Aufbewahrung von Dokumenten Musterklauseln

Aufbewahrung von Dokumenten. Die Fidor Bank bewahrt die Dokumente für ihre Kunden 12 Monate online in der Nachrichtenbox bzw. bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung mit der Fidor Bank auf. Nach Ablauf der 12 Monate werden die rechtlich bindenden Dokumente, wie z. B. Kontoauszüge in der Nachrichtenbox automatisch archiviert. Bankdokumente werden dem Kunden als -PFDoFrmat zur Verfügung gestellt. Sie können vom Kunden lokal auf seinem Rechner gespeichert und gegebenenfalls über einen am eRreacnhgneschlossenen Drucker ausgedruckt werden, aber er kann sie nicht löschen. Die Fidor Bank ist berechtigt, den Speicherzeitraum zu verändern. Sie wird den Kunden in angemessener Frist über die Änderung informieren. Insgesamt stellt die Fidor Bank demunKden für die Aufbewahrung seiner Ba-Dnkokumente in der Nachrichtenbox derzeit 20 MB kostenlos zur Verfügung. Der Fidor Bank steht es frei, den Speicherplatz zu verändern oder zusätzlichen Speicherplatz zukünftig ggf. gegen ein bestimmtes Entgelt anz. ubiete HTML-Dokumente wie Bankinformationen und Vorteilsangebote (drittes Postfach) kann der Kunde als Nutzer der Nachrichtenbox im Gegensatz dazu jederzeit löschen.
Aufbewahrung von Dokumenten. 12.1 Wir sind berechtigt, Dokumente und sonstige Arbeitsergebnisse, die von uns oder von Ihnen oder von einem Dritten erstellt wurden, für die Dauer des jeweiligen Mandats elektronisch in einem zentralen System zu verwahren, um so dem für Sie arbeitenden Team einfachen Zugang zu den benötigten Informationen zu verschaffen.
Aufbewahrung von Dokumenten. 16.1. Der Beauftragte, bzw. jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft, bewahrt alle Dokumente und Unterlagen, welche einen Bezug zum vorliegenden Vertrag aufweisen und nicht dem Auftraggeber als Originale übergeben worden sind, während mindestens 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung im Zustand der Erstellung kostenlos auf.
Aufbewahrung von Dokumenten. Originalunterlagen bleiben Eigentum der VSH AG. Sie sind als Original oder in geeigneter anderer, reproduzierbarer Form während 10 Jahren ab Beendi- gung des Auftrages aufzubewahren. Der Auftraggeber ist berechtigt, davon Kopien erstellen zu lassen. Er hat der VSH AG die entsprechenden Auslagen zu ersetzen.
Aufbewahrung von Dokumenten. Unterlagen, die der KMA GmbH im Zusammenhang mit dem Auftrag vom Kunden oder von durch den Kunden beauftragten Dritten übergeben wurden, dürfen von der KMA GmbH einbehalten werden, bis die vereinbarten Arbeiten abgeschlossen werden oder der Vertrag beendet worden ist; von beiden Zeitpunkten ist der jeweils spätere maßgebend. Ein etwaiges gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht der KMA GmbH bleibt hiervon unberührt. Die KMA GmbH wird im übrigen alle im Rahmen der Geschäfts- beziehung erhaltenen und/oder produzierten Unterlagen so lange aufbewahren, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden die Unterla- gen vernichtet, es sei denn, der Kunde erteilt bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist schriftlich die Anweisung zur Übersendung an den Kunden oder zur Lagerung zu den bei der KMA GmbH üblichen Sätzen.
Aufbewahrung von Dokumenten. Die Firma bzw. jedes Mitglied einer Arbeits- gemeinschaft bewahrt alle Dokumente und Unterlagen, welche einen Bezug zum Vertrag aufweisen und nicht der SBB AG als Origi- nale übergeben worden sind (wie Unterlagen zu den Entscheidungsschritten und Doku- mente des ausgeführten Bauwerkes, seien dies Pläne, Skizzen, Berechnungen, Werk- verträge, Bestellungen, Korrespondenzen, Abrechnungsunterlagen, Datenträger usw.), während mindestens 10 Jahren ab dem Zeit- punkt der vollständigen Schlusszahlung in gebrauchsfähigem Zustand kostenlos auf.
Aufbewahrung von Dokumenten. 5-1 X X Der Zugriff auf Ablagen für Dokumente ist auf den Kreis der Adressaten einzuschränken.
Aufbewahrung von Dokumenten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und/oder der Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung be- treffend kontaktlose Vermögen behält sich die Bank das Recht vor, sämtliche Mitteilungen und Anweisungen in Verbindung mit den Konten und Dossiers des Kunden, ein- schliesslich Vertragsunterlagen, grundsätzlich zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder nach Ab- schluss der Transaktion zu vernichten. Mitteilungen, die „banklagernd“ aufbewahrt werden und nicht vom Kunden oder von einem befugten Vertreter abgeholt werden, können von der Bank nach Ablauf einer dreijährigen Aufbewahrungsdauer nach dem auf den Dokumenten vermerkten Datum vernichtet werden. Im Allgemeinen behält sich die Bank das Recht vor, Dokumente und Daten anstelle der Originaldokumente, zu deren Vernichtung sie ausserdem berechtigt ist, in elektronischer Form oder ähnlicher Weise zu speichern, welche dieselbe Beweiskraft haben.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.