Aufsichtsrat Musterklauseln

Aufsichtsrat. (1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
Aufsichtsrat. 9 Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen. Sie werden von der Hauptversammlung höchstens für fünf Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter jeweils für die Amtsdauer, für die die Gewählten zu Aufsichts- ratsmitglieder bestellt sind. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen. Diesen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrates übertragen werden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit ihnen nicht Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vorgehen. § 10 Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, beruft den Aufsichtsrat schriftlich oder fernmündlich mit Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Diesen soll der Vorstand beiwohnen, sofern nicht in persönlichen Angelegenheiten des Vorstandes verhandelt wird oder der Aufsichtsrat Abweichendes beschließt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehr- heit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, bei Wahlen das Los. § 11 Willenserklärungen des Aufsichtsrates werden namens des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter abgegeben. § 12 Der Aufsichtsrat hat neben den gesetzlichen Aufgaben das Recht,
Aufsichtsrat. 10 Zusammensetzung, Xxxx § 11 Vorsitzender des Aufsichtsrats § 12 Obliegenheiten des Aufsichtsrats § 13 Sitzungen und Beschlussfassung des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat. (1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mit- gliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein. Xxxx bzw. Wiederwahl können nur vor Vollendung des 70. Lebensjahres erfol- gen.
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand zu beraten und seine Geschäftsführung zu überwachen. Die nachfolgende Tabelle führt die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die wesentlichen Mandate auf, die die Mitglieder außerhalb der Emittentin zurzeit ausüben: Xxxxxxxx Xxxxxxx, Finanzminister des Landes Niedersach- sen (Vorsitz) Deutsche Messe AG Aufsichtsrat Salzgitter AG Aufsichtsrat Kreditanstalt für Wie- deraufbau Verwaltungsrat Xxxxxxx Xxxx Xxxxx- ker FIDES Delta GmbH (erster stellvertreten- der Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx, Präsident des Spar- kassenverbandes Niedersachsen (zwei- ter stellvertretender Vorsitz) Berlin Hyp AG Aufsichtsrat Braunschweigische Landessparkasse Aufsichtsrat DekaBank Deutsche Girozentrale Aufsitzsrat Landesbank Berlin Hol- ding AG Aufsichtsrat Berliner Sparkasse Landwirtschaftliche Brandkasse Hannover Aufsichtsrat Aufsichtsrat LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Aufsichtsrat Provinzial Lebensver- sicherung Hannover Aufsichtsrat Xxxxx Xxxx, Vorstandsvorsitzen- der der Ostsee Spar- kasse Rostock neue leben Holding AG Aufsichtsrat Xxxxx Xxxxx, Staatssekretär Nie- dersächsisches Ministerium für Um- welt, Energie und Kli- maschutz Nds. Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfällen Nbank NPorts Gandersheimer Dom- festspiele gGmbH Aufsichtsrat Verwaltungsrat Aufsichtsrat Aufsichtsrat Xxxx Xxxxx, Bankangestellte der Norddeutsche Lan- desbank – Girozen trale – Braunschweigische Landessparkasse Verwaltungsrat Xxxxx Xxxxxxxxxx- Xxxxx Geschäftsführende Gesellschafterin Ech- terhoff Holding GmbH Xx. Xxxxxx Xxx, Vor- standsvorsitzender Saalesparkasse Wohnungsgenossen- schaft "Kohle Geiseltal" e.G. Mitglied im Aufsichtsrat Xxxx Xxxxxxx Personalrat BS Norddeutsche Lan- desbank Girozentrale Xxxxxxxx Xxxxxxx Gewerkschaftssekre- tärin ver.di Bezirk Hanno- ver Xxxxxxx Xxxxxx Vorsitzender des Vorstandes VGH Versicherungs- gruppe Hannover Professor Xx. Xxxxxxx Xxxxxx, Unternehmensbera- terin Deutsche Bahn AG Salzgitter GmbH Aufsichtsrat Aufsichtsrat Rütgers Germany GmbH Aufsichtsrat STEAG GmbH Aufsichtsrat Xxxxxx Xxxxxxxx Oberbürgermeister der Stadt Braun- schweig Allianz für die Region GmbH Braunschweiger Ver- sorgungs- und verwal- tungs AG Aufsichtsrat - Vorsitzender Aufsichtsrat - Vorsitzender Xxxxx Xxxxxxxxx Bankangestellter der Norddeutsche Lan- desbank – Girozen trale – - - Xxxx Xxxxxxxxxx, Gewerkschaftssekre- tär ver.di Vereinte Dienstleistungsge- werkschaft LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Sparkasse Hannover Mitglied Aufsichtsrat Mitglied Aufsicht...
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung der DZ BANK aus 20 Mitgliedern. Davon werden neun Mitglieder von der Hauptversammlung und zehn Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. hat das Recht, ein Mitglied seines Vorstands in den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Aufsichtsrat setzt sich gegenwärtig aus den folgenden Personen zusammen: Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Versicherungsangestellter R + V Allgemeine Versicherung AG Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands VR-Bank Mittelfranken Mitte eG Xxx Xxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Sprecher des Vorstands Volksbank Freiburg eG Xxx Xxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Bankangestellte DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Xxxx Xxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands VR-Bank Ludwigsburg eG Xx. Xxxxx Xxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Sprecher des Vorstands Volksbank Mittelhessen eG Xxxxxx Xxxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrates Angestellte Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Xxxxx Xxxxxxx Xxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Bankangestellte DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Xx. Xxxxx Xxxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Bereichsleiter Wirtschaftspolitik ver.di Bundesverwaltung Xxxxx Xxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Sprecher des Vorstands Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG Xxxxxx Xxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Präsidentin Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. Xxxxxx Xxxxxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands VR Bank RheinAhrEifel eG Xx. Xxxxxxx Xxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstands Volksbank Sauerland eG Xxxxxxxx Xxxx Mitglied des Aufsichtsrats Vertriebsdirektor Union Investment Privatfonds GmbH Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Versicherungsangestellter R+V Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Leiter Kunden- u. Vertriebsdirektion Nord R+V Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands Volksbank Raiffeisenbank eG Itzehoe Xxxxxx Xxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Freiberufliche Mitarbeiterin ver.di Niedersachsen-Bremen Xxxxx Xxx Mitglied des Aufsichtsrats Gewerkschaftssekretär Fachgruppe Bankgewerbe v...
Aufsichtsrat. 10 § 11 § 12 § 13 § 14
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern und hat die Geschäftsführung zu überwachen. Er beschließt über Feststellung des Jahresabschlusses und über die Änderung der Grundsätze der Geschäftspolitik. Zu dem Datum dieses Basisprospekts gehören folgende Mitglieder dem Aufsichtsrat der Landesbank Baden-Württemberg an: Vorsitzender: Xxxxxxxxx Xxxxx ehem. Vorsitzender des Vorstands der L-Bank stellvertretender Vorsitzender: Xx. Xxxxxx Xxxxx Minister für Finanzen des Landes Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxxxx Xxxxx Oberbürgermeister der Stadt Weil am Rhein Xxxxxxxx Xxx Oberbürgermeister a.D. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxx. Vorsitzende des Vorstands der BBBank e.G. Xxxxxxx Xxxx-Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxx Xxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxx Xxxxxx Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Xx. Xxxxx Xxxxxxxx Rechtsanwalt Xxxxxx Xxxxxx Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Eberspächer Xxxxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg X. Xxxxx Xxxxxxxxx Executive Vice President Global Services Delivery, SAP SE & Co. KG Xxxxx Xxxxxxxxx Präsident des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg Xxxxxx Xxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Staatsminister im Staatsministerium Baden-Württemberg, Chef der Staatskanzlei Xx. Xxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Xxxxxx Xxxxxx Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen des Landes Baden-Württemberg Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Xxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Geschäftsadresse jeweils Xx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx unter Angabe des Zusatzes "Mitglied des Aufsichtsrats". Der Aufsichtsrat hat zu seiner Unterstützung den Präsidialausschuss, den Prüfungsausschuss, den Risikoausschuss sowie den Vergütungskontrollausschuss gebildet. Der Präsidialausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands einschließlich der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand vor. Der Präsidialausschuss beschließt über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungs- und Pensionsverträge der Vorstand...
Aufsichtsrat. (1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein. Gehören juristische Personen oder Personen- handelsgesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 67. Lebensjahres erfolgen.
Aufsichtsrat. Xxx. Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Vorsitzender (Leiter Beteiligungsmanagement, Erste Group Bank AG) Xxxxxx Xxxxx, Vorsitzender-Stellvertreter (Leiter Group Markets, Erste Group Bank AG) Xxxxxxx Xxxxxxxxxx (Vorstandsdirektor, WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group) Dkfm. Xxxxxxxxxx Xxxxx und Xxxxxxxxx (Leitung Private Banking & Wealth Management, Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG) Mag. Xxxxxx Xxxxxx Xxx. Xxxxxxx Xxxxxxx (Wirtschaftsdirektor, Benediktinerstift Göttweig) Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx (Leitung Wertpapiergeschäft, Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft) Xxxxxxx Xxxxxxxx (CEO, Erste Bank Hungary Zrt.) Mag. Xxxxx Xxxxxx (Leitung Retail Products & Services, Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG) Xx. Xxxxx Xxxxxx (Vorstandsdirektor, Sparkasse Neunkirchen) Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx-Xxxxxx (Vorstandsdirektorin, Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft) Mag. Xxxxxxxx Xxxxx (Vorstandsdirektor, Sparkasse Kufstein) Xxx. Xxxxxx Xxxxx (CIO, VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe) Xxxxxx Xxxx (Mitglied des Betriebsrats, Erste Asset Management GmbH) Mag. Xxxxxx Xxxxxxxxxx (Mitglied des Betriebsrats, Erste Asset Management GmbH) Ing. Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx (Mitglied des Betriebsrats, Erste Asset Management GmbH) Xxxxx Xxxxxxxx (Mitglied des Betriebsrats, Erste Asset Management GmbH) Xxxxxx Xxxxxxxxxx (Mitglied des Betriebsrats, Erste Asset Management GmbH) Mag. Xxxxxxx Xxxxxx (Mitglied des Betriebsrats, Erste Asset Management GmbH)