Common use of Aufsicht Clause in Contracts

Aufsicht. 3.1 Die Aufsichtspflicht über die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ obliegt während des Praxislernens gemäß VV-Aufsicht der Schule. Sie informiert die Eltern gemäß Nummer 3 Abs. 5 VV-Aufsicht. Die Schule kann Vertreter des Praxislernortes mit der Wahrnehmung der Aufsicht während des Praxislernens beauftragen. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. 3.2 Die Ansprechpartnerinnen und die Ansprechpartner der Schule und des Praxislernortes sowie gegebenenfalls die mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragte Vertreterin oder der Vertreter des Praxislernortes stehen in regelmäßigem Kontakt und informieren sich gegenseitig über den Ablauf des Praxislernens sowie über auftretende Probleme und Entwicklungen. 3.3 Durch den Praxislernort ist zu gewährleisten, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ sind zu Beginn des Praxislernens über die Betriebs- ordnung, die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. ▇▇▇▇▇▇: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ TEL +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ FAX +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇ GESCHÄFTSFÜHRERIN: ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIM 3.4 Den Schülerinnen und Schülern ist das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art im Rahmen ihrer Tätigkeit am Praxislernort verboten.

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Sources: Schülerpraxislernen Vereinbarung, Schülerpraxislernen Vereinbarung

Aufsicht. 3.1 Die Aufsichtspflicht über die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ obliegt während des Praxislernens gemäß VV-Aufsicht der Schule. Sie informiert die Eltern gemäß Nummer 3 Abs. 5 VV-Aufsicht. Die Schule kann Vertreter des Praxislernortes mit der Wahrnehmung der Aufsicht während des Praxislernens beauftragen. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. 3.2 Die Ansprechpartnerinnen und die Ansprechpartner der Schule und des Praxislernortes sowie gegebenenfalls die mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragte Vertreterin oder der Vertreter des Praxislernortes stehen in regelmäßigem Kontakt und informieren sich gegenseitig über den Ablauf des Praxislernens sowie über auftretende Probleme und Entwicklungen. 3.3 Durch den Praxislernort ist zu gewährleisten, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ sind zu Beginn des Praxislernens über die Betriebs- ordnung, die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. ▇▇▇▇▇▇: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ TEL +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ FAX +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇ GESCHÄFTSFÜHRERIN: ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIM Die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIMsind zu Beginn des Praxislernens über die Betriebs- ordnung, die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. 3.4 Den Schülerinnen und Schülern ist das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art im Rahmen ihrer Tätigkeit am Praxislernort verboten.

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Sources: Praxislernen Vereinbarung

Aufsicht. 3.1 (1) Die Aufsichtspflicht über GmbH und diejenigen Beschäftigten, die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ obliegt während eine oder mehrere Aufgaben nach Absatz 3 Satz 1 wahrnehmen, unterliegen der Fachaufsicht der obersten Landesgesundheitsbehörde des Praxislernens gemäß VV-Aufsicht der Schule. Sie informiert die Eltern gemäß Nummer 3 Abs. 5 VV-AufsichtLandes Brandenburg (Aufsichtsbehörde). Die Schule kann Vertreter des Praxislernortes Aufsicht ist im Einvernehmen mit der Wahrnehmung obersten Landesgesundheitsbehörde des Landes Berlin auszuüben. (2) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Aufsicht während GmbH nach § 53 des Praxislernens beauftragenGesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die Ausübung der Bestimmungsrechte der Gesellschafterin nach § 46 Nummer 1 und 5 bis 8 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde. (3) Die Anstellung von Personen bei der GmbH, denen eine oder mehrere der folgenden Aufgaben übertragen werden sollen, bedarf der vorherigen Zustimmung und ihrer Bestellung durch die Aufsichtsbehörde: 1. Geschäftsführung, 2. Prokuristin oder Prokurist, 3. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, 4. Behördliche Beauftragte oder Behördlicher Beauftragter für den Datenschutz, 5. Leitung der Administration der Informationstechnik und 6. Leitungen der dezentralen Registerstellen. Satz 1 gilt für die Übertragung einer oder mehrerer der vorgenannten Aufgaben auf bereits bei der GmbH beschäftig- te Personen entsprechend. Zustimmungen und Bestellungen nach Satz 1 oder Satz 2 dürfen nur erfolgen, wenn die betreffenden Personen die erforderliche Sachkunde für die von ihr wahrzunehmenden Aufgaben nachweislich besit- zen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ihnen die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt; die Bestellung erfolgt widerruflich. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgenAufsichtsbehörde kann allgemeine Anforderungen an die Auswahl der Beschäftigten der GmbH festlegen. Entgeltliche Nebentätigkeiten von nach Satz 1 oder Satz 2 bestellten Personen bedürfen der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde. 3.2 (4) Die Ansprechpartnerinnen und Aufsichtsbehörde kann der GmbH allgemeine Weisungen zur Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 6 ertei- len. Im Einzelfall können Weisungen erteilt werden, wenn die Ansprechpartner Aufgaben nach Artikel 6 nicht im Einklang mit den Gesetzen oder den vom Spitzenverband Bund der Schule und Krankenkassen auf der Grundlage des Praxislernortes sowie gegebenenfalls die mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragte Vertreterin § 65c Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschlossenen Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister vom 20. Dezember 2013 wahrgenommen oder der Vertreter des Praxislernortes stehen in regelmäßigem Kontakt und informieren sich gegenseitig über den Ablauf des Praxislernens sowie über auftretende Probleme und Entwicklungen. 3.3 Durch den Praxislernort ist zu gewährleisten, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen eingehalten erteilte allgemeine Weisungen nicht befolgt werden. Die Schülerinnen GmbH ist verpflichtet, der Aufsichts- behörde jederzeit Auskunft zu erteilen und ▇▇▇▇▇▇▇ sind Einsicht in Akten und sonstige Schriftstücke zu Beginn des Praxislernens über gewähren. Werden Akten und sonstige Schriftstücke ausschließlich elektronisch geführt, erfolgt die Betriebs- ordnungAkteneinsicht durch Erteilung eines Akten- ausdrucks, die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten Regelungen zu belehrenDarstellung auf dem Bildschirm oder durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. ▇▇▇▇▇▇: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ TEL +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ FAX +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇ GESCHÄFTSFÜHRERIN: ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIM 3.4 Den Schülerinnen und Schülern ist das Führen Eine Offenba- rung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art Identitätsdaten im Rahmen ihrer Tätigkeit am Praxislernort verbotenSinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 ist nicht zulässig. (5) Kommt die GmbH einer Weisung der Aufsichtsbehörde nicht fristgemäß nach, kann die Aufsichtsbehörde anstelle und auf Kosten der GmbH tätig werden oder Dritte tätig werden lassen. Sie kann das Selbsteintrittsrecht auch durch Weisungen gegenüber den Beschäftigten der GmbH ausüben.

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Sources: Staatsvertrag Über Die Einrichtung Und Den Betrieb Eines Klinischen Krebsregisters

Aufsicht. 3.1 (1) Die Aufsichtspflicht über die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ obliegt während des Praxislernens gemäß VV-Aufsicht der Schule. Sie informiert die Eltern gemäß Nummer Nr. 3 Abs. 5 VV-Aufsicht. Die Schule kann Vertreter des Praxislernortes mit der Wahrnehmung der Aufsicht während des Praxislernens beauftragen. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. 3.2 (2) Die Ansprechpartnerinnen und die Ansprechpartner der Schule und des Praxislernortes sowie gegebenenfalls die mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragte be- auftragte Vertreterin oder der Vertreter des Praxislernortes stehen in regelmäßigem Kontakt und informieren sich regelmäßig gegenseitig über den Ablauf des Praxislernens sowie über auftretende Probleme und Entwicklungen. Wenn sofortiges Handeln geboten ist, können die vom Betrieb benannten Verantwortlichen oder andere Weisungsberechtigte unmittelbare Weisungen erteilen. 3.3 (3) Durch den Praxislernort ist zu gewährleisten, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ sind zu Beginn des Praxislernens über die Betriebs- ordnungBetriebsordnung, die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten sicherheitsrele- vanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. ▇▇▇▇▇▇: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ TEL +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ FAX +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ (4) Verbotenen oder eingeschränkte Tätigkeiten sind den Merkblättern „Allgemeine Durchführung des Betriebspraktika für ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇“ des Landesamtes für Arbeitsschutz Regionalbereich Ost, Eberswalde zu entnehmen.▇▇ GESCHÄFTSFÜHRERIN: ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIM 3.4 Den Schülerinnen und Schülern ist das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art im Rahmen ihrer Tätigkeit am Praxislernort verboten.

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Sources: Vereinbarung Über Die Durchführung Eines Schülerbetriebspraktikums (Sbp)

Aufsicht. 3.1 Die Aufsichtspflicht über die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ obliegt während des Praxislernens Schülerbetriebspraktikums gemäß VV-Aufsicht der Schule. Sie informiert die Eltern gemäß Nummer 3 Abs. 5 VV-Aufsicht. Die Schule kann Vertreter des Praxislernortes Praktikumsortes mit der Wahrnehmung der Aufsicht während des Praxislernens Schülerbetriebspraktikums beauftragen. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. 3.2 Die Ansprechpartnerinnen und die Ansprechpartner der Schule und des Praxislernortes Praktikumsortes sowie gegebenenfalls die mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragte Vertreterin oder der Vertreter des Praxislernortes Praktikumsortes stehen in regelmäßigem Kontakt und informieren sich gegenseitig über den Ablauf des Praxislernens Schülerbetriebspraktikum sowie über auftretende Probleme und Entwicklungen. 3.3 Durch den Praxislernort Praktikumsbetrieb ist zu gewährleisten, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ sind zu Beginn des Praxislernens Schülerbetriebspraktikums über die Betriebs- Betriebs-ordnung, die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. ▇▇▇▇▇▇: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ TEL +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ FAX +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇ GESCHÄFTSFÜHRERIN: ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIMsicherheits-relevanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. 3.4 Den Schülerinnen und Schülern ist das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art im Rahmen ihrer Tätigkeit am Praxislernort verboten.

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Sources: Schülerpraktikum Vereinbarung

Aufsicht. 3.1 (1) Die Aufsichtspflicht über GmbH und diejenigen Beschäftigten, die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ obliegt während eine oder mehrere Aufgaben nach Absatz 3 Satz 1 wahrnehmen, unterliegen der Fachaufsicht der obersten Landesge- sundheitsbehörde des Praxislernens gemäß VV-Aufsicht der Schule. Sie informiert die Eltern gemäß Nummer 3 Abs. 5 VV-AufsichtLandes Brandenburg (Aufsichtsbehörde). Die Schule kann Vertreter des Praxislernortes Aufsicht ist im Einvernehmen mit der Wahrnehmung obersten Landesgesundheitsbehörde des Landes Berlin aus- zuüben. (2) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Aufsicht während GmbH nach § 53 des Praxislernens beauftragenGesetzes be- treffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die Ausübung der Bestim- mungsrechte der Gesellschafterin nach § 46 Nummer 1 und 5 bis 8 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung bedürfen der vorherigen Zu- stimmung der Aufsichtsbehörde. (3) Die Anstellung von Personen bei der GmbH, denen eine oder mehrere der fol- genden Aufgaben übertragen werden sollen, bedarf der vorherigen Zustimmung und ihrer Bestellung durch die Aufsichtsbehörde: 1. Geschäftsführung, 2. Prokuristin oder Prokurist, 3. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, 4. Behördliche Beauftragte oder Behördlicher Beauftragter für den Datenschutz, 5. Leitung der Administration der Informationstechnik und 6. Leitungen der dezentralen Registerstellen. Satz 1 gilt für die Übertragung einer oder mehrerer der vorgenannten Aufgaben auf bereits bei der GmbH beschäftigte Personen entsprechend. Zustimmungen und Be- stellungen nach Satz 1 oder Satz 2 dürfen nur erfolgen, wenn die betreffenden Per- sonen die erforderliche Sachkunde für die von ihr wahrzunehmenden Aufgaben nachweislich besitzen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ihnen die erfor- derliche Zuverlässigkeit fehlt; die Bestellung erfolgt widerruflich. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgenAufsichtsbehör- de kann allgemeine Anforderungen an die Auswahl der Beschäftigten der GmbH festlegen. Entgeltliche Nebentätigkeiten von nach Satz 1 oder Satz 2 bestellten Per- sonen bedürfen der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde. 3.2 (4) Die Ansprechpartnerinnen und Aufsichtsbehörde kann der GmbH allgemeine Weisungen zur Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 6 erteilen. Im Einzelfall können Weisungen erteilt werden, wenn die Ansprechpartner Aufgaben nach Artikel 6 nicht im Einklang mit den Gesetzen oder den vom Spitzenverband Bund der Schule und Krankenkassen auf der Grundlage des Praxislernortes sowie gegebenenfalls die mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragte Vertreterin § 65c Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschlossenen Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister vom 20. Dezember 2013 wahrgenommen oder der Vertreter des Praxislernortes stehen in regelmäßigem Kontakt und informieren sich gegenseitig über den Ablauf des Praxislernens sowie über auftretende Probleme und Entwicklungen. 3.3 Durch den Praxislernort ist zu gewährleisten, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen eingehalten erteilte allgemeine Weisungen nicht befolgt werden. Die Schülerinnen GmbH ist verpflichtet, der Aufsichtsbehörde jederzeit Auskunft zu erteilen und ▇▇▇▇▇▇▇ sind Einsicht in Akten und sonstige Schriftstücke zu Beginn des Praxislernens über gewähren. Werden Akten und sonstige Schriftstücke ausschließlich elektronisch ge- führt, erfolgt die Betriebs- ordnungAkteneinsicht durch Erteilung eines Aktenausdrucks, die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten Regelungen zu belehrenDarstellung auf dem Bildschirm oder durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. ▇▇▇▇▇▇: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ TEL +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ FAX +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇ GESCHÄFTSFÜHRERIN: ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIM 3.4 Den Schülerinnen und Schülern ist das Führen Eine Of- fenbarung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art Identitätsdaten im Rahmen ihrer Tätigkeit am Praxislernort verbotenSinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 ist nicht zulässig. (5) Kommt die GmbH einer Weisung der Aufsichtsbehörde nicht fristgemäß nach, kann die Aufsichtsbehörde anstelle und auf Kosten der GmbH tätig werden oder Drit- te tätig werden lassen. Sie kann das Selbsteintrittsrecht auch durch Weisungen ge- genüber den Beschäftigten der GmbH ausüben.

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Sources: Staatsvertrag Über Die Einrichtung Und Den Betrieb Eines Klinischen Krebsregisters

Aufsicht. 3.1 Die Aufsichtspflicht 3.1.1 Bei Schulfahrten bis einschließlich Klasse 10 sind in der Regel zwei Lehrkräfte je Klasse (Lerngruppe) erforderlich. Es ist anzustreben, dass ein Mann und eine Frau die Aufsicht führen. “In der Regel“ bedeutet, dass es nur in begründeten Ausnahmefällen Abweichungen geben kann. Für die Abweichung von der Regel trägt die Schulleitung die Verantwortung. Dazu muss die Lehrkraft ggf. ihr Einverständnis erklären. 3.1.2 Nichtlehrkräfte (z.B. Sorgeberechtigte) können von der Schulleitung im Einvernehmen mit der Lehrkraft zu Aufsichtspersonen bestellt werden. Diese Personen müssen ihr Einverständnis mit der Bestellung schriftlich erklären (Richtlinien für Schulfahrten Nr. 4.1). Dazu gehört, dass eine vorherige Unterrichtung über die Schülerinnen Aufgaben und ▇▇▇▇▇▇▇ obliegt während des Praxislernens gemäß VV-Aufsicht der Schule. Sie informiert die Eltern gemäß Nummer 3 Abs. 5 VV-Aufsicht. Die Schule kann Vertreter des Praxislernortes mit der Wahrnehmung der Aufsicht während des Praxislernens beauftragen. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgenBefugnisse erfolgt. 3.2 3.1.3 Die Ansprechpartnerinnen Aufsicht soll aktiv, vorausschauend und die Ansprechpartner kontinuierlich durchgeführt werden. Auch volljährige SchülerInnen unterliegen den Anweisungen der Schule Aufsichtspersonen. Bei Unternehmungen mit sportlichem Schwerpunkt (z.B. Bergwandern, Wintersport, Wattwandern, Rad fahren, Schwimmen) sind besondere Vorkehrungen zu treffen. Soweit Schwimmen und des Praxislernortes Baden während der Schulfahrt vorgesehen ist, ist insbesondere Nr. 3 der VV „Schwimmunterricht sowie gegebenenfalls die mit Schwimmen und Baden bei Schul- veranstaltungen“ zu beachten. Auszug aus der Wahrnehmung VV Schwimmunterricht: Freiwilliges Schwimmen und Baden (z.B. bei Schullandheimauf-enthalten) ist auch in Fluss- und Seebädern gestat- tet, sofern diese als öffentliche Bäder gekennzeichnet sind und eine schriftliche Einwilligung der Aufsichtspflicht beauftragte Vertreterin oder Eltern (Sorgeberechtigten) vorliegt.... Die Lehrkraft kann im festgesetzten Rahmen Schülergruppen eigene Unter- nehmungen gestatten. Bei minderjährigen SchülerInnen muss das vorher schriftlich erklärte Einverständnis der Vertreter des Praxislernortes stehen in regelmäßigem Kontakt und informieren sich gegenseitig über den Ablauf des Praxislernens sowie über auftretende Probleme und EntwicklungenSorgeberechtigten vorliegen. 3.3 Durch den Praxislernort 3.1.4 Bei Schulfahrten mit besonderem sportlichem Schwerpunkt ist Nr. 12 der Richtlinien für Schulfahrten zu gewährleisten, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ sind zu Beginn des Praxislernens über die Betriebs- ordnung, die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. ▇▇▇▇▇▇: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ TEL +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ FAX +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇beachten.▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇ GESCHÄFTSFÜHRERIN: ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIM 3.4 Den Schülerinnen und Schülern ist das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art im Rahmen ihrer Tätigkeit am Praxislernort verboten.

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Sources: Handreichung Schulfahrten

Aufsicht. 3.1 Die Aufsichtspflicht Diese Bestimmung handelt von der gemeinderechtlichen Aufsicht, welche die kantonalen Instanzen von Gesetzes wegen ausüben, ohne dass ein Rechtsmittel erhoben wird. Beispiele hierfür sind die Aufsicht über die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ obliegt während des Praxislernens gemäß VV-ordnungsgemässe Bestellung der Organe eines Verbands oder die Aufsicht über dessen Rechnungslegung. Die Aufsicht nimmt der SchuleKanton wahr, dessen Recht gemäss Art. Sie informiert die Eltern gemäß Nummer 3 anwendbar ist. Eine einver- nehmliche Ausübung der Aufsicht durch beide Kantone ist kaum prak- tikabel. Der Individualrechtsschutz richtet sich nach dem anwendba- ren Recht gemäss Art. 3 (vgl. Erläuterungen zu Art. 3 Abs. 5 VV-Aufsicht3). Die Schule kann Vertreter Fachaufsicht richtet sich nach dem Recht am Ort der gelege- nen Sache. Dies muss in Art. 6 nicht besonders geregelt werden. Es er- gibt sich aus dem Vorrang des Praxislernortes mit Territorialprinzips gemäss Art. 4 Abs. 1. Geht das Recht am Ort der Wahrnehmung der Aufsicht während des Praxislernens beauftragengelegenen Sache vor, bestimmt dieses Recht auch, welche kantonale Stelle die Fachaufsicht ausübt. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. 3.2 Die Ansprechpartnerinnen Vertragskantone Aargau und die Ansprechpartner der Schule und des Praxislernortes sowie gegebenenfalls die mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragte Vertreterin oder der Vertreter des Praxislernortes stehen in regelmäßigem Kontakt und Zürich informieren sich gegenseitig über den Ablauf des Praxislernens sowie über auftretende Probleme und Entwicklungen. 3.3 Durch den Praxislernort ist zu gewährleisten, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ sind zu Beginn des Praxislernens gegen- seitig über die Betriebs- ordnunggetroffenen Aufsichtsmassnahmen. Auch fachtechni- sche Aufsichtsmassnahmen (z.B. Fristansetzung für bessere Wasser- qualität) sollen dem Kanton mitgeteilt werden, der nicht die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. ▇▇▇▇▇▇: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ TEL +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ FAX +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇Aufsicht ausübt.▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇ GESCHÄFTSFÜHRERIN: ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIM 3.4 Den Schülerinnen und Schülern ist das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art im Rahmen ihrer Tätigkeit am Praxislernort verboten.

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Sources: Rahmenvertrag

Aufsicht. 3.1 4.1. Die Aufsichtspflicht über pädagogisch tätigen Mitarbeiter(innen) sind während der vereinbarten Betreuungszeit der Einrichtung für die Schülerinnen ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. 4.2. Auf dem Weg zur und von der Einrichtung sind die Personensorgeberechtigten für ihre Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen die Personensorgeberechtigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsge- mäß von der Einrichtung abgeholt wird. Sie entscheiden durch eine schriftliche Erklärung ge- genüber dem ▇▇▇▇▇▇ obliegt während (Anhang 11), ob das Kind allein nach Hause gehen darf. Sollte das Kind nicht von einem Personensorgeberechtigten bzw. einer Begleitperson (Anhang 12) abgeholt werden, ist eine gesonderte Benachrichtigung erforderlich. Leben die personensorgeberech- tigten Eltern getrennt und hält sich das Kind mit Einwilligung des Praxislernens gemäß VV-Aufsicht einen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf, so entscheidet allein der Schule. Sie informiert die Eltern gemäß Nummer 3 Abs. 5 VV-AufsichtElternteil, bei dem das Kind lebt. 4.3. Die Schule kann Vertreter des Praxislernortes Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten endet in der Regel mit der Übergabe des Kindes in den Räumen der Einrichtung an die pädagogisch tätigen Mitarbeiter(innen) und beginnt wieder mit der Übernahme des Kindes in die Obhut eines Personensorgeberechtigten bzw. einer von diesen mit der Abholung beauftragten Person (Anhang 12). Hat ein Personen- sorgeberechtigter schriftlich erklärt, dass sein Kind allein nach Hause oder im Ausnahmefall zu einer Veranstaltung außerhalb der Einrichtung gehen darf, beginnt die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten in der Regel mit der Entlassung des Kindes aus den Räumen der Einrichtung. 4.4. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z. B. Feste, Ausflüge) sind die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig, sofern vorher keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Aufsicht während des Praxislernens beauftragen. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgengetroffen wurde. 3.2 Die Ansprechpartnerinnen 4.5. Für die Schulkinder erstreckt sich die Aufsichtspflicht auf die Zeit des Aufenthaltes in der Ein- richtung während der Betreuungszeiten. Für den Weg von und zur Einrichtung sind die Ansprechpartner Perso- nensorgeberechtigten verantwortlich, ebenso für die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Schule und des Praxislernortes sowie gegebenenfalls die mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragte Vertreterin oder der Vertreter des Praxislernortes stehen in regelmäßigem Kontakt und informieren sich gegenseitig über den Ablauf des Praxislernens sowie über auftretende Probleme und Entwicklungen. 3.3 Durch den Praxislernort ist zu gewährleisten, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ sind zu Beginn des Praxislernens über die Betriebs- ordnungEinrichtung, die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. ▇▇▇▇▇▇: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ TEL +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ FAX +▇▇-(▇)▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇Kinder mit dem erklärten Einverständnis der Personensorgeberechtig- ten besuchen.▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇ GESCHÄFTSFÜHRERIN: ▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIM 3.4 Den Schülerinnen und Schülern ist das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art im Rahmen ihrer Tätigkeit am Praxislernort verboten.

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Sources: Ordnung Der Tageseinrichtungen Für Kinder