Common use of Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung Clause in Contracts

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung. 1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt.

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Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung. 1. Der Kunde Besteller ist zur Aufrechnung zu Aufrechung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben dem selben Rechtsverhältnis berechtigt.

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Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung. 1. Der Kunde Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten Zurückbehaltung- srechten ist der Kunde Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten festges- tellten Forderungen aus demselben dem selben Rechtsverhältnis berechtigt.

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Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung. 1. Der Kunde Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis Rechtsver- hältnis berechtigt.

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Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung. 1. a Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen Forde- rungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur mit unbestrittenen unbe - strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigtbe- rechtigt.

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