Common use of Aufgaben und Rechtsgrundlagen Clause in Contracts

Aufgaben und Rechtsgrundlagen. Neben der Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft nimmt die Verwaltungsgesellschaft in der Investmentgesellschaft auch die Aufgaben einer Treuhandkommanditistin wahr. Sie wird nach- folgend insoweit als Treuhänderin bezeichnet. Die Aufgabe der Treuhänderin ist es, die Beteiligungen der Anleger an der Invest- mentgesellschaft zu verwalten und die Kommunikation mit den Anlegern zu führen. Diese Tätigkeit erbringt sie gegenüber sämt- lichen Anlegern, also gegenüber den Treugebern und den Direkt- kommanditisten. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Treuhän- derin, die von ihr auf fremde Rechnung gehaltenen Beteiligun- gen treuhänderisch für die Treugeber zu halten. Dabei wird sie das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen halten. Daneben ist sie für eigene Rechnung mit einer Einlage i. H. v. 10.000 EUR an der Investmentgesellschaft beteiligt und übernimmt eine Haftsumme i. H. v. anfänglich 100 EUR. Sie ist nur mit ihrer für eigene Rechnung gehaltenen Einlage am Ergebnis und am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Treuhänderin bilden der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft, die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie der Treuhand- vertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin. Der Treuhandvertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers durch die Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treugeber bilden untereinander keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Treuhänderin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern (d. h. den Anlegern und der Komplementärin) bevollmächtigt, die Beitrittserklärungen von Anlegern anzunehmen. Die Treuhänderin unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie kann entsprechende Tätigkeiten auch für andere Investmentvermögen übernehmen und sich dafür an diesen beteiligen.

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Samples: Sales Prospectus, Sales Prospectus

Aufgaben und Rechtsgrundlagen. Neben der Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft und geschäftsführende Kommanditistin nimmt die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsge- sellschaft in der Investmentgesellschaft auch die Aufgaben einer Treuhandkommanditistin wahr. Sie wird nach- folgend nachfolgend insoweit als Treuhänderin bezeichnet. Die Aufgabe der Treuhänderin ist es, die Beteiligungen der Anleger an der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft zu verwalten und die Kommunikation mit den Anlegern zu führen. Diese Tätigkeit erbringt sie gegenüber sämt- lichen sämtlichen Anlegern, also gegenüber den Treugebern und den Direkt- kommanditistenDirektkommanditisten. Darüber Dar- über hinaus ist es die Aufgabe der Treuhän- derinTreuhänderin, die von ihr auf fremde Rechnung gehaltenen Beteiligun- gen Beteiligungen treuhänderisch für die Treugeber zu halten. Dabei wird sie das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen halten. Daneben ist sie für eigene Rechnung mit einer Einlage i. H. v. 10.000 EUR an der Investmentgesellschaft beteiligt und übernimmt eine Haftsumme i. H. v. anfänglich 100 EUR. Sie ist nur mit ihrer für eigene Rechnung gehaltenen Einlage am Ergebnis und am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Treuhänderin bilden der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft, die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie der Treuhand- vertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin. Der Treuhandvertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers durch die Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treugeber bilden untereinander keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Treuhänderin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern (d. h. den Anlegern und der Komplementärin) bevollmächtigt, die Beitrittserklärungen von Anlegern anzunehmen. Die Treuhänderin unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie kann entsprechende Tätigkeiten auch für andere Investmentvermögen Investmentver- mögen übernehmen und sich dafür an diesen beteiligen.

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Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus

Aufgaben und Rechtsgrundlagen. Neben der Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft nimmt die Verwaltungsgesellschaft in der Investmentgesellschaft auch die Aufgaben einer Treuhandkommanditistin wahr. Sie wird nach- nach­ folgend insoweit als Treuhänderin bezeichnet. Die Aufgabe der Treuhänderin ist es, die Beteiligungen der Anleger an der Invest- Invest­ mentgesellschaft zu verwalten und die Kommunikation mit den Anlegern zu führen. Diese Tätigkeit erbringt sie gegenüber sämt- sämt­ lichen Anlegern, also gegenüber den Treugebern und den Direkt- Direkt­ kommanditisten. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Treuhän- Treuhän­ derin, die von ihr auf fremde Rechnung gehaltenen Beteiligun- Beteiligun­ gen treuhänderisch für die Treugeber zu halten. Dabei wird sie das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen halten. Daneben ist sie für eigene Rechnung mit einer Einlage i. H. v. 10.000 20.000 EUR an der Investmentgesellschaft beteiligt und übernimmt eine Haftsumme i. H. v. anfänglich 100 200 EUR. Sie ist nur mit ihrer für eigene Rechnung gehaltenen Einlage am Ergebnis und am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Treuhänderin bilden der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft, die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie der Treuhand- Treuhand­ vertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin. Der Treuhandvertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers durch die Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treugeber bilden untereinander keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Treuhänderin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern (d. h. den Anlegern und der Komplementärin) bevollmächtigt, die Beitrittserklärungen von Anlegern anzunehmen. Die Treuhänderin unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie kann entsprechende Tätigkeiten auch für andere Investmentvermögen Investmentver­ mögen übernehmen und sich dafür an diesen beteiligen.

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Samples: Sales Contracts

Aufgaben und Rechtsgrundlagen. Neben der Funktion den Funktionen als Kapitalverwaltungsgesellschaft und geschäftsführende Kommanditistin nimmt die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsge­ sellschaft in der Investmentgesellschaft auch die Aufgaben einer Treuhandkommanditistin wahr. Sie wird nach- folgend in diesem Verkaufspros­ pekt insoweit als Treuhänderin bezeichnet. Die Aufgabe der Treuhänderin Treu­ händerin ist es, die Beteiligungen der Anleger an der Invest- mentgesellschaft Investment­ gesellschaft zu verwalten und die Kommunikation mit den Anlegern Anle­ gern zu führen. Diese Tätigkeit erbringt sie gegenüber sämt- lichen sämtlichen Anlegern, also gegenüber den Treugebern und den Direkt- kommanditistenDirektkom­ manditisten. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Treuhän- derinTreuhänderin, die von ihr auf fremde Rechnung gehaltenen Beteiligun- gen treuhänderisch Beteiligungen treu­ händerisch für die Treugeber zu halten. Dabei wird sie das Treuhandvermögen Treu­ handvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen halten. Daneben ist sie für eigene Rechnung mit einer Einlage i. H. v. 10.000 EUR an der Investmentgesellschaft beteiligt und übernimmt eine Haftsumme i. H. v. anfänglich 100 EUR. Sie ist nur mit ihrer für eigene Rechnung gehaltenen Einlage am Ergebnis und am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Treuhänderin bilden der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft, die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie der Treuhand- Treuhand­ vertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin. Der Treuhandvertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers durch die Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treugeber bilden untereinander keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Treuhänderin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern (d. h. den Anlegern und der Komplementärin) bevollmächtigt, die Beitrittserklärungen von Anlegern anzunehmen. Die Treuhänderin unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie kann entsprechende Tätigkeiten auch für andere Investmentvermögen Investmentver­ mögen übernehmen und sich dafür an diesen beteiligen.

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Samples: Sales Prospectus

Aufgaben und Rechtsgrundlagen. Neben der Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft und geschäftsführende Kommanditistin nimmt die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft in der Investmentgesellschaft auch die Aufgaben einer Treuhandkommanditistin wahr. Sie wird nach- folgend nachfolgend insoweit als Treuhänderin bezeichnet. Die Aufgabe der Treuhänderin Treu- händerin ist es, die Beteiligungen der Anleger an der Invest- mentgesellschaft zu verwalten und die Kommunikation mit den Anlegern zu führen. Diese Tätigkeit erbringt sie gegenüber sämt- lichen gegen- über sämtlichen Anlegern, also gegenüber den Treugebern und den Direkt- kommanditistenDirektkommanditisten. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Treuhän- derinTreuhänderin, die von ihr auf fremde Rechnung gehaltenen Beteiligun- gen Beteiligungen treuhänderisch für die Treugeber zu halten. Dabei wird sie das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen halten. Daneben ist sie für eigene Rechnung mit einer Einlage i. H. v. 10.000 EUR an der Investmentgesellschaft beteiligt und übernimmt eine Haftsumme i. H. v. anfänglich 100 EUR. Sie ist nur mit ihrer für eigene Rechnung gehaltenen Einlage am Ergebnis und am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Treuhänderin bilden bil- den der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft, die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie der Treuhand- vertrag Treuhandvertrag zwischen dem Treugeber und der TreuhänderinTreuhän- derin. Der Treuhandvertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers durch die Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treugeber bilden untereinander untereinan- der keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Treuhänderin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern (d. h. den Anlegern und der Komplementärin) bevollmächtigt, die Beitrittserklärungen Bei- trittserklärungen von Anlegern anzunehmen. Die Treuhänderin unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie kann entsprechende Tätigkeiten auch für andere Investmentvermögen Investment- vermögen übernehmen und sich dafür an diesen beteiligen.

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Samples: Investment Prospectus