Aufsichtsrat Musterklauseln

Aufsichtsrat. 9 Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen. Sie werden von der Hauptversammlung höchstens für fünf Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter jeweils für die Amtsdauer, für die die Gewählten zu Aufsichts- ratsmitglieder bestellt sind. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen. Diesen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrates übertragen werden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit ihnen nicht Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vorgehen. § 10 Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, beruft den Aufsichtsrat schriftlich oder fernmündlich mit Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Diesen soll der Vorstand beiwohnen, sofern nicht in persönlichen Angelegenheiten des Vorstandes verhandelt wird oder der Aufsichtsrat Abweichendes beschließt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehr- heit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, bei Wahlen das Los. § 11 Willenserklärungen des Aufsichtsrates werden namens des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter abgegeben. § 12 Der Aufsichtsrat hat neben den gesetzlichen Aufgaben das Recht, 1. eine Geschäftsordnung für den Vorstand zu erlassen, 2. die Satzung hinsichtlich der Fassung zu ändern, 3. Beschlüsse der Hauptversammlung, durch welche die Satzung geändert wird, auf Verlangen der Aufsichtsbehörde zu ändern. § 13 Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung nach näherer Bestimmung der Hauptversammlung. Aufsichtsratsmitglieder haben hierbei kein Stimmrecht. Soweit die Aufsichtsratsmitglieder auf ihre Vergütungen Umsatzsteuer zu zahlen haben, wird ihnen diese von der Gesellschaft ersetzt.
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds endet spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahres.
Aufsichtsrat. 10 Zusammensetzung, Xxxx Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Wählbar zum Aufsichtsrat sind die Inhaber der in § 4 Ziff. 1-4 genannten Betriebe, soweit es natürliche Personen sind oder von diesen ermächtigte Personen; soweit die Inhaber juristische Personen sind, deren Organe oder von diesen ermächtigte Personen; außerdem sämtliche bisherigen und ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder sowie ausgeschiedene Vorstandsmitglieder. Die Xxxx zum Aufsichtsrat ist nur bis zum Ende des Jahres möglich, in welchem das 65. Le- bensjahr vollendet wird. Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Mitgliedervertreterver- sammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitge- rechnet. Wiederwahl ist zulässig. Das Wahlergebnis ist zu veröffentlichen. Die Xxxx gilt als angenommen, wenn der Gewählte in der Versammlung oder binnen zwei Wochen nach Be- kanntgabe der Xxxx keinen Einspruch erhebt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann, sofern nicht ein wichtiger Grund zur fristlosen Niederle- gung des Amtes berechtigt, sein Amt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter niederle- gen. Xxxxxxxx ein Mitglied des Aufsichtsrats aus oder nimmt der Gewählte die Xxxx nicht an, so wird in der nächsten Mitgliedervertreterversammlung eine Ersatzwahl für die restliche Amtszeit vorgenommen. Die Aufsichtsratsmitglieder führen ihr Amt ehrenamtlich. § 11 Vorsitzender des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat wählt in seiner ersten Sitzung nach Beendigung der ordentlichen Mitgliederver- treterversammlung einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Xxxxxxxx während ihrer Amts- dauer der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter aus ihrem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine neue Xxxx vorzunehmen. § 12 Obliegenheiten des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat die ihm durch das Gesetz und die Satzung zugewiesenen Obliegenheiten zu erfüllen. Er hat insbesondere die Geschäftsführung zu überwachen, sowie den Jahresab- schluss, den Vorschlag für Verwendung des Bilanzgewinns und den Geschäftsbericht zu prüfen und zu genehmigen. Zu den sonstigen Obliegenheiten des Aufsichtsrates gehören:
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung der DZ BANK aus 20 Mitgliedern. Davon werden neun Mitglieder von der Hauptversammlung und zehn Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. hat das Recht, ein Mitglied seines Vorstands in den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Aufsichtsrat setzt sich gegenwärtig aus den folgenden Personen zusammen: Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Versicherungsangestellter R + V Allgemeine Versicherung AG Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands VR-Bank Mittelfranken Mitte eG Xxx Xxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Sprecher des Vorstands Volksbank Freiburg eG Xxx Xxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Bankangestellte DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Xxxx Xxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands VR-Bank Ludwigsburg eG Xx. Xxxxx Xxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Sprecher des Vorstands Volksbank Mittelhessen eG Xxxxxx Xxxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrates Angestellte Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Xxxxx Xxxxxxx Xxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Bankangestellte DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Xx. Xxxxx Xxxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Bereichsleiter Wirtschaftspolitik ver.di Bundesverwaltung Xxxxx Xxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Sprecher des Vorstands Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG Xxxxxx Xxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Präsidentin Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. Xxxxxx Xxxxxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands VR Bank RheinAhrEifel eG Xx. Xxxxxxx Xxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstands Volksbank Sauerland eG Xxxxxxxx Xxxx Mitglied des Aufsichtsrats Vertriebsdirektor Union Investment Privatfonds GmbH Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Versicherungsangestellter R+V Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Leiter Kunden- u. Vertriebsdirektion Nord R+V Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands Volksbank Raiffeisenbank eG Itzehoe Xxxxxx Xxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats Freiberufliche Mitarbeiterin ver.di Niedersachsen-Bremen Xxxxx Xxx Mitglied des Aufsichtsrats Gewerkschaftssekretär Fachgruppe Bankgewerbe v...
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern und hat die Geschäftsführung zu überwachen. Er beschließt über Feststellung des Jahresabschlusses und über die Änderung der Grundsätze der Geschäftspolitik. Zu dem Datum dieses Basisprospekts gehören folgende Mitglieder dem Aufsichtsrat der Landesbank Baden-Württemberg an: Xxxxxxxxx Xxxxx (Vorsitzender) ehem. Vorsitzender des Vorstands der L-Bank Xxxx Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxxxx Xxxxx Oberbürgermeister der Stadt Weil am Rhein Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Mitglied des Vorstands der BBBank e.G. Xxxxxxx Xxxx-Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxx Xxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxx Xxxxxx Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Xx. Xxxxx Xxxxxxxx Rechtsanwalt Xxxxxx Xxxxxx Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Eberspächer Professor Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxx MdL Rechtsanwalt Xxxxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg X. Xxxxx Xxxxxxxxx Executive Vice President Global Services Delivery, SAP SE & Co. KG Xxxxx Xxxxxxxxx Präsident des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg Xxxxxx Xxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Staatssekretär im Staatsministerium Baden-Württemberg, Chef der Staatskanzlei Xx. Xxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Xxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Geschäftsadresse jeweils Xx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx unter Angabe des Zusatzes "Mitglied des Aufsichtsrats". Der Aufsichtsrat hat zu seiner Unterstützung den Präsidialausschuss, den Prüfungsausschuss, den Risikoausschuss sowie den Vergütungskontrollausschuss gebildet. Der Präsidialausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands einschließlich der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand vor. Der Präsidialausschuss beschließt über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungs- und Pensionsverträge der Vorstandsmitglieder. Er vertritt die Landesbank gegenüber dem Vorstand und bereitet Entscheidungen des Aufsichtsrats auf dem Gebiet der Corporate Governance vor. Der Prüfungsausschuss unterstützt den ...
Aufsichtsrat. 10 ZUSAMMENSETZUNG, WAHLEN, AMTSDAUER (1) Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitglie- dern, von denen sechs Mitglieder Anteilseig- nervertreter und drei Mitglieder Arbeit- nehmervertreter sind. (2) Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat werden ohne Bindung an Wahlvorschläge von der Hauptversammlung gewählt. Die Be- teiligung der Arbeitnehmervertreter im Auf- sichtsrat und das insoweit geltende Bestellungsverfahren richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie einer nach Maßgabe des SEBG geschlossenen Mitbe- stimmungsvereinbarung. (3) Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat werden vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung der Amtszeit bei der Xxxx durch die Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit be-schließt, längs- tens jedoch für sechs Jahre. Das Geschäfts- jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird hierbei mitgerechnet. Die Amtszeit der Arbeit- nehmervertreter wird durch die nach Maß- gabe des SEBG geschlossenen Mitbestim- mungsvereinbarung festgelegt und beträgt ebenfalls längstens sechs Jahre. Wiederbe- stellungen sind zulässig. (4) Eine Nachwahl für ein vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenes Mitglied erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Auf-
Aufsichtsrat. Xxx. Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Vorsitzender (Leiter Beteiligungsmanagement, Erste Group Bank AG) Xxxxxx Xxxxx, Vorsitzender-Stellvertreter (Leiter Group Markets, Erste Group Bank AG) Xxxxxxx Xxxxxxxxxx (Vorstandsdirektor, WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group) Dkfm. Xxxxxxxxxx Xxxxx und Xxxxxxxxx (Leitung Private Banking & Wealth Management, Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG) Mag. Xxxxxx Xxxxxx Xxx. Xxxxxxx Xxxxxxx (Wirtschaftsdirektor, Benediktinerstift Göttweig) Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx (Leitung Wertpapiergeschäft, Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft) Xxxxxxx Xxxxxxxx (CEO, Erste Bank Hungary Zrt.) Mag. Xxxxx Xxxxxx (Leitung Retail Products & Services, Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG) Xx. Xxxxx Xxxxxx (Vorstandsdirektor, Sparkasse Neunkirchen) Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx-Xxxxxx (Vorstandsdirektorin, Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft) Mag. Xxxxxxxx Xxxxx (Vorstandsdirektor, Sparkasse Kufstein) Xxx. Xxxxxx Xxxxx (CIO, VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe) Xxxxxx Xxxx (Mitglied des Betriebsrats, Erste Asset Management GmbH) Mag. Xxxxxx Xxxxxxxxxx (Mitglied des Betriebsrats, Erste Asset Management GmbH) Ing. Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx (Mitglied des Betriebsrats, Erste Asset Management GmbH) Xxxxx Xxxxxxxx (Mitglied des Betriebsrats, Erste Asset Management GmbH) Xxxxxx Xxxxxxxxxx (Mitglied des Betriebsrats, Erste Asset Management GmbH) Mag. Xxxxxxx Xxxxxx (Mitglied des Betriebsrats, Erste Asset Management GmbH)
Aufsichtsrat. 9 Aufsichtsrat (1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollten Vereinsmitglieder der VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG sein. Sie dürfen nicht Abschlussprüfer, Treuhänder, Verantwortlicher Aktuar oder Angestellte des Vereins sein. (3) Das Amt eines Mitgliedes des Aufsichtsrats endet am Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Ge- schäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitge- rechnet. Wiederwahl ist zulässig. (4) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit den Ersatz ihrer Auslagen und eine Vergütung. Über die Höhe der Vergütung entscheidet die Hauptversammlung. (5) Xxxxxxxx ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, ohne dass ein Ersatzmitglied nachrückt, wird ein Nachfolger für die restliche Amtsdauer des ausge- schiedenen Mitgliedes gewählt. (6) Zu den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse kann der Vorstand schriftlich eingeladen werden. Bei Teil- nahme hat der Vorstand eine beratende Stimme.
Aufsichtsrat. (HGB). If only one member of the Man- agement Board is appointed or if the Su- pervisory Board has authorized one member of the Management Board to rep- resent the Company alone, such member shall solely represent the Company.