Aufgaben und Befugnisse des Verwalters Musterklauseln

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus der Teilungserklärung/dem Teilungsvertrag jeweils in Verbindung mit der Gemeinschaftsordnung und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), soweit dieser Vertrag nicht nachfolgend wirksam etwas Anderes bestimmt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag. Der Verwalter ist zu den nachfolgend aufgeführten Grundleistungen und Besonderen Leistungen berechtigt und verpflichtet. Dabei hat er Weisungen zu befolgen, die ihm die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss erteilt; liegen Weisungen nicht vor, so ist er verpflichtet, die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung zu beachten. Soweit im Einzelfall die Verpflichtung des Verwalters einen Beschluss der Wohnungseigentümer voraussetzt, ist dies nachfolgend im jeweiligen Einzelfall durch B (= Beschluss) gekennzeichnet. Werden dem Verwalter weitere, in diesem Vertrag nicht genannte Aufgaben übertragen, so bedarf dies eines Beschlusses der Wohnungseigentümer und der Zustimmung durch den Verwalter. Ist die Vergütung nicht abweichend im Beschluss geregelt, so wird die diesbezügliche Tätigkeit des Verwalters nach Aufwand gem. Ziff. VII 2. vergütet.
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. 4 Grundsätze
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. 4.0. Der Verwalter hat im Rahmen der Verwaltung alle Aufgaben durchzuführen, die zu einer ordnungsgemäßen Abwicklung notwendig sind. Insbesondere hat er:
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters richten sich nach diesem Vertrag, der Teilungserklä- rung (§ 8 WEG) mit Gemeinschaftsordnung* / dem Teilungsvertrag (§ 3 WEG) mit Gemeinschafts- ordnung*, den dem Verwalter gegenüber bekannt gegebenen Vereinbarungen sowie den Be- schlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft, dem Wohnungseigentumsgesetz und ergän- zend nach den Bestimmungen über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB).
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters a) Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus - den §§ 20 - 28 des Wohnungseigentumsgesetzes - den Bestimmungen des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung - der Teilungserklärung - den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen mit den Eigentümern - diesem Verwaltervertrag - aus rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters a) Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus den§§ 20 - 28 des Wohnungseigentumsgesetzes den Bestimmungen des§ 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung vl Bund�sfarhvcrband drr XX B lmmobilicnvtrwalf<r <.V. Leistungskatalog / Mehrleistungen Mehrleistungen werden berechnet für:
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters richten sich nach diesem Vertrag, der Teilungserklärung ( § 8 WEG/ dem Teilungsvertrag § 3 WEG), dem Wohnungseigentumsgesetz und ergänzend nach den Bestimmungen über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag ( § 675 BGB). Der Verwalter ist insbesondere berechtigt und verpflichtet,
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. Die Naunhofer Wohnbau GmbH hat die Aufgabe die Wohnungen der …. zu verwalten. Der Verwalter ist für nachfolgende Tätigkeiten verantwortlich: - Verwaltung der Mietsicherheiten ( Kautionen ) - Vergabe von Hausmeistertätigkeiten - Laufender Zahlungsverkehr - Abschluss von Wartungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümer und nur mit Zustimmung der Eigentümer - Mietverträge werden vom Verwalter im Namen der Eigentümer unterschrieben, der Eigentümer erhält eine Kopie - Vergabe von Reparaturleistungen nur mit Zustimmung des Eigentümers - die Abwicklung gekündigter Mietverhältnisse, insbes. Abnahme und die Nebenkostenabrechnung - Überwachung der Mietzahlungen - Laufende Erstellung der Betriebskostenabrechnung und deren Überwachung - Mahnung bei Zahlungsverzug - Erledigung des Schriftverkehrs mit den Mietern in einem üblichen Umfang - Monatliche Abrechnung der Mieten an den Eigentümer - Wohnungsvergabe ( Wohnungsbesichtigung /Übergabe ) - Führung Hauskonto - Wohnungsbesichtigungen bei Meldung von Mängeln durch die Mieter Die Erhebung der Mieten und Betriebskosten sowie Nebenkosten erfolgt durch die Naunhofer Wohnbau GmbH im Namen und auf Rechnung der GbR. Der Eigentümer ist jederzeit berechtigt, Einsicht in die Unterlagen und Akten des Verwalters zu nehmen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.