Einsehbare Dokumente Musterklauseln

Einsehbare Dokumente. Folgende Dokumente liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Basis-Prospekts für die Dauer von dessen Gültigkeit am Sitz der RBI, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx (Tel. 00-000 00-0), während der üblichen Geschäftszeiten auf: • die Satzung der Emittentin in der jeweils aktuellen Fassung und • die in Verweisform aufgenommenen Dokumente. Dieser Basis-Prospekt ist während der üblichen Geschäftszeiten ab dem Tag seiner Veröffentlichung für die Dauer seiner Gültigkeit am Sitz der Emittentin, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, xxxxxxxxxx. Ferner ist dieser auf der Website der Emittentin xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx im Bereich Investor Relations abrufbar. Der Vertrieb der RBI-Emissionen und die Verbreitung dieses Basis-Prospekts können in anderen Staaten verboten sein oder Beschränkungen unterliegen. Personen, die in Besitz dieses Basis-Prospekts gelangen, werden daher seitens der Emittentin striktest aufgefordert und angewiesen, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese lückenlos einzuhalten. Diese RBI-Emissionen dürfen insbesondere nicht in Japan, in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich, in der Republik von Südafrika und in den Vereinigten Staaten von Amerika („U.S.A.“)/an U.S.-Staatsbürger angeboten werden. Die Emittentin hat CSSF ersucht, den Basis-Prospekt an die zuständigen Behörden in der Republik Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland zu notifizieren. Die Emittentin kann CSSF jederzeit ersuchen, weiteren zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum Notifizierungen zu übermitteln. Dieser Prospekt wurde auf der Basis erstellt, dass ausgenommen für den Fall und in dem Ausmaß, in welchem Absatz ii) zur Anwendung kommt, jegliches Angebot von RBI-Schuldverschreibungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, welcher die Prospekt-Richtlinie umgesetzt hat („Relevanter Mitgliedstaat“) nur unter Bezug und Anwendung eines Ausnahmetatbestandes der Prospekt-Richtlinie (wie im Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) hinsichtlich des Erfordernisses, hierfür einen Prospekt oder Nachtrag zu veröffentlichen, erfolgt. Demzufolge darf jegliche Person, welche eigens ein Angebot in diesem Relevanten Mitgliedstaat macht oder zu machen beabsichtigt, in Bezug auf RBI-Schuldverschreibungen, welche Gegenstand eines Angebotes der Emittentin basierend auf diesem Prospekt oder auf Endgültigen Bedingungen zu diesem Prospekt sind, selbst ein solches Angebot nur machen
Einsehbare Dokumente. Während der Gültigkeitsdauer des Prospekts können folgende Dokumente oder deren Kopien in Papierform während der üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, Bundesrepublik Deutschland, und in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin unter xxx.xxxxx.xx unter der Rubrik „Investor Relations“ eingesehen werden:  die aktuelle Satzung der Emittentin;  der geprüfte Jahresabschluss der Emittentin zum 31.12.2017 (HGB);  der geprüfte Jahresabschluss der Emittentin zum 31.12.2016 (HGB);  der zusammenfassende Bewertungsbericht von apollo valuation & research GmbH vom 12. Dezember 2018 zum Immobilienportfolio der Unternehmensgruppe der Emittentin; und  eventuelle Nachträge nach § 16 WpPG. Der Jahresabschluss 2016 und der Jahresabschluss 2017 sind per Verweis im Abschnitt „FI- NANZINFORMATIONEN“ in diesen Prospekt aufgenommen. Die vorgenannten Abschlüsse der Gesellschaft sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter xxx.xxxxx.xx unter der Rubrik „Investor Relations“ und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Künftige Finanzberichte und Zwi- schenberichte der Gesellschaft werden bei der Gesellschaft erhältlich sein sowie auf der Inter- netseite der Gesellschaft unter xxx.xxxxx.xx unter der Rubrik „Investor Relations“ und (mit Ausnahme der Zwischenberichte) im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Einsehbare Dokumente. Während der Gültigkeitsdauer dieses Prospektes können Kopien des Gesellschaftsvertrages der Emit- tentin sowie der geprüften Eröffnungsbilanz (jeweils in Papierform) innerhalb der üblichen Geschäfts- zeiten am Sitz der Emittentin, Xx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx, einge- sehen werden. Der Prospekt ist einsehbar auf der Internetseite der Börse Luxemburg unter xxx.xxxxxx.xx sowie auf der Internetseite der Emittentin unter xxx.xxxxxx.xx/xx-xxxxxxx00.
Einsehbare Dokumente. Während der Gültigkeitsdauer dieses Prospektes können Kopien des Gesellschaftsvertrages und des geprüften Zwischenabschlusses zum 31. August 2021 in Papierform innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Xxxxxxx, 9 bis 18 Uhr) am Sitz der Emittentin, Xxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, eingesehen werden. Die genannten Dokumente können nicht auf elektronischem Wege übermittelt werden. Der Prospekt ist einsehbar auf der Internetseite der Emittentin unter xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx Die Informationen auf dieser Website sind nicht Teil des Prospekts und nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft oder gebilligt worden.
Einsehbare Dokumente. Folgende Dokumente liegen für zwölf Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Basis-Prospekts am Sitz der RBI, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx (Tel. 00-000 00-0), während der üblichen Geschäftszeiten auf: • die Satzung der Emittentin und • die in Verweisform aufgenommenen Dokumente. Dieser Basis-Prospekt wird während der üblichen Geschäftszeiten ab dem Tag seiner Veröffentlichung am Sitz der RBI, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, bereit gehalten. Der Vertrieb der RBI-Emissionen und die Verbreitung dieses Basis-Prospekts können in anderen Staaten verboten sein oder Beschränkungen unterliegen. Personen, die in Besitz dieses Basis-Prospekts gelangen, werden daher seitens der Emittentin striktest aufgefordert und angewiesen, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese lückenlos einzuhalten. Diese RBI-Emissionen dürfen insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika ("U.S.A.")/an U.S.-Staatsbürger angeboten werden. Die Emittentin hat CSSF ersucht, den Basis-Prospekt an die zuständigen Behörden in Österreich und Deutschland zu notifizieren. Die Emittentin kann CSSF jederzeit ersuchen, weiteren zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum Notifizierungen zu übermitteln.
Einsehbare Dokumente. Folgende Unterlagen stehen während der Gültigkeitsdauer dieses Prospekts, d.h. bis zum Ablauf eines Jahres nach der Billigung, bei der FCR AG in Papierform zur Verfügung und können in den Geschäftsräumen der FCR Immobilien AG, Xxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden: • die Satzung der Gesellschaft; • die geprüften Konzern-Jahresabschlüsse (nach HGB) der Gesellschaft für je das am 31. Dezember 2016 und das am 31.Dezember 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr; • Konzernhalbjahresabschluss zum 30. Juni 2018 (ungeprüft); • der Treuhandvertrag; • die Anleihebedingungen; • dieser Wertpapierprospekt. Die Geschäftsberichte für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 mitsamt dem jeweils darin enthaltenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 bzw. zum 31. Dezember 2017 sowie der Konzernhalbjahresabschluss zum 30. Juni 2018 sind zudem elektronisch einsehbar unter xxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx.
Einsehbare Dokumente. Die nachstehend aufgeführten Dokumente können während der Gültigkeitsdauer dieses Prospekts, das heißt bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach erfolgter Billigung, während der üblichen Ge- schäftszeiten in den Geschäftsräumen der Eyemaxx Real Estate AG, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Bundesrepublik Deutschland, kostenlos eingesehen werden. Ebenso sind die nachstehend aufgeführten Dokumente auf der Internetseite der Emittentin xxx.xxxxxxx.xxx veröffentlicht und werden dort gemäß Artikel 21 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/1129 verfügbar sein. Man gelangt zu den gewünschten Dokumenten von der ersten Internetseite der Emittentin, wenn man den dort befindlichen Reiter "Investors Relations" öffnet und dann die Kate- gorie "Anleihen" durch Klick auswählt. Es öffnet sich dann ein Untermenü, in dem die bis dato bege- benen Anleihen der Emittentin aufgeführt sind. Unter der Bezeichnung "2020/2025" ist das hiesige Angebot mit den nachstehend aufgeführten Dokumenten abrufbar: - Satzung der Emittentin - Konzernabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr 2017/2018 erstellt und geprüft nach IFRS - Konzernabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr 2018/2019 erstellt und geprüft nach IFRS - Verkehrswertgutachten: Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx 00, X-0000 Xxxxxxxxx - Verkehrswertgutachten: Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, X-0000 Xxxxxxxx - Verkehrswertgutachten: Xxxxxxxxxxxxxx 00, X-0000 Xxxx - Verkehrswertgutachten: Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx - Verkehrswertgutachten: Xxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx - Verkehrswertgutachten: Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx - Verkehrswertgutachten: Offenbach, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx Die Informationen der Website xxx.xxxxxxx.xxx sind jedoch nicht Teil dieses Prospektes und wur- de nicht durch die zuständigen Behörden überprüft oder genehmigt.
Einsehbare Dokumente. Während der Gültigkeitsdauer des Prospekts können Kopien folgender Dokumente in Papierform während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Emittentin oder in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin (xxxxx://xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx/) abgerufen werden: • die Satzung der Emittentin; • die Anleihebedingungen; • der geprüfte Konzernabschluss der Emittentin für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr (nach Handelsgesetzbuch („HGB“) erstellt); • der geprüfte Konzernabschluss der Emittentin für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr (nach HGB erstellt); und • der ungeprüfte Zwischenabschluss für den Neunmonatszeitraum zum 30. September 2020. Der Prospekt einschließlich etwaiger Nachträge hierzu kann für die Dauer von zehn (10) Jahren nach seiner Veröffentlichung auf der Internetseite der Emittentin (xxxxx://xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxx- ons/) abgerufen werden. Zukünftige Konzernabschlüsse oder Zwischenabschlüsse der Emittentin werden ebenfalls auf der Internetseite der Emittentin (xxxxx://xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx/) zur Verfügung gestellt.
Einsehbare Dokumente. Während der Gültigkeitsdauer des Prospekts können die Kopien der folgenden Dokumente am Sitz der Emittentin, 0000 Xxxxxxx, Xxxx-Xxxxxxx 0, eingesehen werden: - dieser Prospekt; - die Satzung der Emittentin; - die geprüften konsolidierten Jahresabschlüsse der Emittentin zum 31.12.2009 und zum 31.12.2008; und - der ungeprüfte konsolidierte Zwischenabschluss der Emittentin zum 30.6.2010 und der teilgeprüfte Zwischenabschluss der Emittentin zum 30.6.2009
Einsehbare Dokumente. Während der Gültigkeitsdauer des Prospekts können die folgenden Dokumente auf der Home- page der Emittentin wie folgt abgerufen werden: a) dieser Prospekt unter b) die Satzung der Emittentin unter c) die geprüften Konzernabschlüsse nach IFRS der Emittentin für das Geschäftsjahr 2017 zum 31.12.2017 und für das Geschäftsjahr 2016 zum 31.12.2016 Konzernabschluss 2017 und Konzernabschluss 2016 xxxxx://xxx.xxx.xx/XXXXxxx/XXX/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx/XXXx/XX/Xxxxx_xxx/Xxxxx- tor_Relations/Geschaeftsbericht/BKS_Bank_Geschftsbericht_2016.pdf ; d) Der Basisprospekt 2017: Musterkonditionenblatt (Seiten 116-135) und Muster Emissions- bedingungen (Seiten 136-158). Der Basisprospekt 2016: Musterkonditionenblatt (Seiten 115-133) und Muster Emissions- bedingungen (Seiten 134-156). Der Basisprospekt 2015: Musterkonditionenblatt (Seiten 111-130) und Muster Emissions- bedingungen (Seiten 131-152). Die vorgenannten Basisprospekte sind unter den folgenden Links abrufbar: Basisprospekt 2017 Basisprospekt 2016 Basisprospekt 2015 xxxx://xxx.xxx.xx/XXXXxxx/XXX/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx/XXXx/XX/Xxxxx_xxx/Xxxxx- tor_Relations/Anleiheemissionen/2015/Billigung_FMA_Basisprospekt_BKS_2015-04- 01.PDF. Dieser Prospekt wird Interessenten auf Verlangen in gedruckter Form kostenlos zur Verfügung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prospekt einschließlich etwaiger Nachträge, einschließ- lich der Dokumente, die in Form eines Verweises einbezogen und als Anhang diesem Basispros- pekt angeschlossen sind, zu lesen ist. Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die nichtinkorporierten Teile der vorgenannten Ba- sisprospekte für Anleger von keiner wesentlichen Bedeutung sind.