Aufnahmegebühr Musterklauseln

Aufnahmegebühr. Bei Abschluss des entsprechenden Vertrags (Kinderhaus bzw. Schule) wird eine Aufnahmegebühr gem. Gebührenübersicht fällig. Diese wird mittels Lastschrift erhoben und muss vor Aufnahme des Kindes in die entsprechende Einrichtung beim Xxxxxx eingegangen sein. Die Aufnahmegebühr fällt für das Kinderhaus Neu-Isenburg für Familien mit Wohnsitz in Neu-Isenburg nicht an.
Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr pro Kind beträgt CNY 30.000 Sie wird als einmalige, nicht rückzahlbare Gebühr mit der vorläufigen Platzzusage fällig und ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Dies gilt auch bei Nicht-Antritt.
Aufnahmegebühr. Der/die Bezugsberechtigte verpflichtet sich, die von der Geschäftsführung der AUSTRO-MECHANA festgesetzte Aufnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des durch die AUSTRO-MECHANA gegengezeichneten Wahrnehmungsvertrages zu entrichten.
Aufnahmegebühr. Für die Aufnahme eines Mitglieds wird eine Gebühr erhoben, die mit der ersten Abbuchung / Zahlung des Mitgliedbeitrages fällig ist.
Aufnahmegebühr. Bei Vertragsabschluss wird eine Aufnahmegebühr von 100 € fällig (durch Überweisung auf o.g. Konto). Diese Aufnahmegebühr wird auch dann von der TPP einbehalten, wenn die Sorgeberechtigten vor Beginn des Betreuungsverhältnisses den Vertrag wieder kündigen.
Aufnahmegebühr. Bei Vertragsabschluss wird eine Aufnahmegebühr von 100 € fällig (durch Überweisung auf o.g. Konto). Diese Gebühr wird zurückerstattet, sofern die Sorgeberechtigten die Betreuung für mindestens 12 Monate in Anspruch nehmen.
Aufnahmegebühr. Bei Beginn der Ausbildung wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 EUR fällig.
Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr beträgt 50 % eines tatsächlichen monatlichen Zahlungssatzes (regulärer Schul- und Internatsgeldsatz abzüglich Stipendium). Diese wird nach Abschluss des Schul- und Internatsvertrages fällig. Wenn ein Administrationszuschlag fällig wird, beträgt dieser 50 % eines tatsächlichen monatlichen Zahlungssatzes (regulärer Schul- und Internatsgeldsatz abzüglich Stipendium).
Aufnahmegebühr. Für die erstmalige Aufnahme im Löwenclub entstehen keine Aufnahmegebühren. Bei jedem Wiedereintritt werden 10 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.
Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr beträgt 2.000,– € (zzgl. gesetzlicher USt.) pro Mitglied und pro Experte.