Common use of Aufgaben und Rechtsgrundlagen Clause in Contracts

Aufgaben und Rechtsgrundlagen. Neben der Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft und geschäftsführende Kommanditistin nimmt die Verwaltungsge- sellschaft in der Investmentgesellschaft auch die Aufgaben einer Treuhandkommanditistin wahr. Sie wird nachfolgend insoweit als Treuhänderin bezeichnet. Die Aufgabe der Treuhänderin ist es, die Beteiligungen der Anleger an der Investmentgesellschaft zu verwalten und die Kommunikation mit den Anlegern zu führen. Diese Tätigkeit erbringt sie gegenüber sämtlichen Anlegern, also gegenüber den Treugebern und den Direktkommanditisten. Dar- über hinaus ist es die Aufgabe der Treuhänderin, die von ihr auf fremde Rechnung gehaltenen Beteiligungen treuhänderisch für die Treugeber zu halten. Dabei wird sie das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen halten. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Treuhänderin bilden der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft, die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie der Treuhand- vertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin. Der Treuhandvertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers durch die Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treugeber bilden untereinander keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Treuhänderin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern (d. h. den Anlegern und der Komplementärin) bevollmächtigt, die Beitrittserklärungen von Anlegern anzunehmen. Die Treuhänderin unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie kann entsprechende Tätigkeiten auch für andere Investmentver- mögen übernehmen und sich dafür an diesen beteiligen.

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Aufgaben und Rechtsgrundlagen. Neben der Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft und geschäftsführende Kommanditistin nimmt die Verwaltungsge- sellschaft Verwaltungsgesellschaft in der Investmentgesellschaft auch die Aufgaben einer Treuhandkommanditistin wahr. Sie wird nachfolgend nach- folgend insoweit als Treuhänderin bezeichnet. Die Aufgabe der Treuhänderin ist es, die Beteiligungen der Anleger an der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft zu verwalten und die Kommunikation mit den Anlegern zu führen. Diese Tätigkeit erbringt sie gegenüber sämtlichen sämt- lichen Anlegern, also gegenüber den Treugebern und den DirektkommanditistenDirekt- kommanditisten. Dar- über Darüber hinaus ist es die Aufgabe der TreuhänderinTreuhän- derin, die von ihr auf fremde Rechnung gehaltenen Beteiligungen Beteiligun- gen treuhänderisch für die Treugeber zu halten. Dabei wird sie das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen halten. Daneben ist sie für eigene Rechnung mit einer Einlage i. H. v. 10.000 EUR an der Investmentgesellschaft beteiligt und übernimmt eine Haftsumme i. H. v. anfänglich 100 EUR. Sie ist nur mit ihrer für eigene Rechnung gehaltenen Einlage am Ergebnis und am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Treuhänderin bilden der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft, die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie der Treuhand- vertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin. Der Treuhandvertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers durch die Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treugeber bilden untereinander keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Treuhänderin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern (d. h. den Anlegern und der Komplementärin) bevollmächtigt, die Beitrittserklärungen von Anlegern anzunehmen. Die Treuhänderin unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie kann entsprechende Tätigkeiten auch für andere Investmentver- mögen Investmentvermögen übernehmen und sich dafür an diesen beteiligen.

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Aufgaben und Rechtsgrundlagen. Neben der Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft und geschäftsführende Kommanditistin nimmt die Verwaltungsge- sellschaft Verwaltungsgesellschaft in der Investmentgesellschaft auch die Aufgaben einer Treuhandkommanditistin wahr. Sie wird nachfolgend nach­ folgend insoweit als Treuhänderin bezeichnet. Die Aufgabe der Treuhänderin ist es, die Beteiligungen der Anleger an der Investmentgesellschaft Invest­ mentgesellschaft zu verwalten und die Kommunikation mit den Anlegern zu führen. Diese Tätigkeit erbringt sie gegenüber sämtlichen sämt­ lichen Anlegern, also gegenüber den Treugebern und den DirektkommanditistenDirekt­ kommanditisten. Dar- über Darüber hinaus ist es die Aufgabe der TreuhänderinTreuhän­ derin, die von ihr auf fremde Rechnung gehaltenen Beteiligungen Beteiligun­ gen treuhänderisch für die Treugeber zu halten. Dabei wird sie das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen halten. Daneben ist sie für eigene Rechnung mit einer Einlage i. H. v. 20.000 EUR an der Investmentgesellschaft beteiligt und übernimmt eine Haftsumme i. H. v. anfänglich 200 EUR. Sie ist nur mit ihrer für eigene Rechnung gehaltenen Einlage am Ergebnis und am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Treuhänderin bilden der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft, die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie der Treuhand- Treuhand­ vertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin. Der Treuhandvertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers durch die Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treugeber bilden untereinander keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Treuhänderin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern (d. h. den Anlegern und der Komplementärin) bevollmächtigt, die Beitrittserklärungen von Anlegern anzunehmen. Die Treuhänderin unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie kann entsprechende Tätigkeiten auch für andere Investmentver- Investmentver­ mögen übernehmen und sich dafür an diesen beteiligen.

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Aufgaben und Rechtsgrundlagen. Neben der Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft und geschäftsführende Kommanditistin nimmt die Verwaltungsge- sellschaft Verwaltungs- gesellschaft in der Investmentgesellschaft auch die Aufgaben einer Treuhandkommanditistin wahr. Sie wird nachfolgend insoweit als Treuhänderin bezeichnet. Die Aufgabe der Treuhänderin Treu- händerin ist es, die Beteiligungen der Anleger an der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft zu verwalten und die Kommunikation mit den Anlegern zu führen. Diese Tätigkeit erbringt sie gegenüber gegen- über sämtlichen Anlegern, also gegenüber den Treugebern und den Direktkommanditisten. Dar- über Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Treuhänderin, die von ihr auf fremde Rechnung gehaltenen Beteiligungen treuhänderisch für die Treugeber zu halten. Dabei wird sie das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen halten. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Treuhänderin bilden bil- den der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft, die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie der Treuhand- vertrag Treuhandvertrag zwischen dem Treugeber und der TreuhänderinTreuhän- derin. Der Treuhandvertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers durch die Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treugeber bilden untereinander untereinan- der keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Treuhänderin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern (d. h. den Anlegern und der Komplementärin) bevollmächtigt, die Beitrittserklärungen Bei- trittserklärungen von Anlegern anzunehmen. Die Treuhänderin unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie kann entsprechende Tätigkeiten auch für andere Investmentver- mögen Investment- vermögen übernehmen und sich dafür an diesen beteiligen.

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