Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr pro Kind beträgt CNY 30.000 Sie wird als einmalige, nicht rückzahlbare Gebühr mit der vorläufigen Platzzusage fällig und ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Dies gilt auch bei Nicht-Antritt.
Aufnahmegebühr. Bei Abschluss des entsprechenden Vertrags (Kinderhaus bzw. Schule) wird eine Aufnahmegebühr gem. Gebührenübersicht fällig. Diese wird mittels Lastschrift erhoben und muss vor Aufnahme des Kindes in die entsprechende Einrichtung beim Xxxxxx eingegangen sein. Die Aufnahmegebühr fällt für das Kinderhaus Neu-Isenburg für Familien mit Wohnsitz in Neu-Isenburg nicht an.
Aufnahmegebühr. Der Bezugsberechtigte verpflichtet sich, die von der Geschäftsführung der AUSTRO-MECHANA festgesetzte Aufnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des durch die AUSTRO-MECHANA gegengezeichneten Wahrnehmungsvertrages zu entrichten.
Aufnahmegebühr. Bei Vertragsabschluss wird eine Aufnahmegebühr von 100 € fällig (durch Überweisung auf o.g. Konto). Diese Aufnahmegebühr wird auch dann von der TPP einbehalten, wenn die Sorgeberechtigten vor Beginn des Betreuungsverhältnisses den Vertrag wieder kündigen.
Aufnahmegebühr. Bei Vertragsabschluss wird eine Aufnahmegebühr von 100 € fällig (durch Überweisung auf o.g. Konto). Diese Gebühr wird zurückerstattet, sofern die Sorgeberechtigten die Betreuung für mindestens 12 Monate in Anspruch nehmen.
Aufnahmegebühr. Bei Beginn der Ausbildung wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 EUR fällig.
Aufnahmegebühr. Für die erstmalige Aufnahme im Löwenclub entstehen keine Aufnahmegebühren. Bei jedem Wiedereintritt werden 10 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.
Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr beträgt 50 % eines tatsächlichen monatlichen Zahlungssatzes (regulärer Schul- und Internatsgeldsatz abzüglich Stipendium). Diese wird nach Abschluss des Schul- und Internatsvertrages fällig. Wenn ein Administrationszuschlag fällig wird, beträgt dieser 50 % eines tatsächlichen monatlichen Zahlungssatzes (regulärer Schul- und Internatsgeldsatz abzüglich Stipendium).
Aufnahmegebühr. Zur Deckung des Verwaltungsaufwandes wird für Neuanmeldungen eine einmalige Aufnahmegebühr in einfacher Höhe der jeweiligen monatlichen betreuungszeitabhängigen Kostenbeteiligung berechnet. Die Aufnahmegebühr wird mit Vertragsunterzeichnung fällig und wird bei einer eventuellen Kündigung (auch vor dem eigentlichen Betreuungsstart) nicht rückerstattet.
Aufnahmegebühr. 7.2.1. Der Schulträger berechnet bei Neuanmeldungen eine einmalige Aufnahmegebühr zahlbar in zwei Raten gemäß der jeweils gültigen Schulgeldordnung. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Aufnahme des Kindes. Die Aufnahmegebühr ist drei Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Erfolgt die Aufnahme weniger als drei Wochen vor dem ersten Schultag des Schülers, wird die Aufnahmegebühr sofort fällig und ist bis spätestens vor dem ersten Schultag zu zahlen.
7.2.2. Dies gilt bei Einschreibungen während eines laufenden Schuljahres entsprechend.
7.2.3. Die Aufnahmegebühr wird im Falle einer nicht vom Schulträger zu vertretenden Kündigung durch die Eltern bzw. einer von dem Xxxxxxx bzw. den Eltern zu vertretenen Kündigung durch den Schulträger nicht zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Kündigung vor dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn erfolgt.