arzneimittel erstattungsfähig, es sei denn, denn die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels ist medizinisch notwendig oder keines der drei preisgünstigsten Arzneimittel ist rechtzeitig zeitgerecht lieferbar.

Appears in 1 contract

Samples: www.nuernberger.de

Arznei- und Verbandmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Verbandmittel und verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von einem Vertragsarzt verordnet worden sind und innerhalb von zehn Tagen eines Monats nach Ausstellung der Verordnung Verord- nung aus der Apotheke (auch Internet- und Versandapotheke) bezogen wurdenwerden. Erstattungsfähig Erstattungs- fähig sind ferner ver- ordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nach der den Arzneimittel-Richtlinie Richtli- nien des Gemeinsamen Bundesausschusses durch den behandelnden Vertragsarzt ausnahmsweise aus- nahmsweise zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Stehen für das verordnete, verschreibungspflichtige verordnete Arzneimittel mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung, sind nur Aufwen- dungen Aufwendungen für eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel erstattungsfähig, es sei denn, denn die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels ist medizinisch notwendig oder keines kei- nes der drei preisgünstigsten Arzneimittel ist rechtzeitig zeitgerecht lieferbar.

Appears in 1 contract

Samples: www.pkv.de

Arznei- und Verbandmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Verbandmittel und verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von einem Vertragsarzt verordnet worden sind und innerhalb von zehn Tagen eines Monats nach Ausstellung der Verordnung aus der Apotheke (auch Internet- und Versandapotheke) bezogen wurdenwerden. Erstattungsfähig sind ferner ver- ordnete, nicht verschreibungspflichtige ArzneimittelArzneimit- tel, die nach der den Arzneimittel-Richtlinie Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Bundes- ausschusses durch den behandelnden Vertragsarzt ausnahmsweise zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Stehen für das verordnete, verschreibungspflichtige verordnete Arzneimittel mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel Arz- neimittel zur Verfügung, sind nur Aufwen- dungen Aufwendungen für eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel erstattungsfähig, es sei denn, die Verordnung Ver- ordnung eines bestimmten Arzneimittels ist medizinisch notwendig oder keines der drei preisgünstigsten Arzneimittel ist rechtzeitig lieferbarzeitgerecht lie- ferbar.

Appears in 1 contract

Samples: www.debeka.de

Arznei- und Verbandmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Verbandmittel und verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von einem Vertragsarzt verordnet worden sind und innerhalb von zehn Tagen eines Monats nach Ausstellung der Verordnung aus der Apotheke (auch Internet- und Versandapotheke) bezogen wurdenwerden. Erstattungsfähig sind ferner ver- ordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nach der den Arzneimittel-Richtlinie Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Bundes- ausschusses durch den behandelnden Vertragsarzt ausnahmsweise zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Stehen für das verordnete, verschreibungspflichtige verordnete Arzneimittel mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung, sind nur Aufwen- dungen Aufwendungen für eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel erstattungsfähig, es sei denn, denn die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels ist medizinisch notwendig oder keines der drei preisgünstigsten Arzneimittel ist rechtzeitig zeitgerecht lieferbar.

Appears in 1 contract

Samples: produktcd.generali.de

Arznei- und Verbandmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Verbandmittel und verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von einem Vertragsarzt verordnet und innerhalb von zehn Tagen nach Ausstellung der Verordnung aus der Apotheke bezogen wurden. Erstattungsfähig sind ferner ver- ordneteverordnete, nicht verschreibungspflichtige verschreibungspflich- tige Arzneimittel, die nach der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses durch den behandelnden Vertragsarzt ausnahmsweise zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Stehen für das verordnete, verschreibungspflichtige Arzneimittel mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung, sind nur Aufwen- dungen Aufwendungen für eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel erstattungsfähig, es sei denn, die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels ist medizinisch notwendig oder keines der drei preisgünstigsten Arzneimittel ist rechtzeitig lieferbar.

Appears in 1 contract

Samples: www.pkv.de

Arznei- und Verbandmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Verbandmittel und verschreibungspflichtige ArzneimittelArzneimit- tel, die von einem Vertragsarzt verordnet worden sind und innerhalb von zehn Tagen eines Monats nach Ausstellung der Verordnung aus der Apotheke (auch Internet- und Versandapotheke) bezogen wurdenwerden. Erstattungsfähig sind ferner ver- ordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nach der den Arzneimittel-Richtlinie Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses durch den behandelnden Vertragsarzt Vertrags- arzt ausnahmsweise zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet ver- ordnet werden können. Stehen für das verordnete, verschreibungspflichtige verordnete Arzneimittel mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung, sind nur Aufwen- dungen Aufwendungen für eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel erstattungsfähig, es sei denn, denn die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels ist medizinisch notwendig oder keines der drei preisgünstigsten preisgünstigs- ten Arzneimittel ist rechtzeitig zeitgerecht lieferbar.

Appears in 1 contract

Samples: content.morgenundmorgen.com