Arzneimittelsicherheit. Ich darf die Abgabe eines Arzneimittels ablehnen, wenn zu dessen sicheren Anwendung ein Informations- oder Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann. Ich bin berechtigt, eine Abgabe bei begründetem Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch oder aus sonstigen zwingenden Gründen der Arzneimittelsicherheit zu verweigern. Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit können für bestimmte Arzneimittel, wie z.B. Schlaf- oder Schmerzmittel, zudem bestimmte Höchstabgabemengen gelten. Die abzugebende Menge wird sodann auf die gesetzlich zulässige Menge verringert; der von Ihnen zu zahlende Betrag verringert sich entsprechend. Folgende Arzneimittel dürften in der Bundesrepublik Deutschland nicht auf dem Versandweg abgegeben werden und sind bei uns daher online nicht erhältlich: Betäubungsmittel nach dem deutschem Betäubungsmittelgesetz; Arzneimittel, für die ein sogenanntes T-Rezept erforderlich ist; Notfall-Kontrazeptiva („Pille danach“) sowie verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und Tierarzneimittel für solche Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen.
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