Aufnahme in das Nutzerverzeichnis Musterklauseln

Aufnahme in das Nutzerverzeichnis. Gemäß § 137 TKG 2021 kann der ISP ein öffentliches Nutzerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, E-Mail-Adresse und Internet-Adresse sowie auf Wunsch des Nutzers mit der Berufsbezeichnung erstellen. Der ISP ist zur Erstellung eines Nutzerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichem Wunsch des Nutzers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von Nutzern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Nutzerverzeichnissen ist gem. § 173 TKG 2021 zulässig, ansonsten wird der ISP keine elektronischen Profile der Kunden erstellen.
Aufnahme in das Nutzerverzeichnis. Gemäß § 137 TKG 2021 kann cyb ein öffentliches Nutzerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, E-Mail-Adresse und Internet-Adresse sowie auf Wunsch des Nutzers mit der Berufsbezeichnung erstellen. cyb ist zur Erstellung eines Nutzerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichem Wunsch des Nutzers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von Nutzern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Nutzerverzeichnissen ist gem. § 173 TKG 2021 zulässig, ansonsten wird cyb keine elektronischen Profile der Kunden erstellen.
Aufnahme in das Nutzerverzeichnis. Gemäß § 137 TKG 2021 kann kabelplus ein öffentliches Nutzerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, E-Mail-Adresse und Internet-Adresse sowie auf Wunsch des Nutzers mit der Berufsbezeichnung erstellen. kabelplus ist zur Erstellung eines Nutzerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von Nutzern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Nutzerverzeichnissen ist gem. § 173 TKG 2021 zulässig, ansonsten wird kabelplus keine elektronischen Profile der Kunden erstellen.
Aufnahme in das Nutzerverzeichnis. 7.1. Gemäß § 137 TKG 2021 kann die IKB ein öffentliches Nutzerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, E-Mail-Adresse und Internet-Adresse sowie auf Wunsch des Nutzers mit der Berufsbezeichnung erstel- len. Die IKB ist zur Erstellung eines Nutzerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von Nutzern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Nutzerverzeichnissen ist gem. § 173 TKG 2021 zulässig, ansonsten wird die IKB keine elektronischen Profile der Kunden erstellen.
Aufnahme in das Nutzerverzeichnis. Gemäß § 137 TKG 2021 kann die Salzburg AG ein öffentliches Nutzerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischem Grad, Adresse, E-Mail-Adresse und Internetadresse sowie auf Wunsch des Nutzers mit der Berufsbezeichnung erstellen. Die Salzburg AG ist zur Erstellung eines Nutzerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von Nutzern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Nutzerverzeichnissen ist gemäß § 173 TKG 2021 zulässig, ansonsten wird die Salzburg AG keine elektronischen Profile der Kunden erstellen.
Aufnahme in das Nutzerverzeichnis. Gemäß § 137 TKG 2021 kann die Net4You ein öffentliches Nutzerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, E-Mail-Adresse und Internet-Adresse sowie auf Wunsch des Nutzers mit der Berufsbezeichnung erstellen. Die Net4You ist zur Erstellung eines Nutzerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichem Wunsch des AG hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von AG nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Nutzerverzeichnissen ist gemäß § 173 TKG 2021 zulässig, ansonsten werden keine elektronischen Profile von der Net4You vom AG erstellt.

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  • Anlagenverzeichnis Die folgenden Anlagen sind Bestandteil des HZV-Vertrages:

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Vorzeitige Auflösung 7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; 7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.