Common use of Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung Clause in Contracts

Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung. 3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Xxxxxxxx des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen zum Gegenstand des Auftrags umfassend informieren. 3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. 3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung. 3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Xxxxxxxx des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer ITS auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen zum Gegenstand des Auftrags - auch auf anderen Fachgebieten umfassend informieren. 3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer ITS auch ohne dessen deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. 3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser der ITS über diese informiert werden.

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Samples: Beratungsleistungen

Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung. 3.1 4.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Xxxxxxxx des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 3.2 4.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen zum Gegenstand des Auftrags – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. 3.3 4.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters Auftragnehmers bekannt werden. 3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung. 3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages der Auftragsabwicklung an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Xxxxxxxx des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über relevante, vorher durchgeführte und/oder laufende Entwicklungen und Beratungen zum Gegenstand des Auftrags umfassend informieren. 3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen er über alle Vorgänge und Umständen Umstände in Kenntnis gegeben gesetzt wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Informationen, Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters Auftragnehmers bekannt werden. 3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass informiert seine Mitarbeiter und soweit erforderlich über die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits Aktivitäten des Auftragnehmers vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werdenArbeiten.

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Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung. 3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein Auftrages einen möglichst ungestörtes, dem raschen und reibungslosen Xxxxxxxx des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen zum Gegenstand des Auftrags Aufträge – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren, sofern diese für den gegenständlichen Auftrag von Relevanz sind. 3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters Auftragnehmers bekannt werden. 3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung. 3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Xxxxxxxx des Beratungsprozesses förderliches Prozesses förderlichen Arbeiten erlauben. 3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen zum Gegenstand des Auftrags umfassend informieren. 3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer AN auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters AN bekannt werden. 3.4 3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (AN) von dieser informiert werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung. 3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Xxxxxxxx des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen zum Gegenstand des Auftrags – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. 3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. 3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

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