Auditierungsrecht bei Schwachstellen Musterklauseln

Auditierungsrecht bei Schwachstellen. Ergeben sich aus der WAM-Lieferantenbewertung, insbesondere in den Bereichen Logistik oder Qualität, erhebliche Schwachstellen, so ist der Auftragnehmer zur Mitwirkung an Abhilfemaßnahmen und der Durchführung von Audits durch WAM oder Dritte verpflichtet. In diesen Fällen trägt der Auftragnehmer auch die Kosten für die Abhilfemaßnahmen sowie die Auditkosten die bei WAM und/oder Dritten entstehen. Im selben Verständnis verpflichtet der Auftragnehmer auch dessen Unterauftragnehmer und sichert den Zugang zu Unterauftragnehmern zu.