Aufnahme von Finanzinformationen in Verweisform Musterklauseln

Aufnahme von Finanzinformationen in Verweisform. Der geprüfte Konzernabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr 2016 (1.1.2016 bis 31.12.2016; der "Konzernabschluss 2016"), der geprüfte Konzern- abschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr 2017 (1.1.2017 bis 31.12.2017; der "Konzernabschluss 2017"), der ungeprüfte Quartalsabschluss der Emittentin für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2017 (1.1.2017 bis 31.3.2017; der „Quartalsabschluss 2017“) sowie der ungeprüfte Quartalsabschluss der Emittentin für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2018 (1.1.2018 bis 31.3.2018; der „Quartalsabschluss 2018“) werden zum Teil in Form eines Verweises in den Ba- sisprospekt aufgenommen (zusammen die "in Verweisform aufgenommenen Do- kumente"). Die nicht in Verweisform in diesen Basisprospekt aufgenommenen Tei- le dieser Dokumente sind für den Anleger nicht relevant oder bereits an anderer Stelle unmittelbar im Basisprospekt enthalten. Die in Verweisform aufgenommenen Dokumente sind Teil dieses Prospekts; diese sind − im Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2016 xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/XXXXX/XXX_Xxxxxxxxxxxxxxxxx_0000.xxx (Geschäftsbericht 2016"); − im Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2017; xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/XXXXX/XXX_Xxxxxxxxxxxxxxxxx-0000.xxx ("Geschäftsbericht 2017"), − im Quartalsbericht über das erste Quartal des Geschäftsjahres 2017 xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/XXXXX/Xxxxxxxxxxxxxxx_X0_0000.xxx ("Quartalsbericht 2017"); sowie − im Quartalsbericht über das erste Quartal des Geschäftsjahres 2018 xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/XXXXX/Xxxxxxxxxxxxxxx_X0_0000.xxx ("Quartalsbericht 2018"); wie folgt enthalten: − im Geschäftsbericht 2016 sind die Konzern-Bilanz auf Seiten 90 bis 91, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auf Seite 88, die Konzern- Gesamtergebnisrechnung auf Seite 89, die Konzern-Geldfluss-Rechnung auf Seiten 92 bis 93, der Anhang auf den Seiten 96 bis 141 und der Bestäti- gungsvermerk auf den Seiten 144 bis 147 auffindbar; und − im Geschäftsbericht 2017 sind die Konzern-Bilanz auf Seiten 82 bis 83, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auf Seite 80, die Konzern- Gesamtergebnisrechnung auf Seite 81, die Konzern-Geldfluss-Rechnung auf Seiten 84 bis 85, der Anhang auf den Seiten 88 bis 135 und der Bestäti- gungsvermerk auf den Seiten 138 bis 141 auffindbar; und − im Quartalsbericht 2017 sind die Konzern-Bilanz auf Seite 4, die Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung auf Seite 5, die Konzern- Gesamtergebnisrechnung auf Seite 5, die Konzern-Geldfluss-Rechnung auf Seite 6 sowie der Anhan...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.