Common use of Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung Clause in Contracts

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung. 1. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsver- hältnis berechtigt. 2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354 a HGB. 3. Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller nicht zumutbar sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung. 1. Der Besteller ist zur Aufrechnung zu Aufrechung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsver- hältnis dem selben Rechtsverhältnis berechtigt. 2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § §354 a HGB. 3. Teillieferungen, Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller nicht zumutbar unzumutbar sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung. 1. a Der Besteller Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen Forde- rungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller Kunde nur mit unbestrittenen unbe - strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsver- hältnis berechtigtRechtsverhältnis be- rechtigt. 2. b Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich An- wendungsbereich des § 354 a HGB. 3. c Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller Kunden nicht zumutbar unzumutbar sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung. 1. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten Zurückbehaltung- srechten ist der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten festges- tellten Forderungen aus demselben Rechtsver- hältnis dem selben Rechtsverhältnis berechtigt. 2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354 a HGB. 3. Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller nicht zumutbar unzumutbar sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen