Common use of Aufnahmefähigkeit / Versicherungsfähigkeit Clause in Contracts

Aufnahmefähigkeit / Versicherungsfähigkeit. Aufnahmefähig sind Personen, die ihren ständigen Wohn- sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Versicherungsfähig sind Personen, - die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge aus einem deutschen öffentlich-rechtlichen Dienstver- hältnis haben und - für die eine Versicherung nach einem der Tarife Z70, Z80, Z90, GZE 1 oder GZE 2 besteht. Die Beendigung der Versicherung in der GKV bzw. des Anspruchs auf Heilfürsorge ist der INTER unverzüglich mitzuteilen.

Appears in 2 contracts

Samples: ws.huvecdn.com, app.dzvs.de

Aufnahmefähigkeit / Versicherungsfähigkeit. Aufnahmefähig sind Personen, die ihren ständigen Wohn- sitz Xxxx­ xxxx in der Bundesrepublik Deutschland haben. Versicherungsfähig sind Personen, - die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge aus einem deutschen öffentlich-rechtlichen Dienstver- hältnis haben und - für die eine Versicherung nach einem der Tarife Z70, Z80, Z90, GZE 1 oder GZE 2 bestehtDienstverhältnis haben. Die Beendigung der Versicherung in der GKV bzw. des Anspruchs auf Heilfürsorge ist der INTER unverzüglich mitzuteilen.

Appears in 2 contracts

Samples: ws.huvecdn.com, app.dzvs.de

Aufnahmefähigkeit / Versicherungsfähigkeit. Aufnahmefähig sind Personen, die ihren ständigen Wohn- sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Versicherungsfähig sind Personen, - die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge aus einem deutschen öffentlich-rechtlichen Dienstver- hältnis haben und - für die eine Versicherung nach einem der Tarife Z70, Z80, Z90, GZE 1 oder GZE 2 bestehtDienstverhältnis haben. Die Beendigung der Versicherung in der GKV bzw. des Anspruchs auf Heilfürsorge ist der INTER unverzüglich mitzuteilen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ihre-krankenzusatzversicherung.de, www.ihre-krankenzusatzversicherung.de

Aufnahmefähigkeit / Versicherungsfähigkeit. Aufnahmefähig sind Personen, die ihren ständigen Wohn- sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Versicherungsfähig sind Personen, - die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge aus einem deutschen öffentlich-rechtlichen Dienstver- hältnis haben und - für die eine Versicherung nach einem der Tarife Z70, Z80, Z90, GZE 1 oder GZE 2 bestehtDienstverhältnis haben. Die Beendigung der Versicherung in der GKV bzw. des Anspruchs auf Heilfürsorge ist der INTER unverzüglich mitzuteilen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ihre-zahnzusatzversicherung.de, www.deine-zahnversicherung.com