Common use of Aufgebots- und Wiederherstellungskosten für Urkunden Clause in Contracts

Aufgebots- und Wiederherstellungskosten für Urkunden. Der Versicherer ersetzt die Kosten des Aufgebotsverfahrens und der Wiederherstellung von Wertpapieren und sonstigen Urkunden einschließlich anderer Auslagen für die Wiedererlangung, die der Versicherungsnehmer den Umständen nach für geboten halten durfte. Die Ersatzpflicht erstreckt sich auch auf einen Zinsverlust, der dem Versicherungsnehmer durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren entstanden ist.

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Aufgebots- und Wiederherstellungskosten für Urkunden. a) Der Versicherer ersetzt die Kosten des Aufgebotsverfahrens und der Wiederherstellung von Wertpapieren und sonstigen Urkunden einschließlich anderer Auslagen für die Wiedererlangung, die der Versicherungsnehmer den Umständen nach für geboten halten durfte. Die Ersatzpflicht erstreckt sich auch auf einen Zinsverlust, der dem Versicherungsnehmer durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren entstanden ist.

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