Werk. Im Falle einer Werkleistung ist das Werk in den Auftrags- und Servicedokumenten abschließend beschrieben. Die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer gelten bei Werkleistungen entsprechend. Die Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden (Bestellers) unberührt, insbesondere hat der Kunde (Besteller) bei Fehlschlagen der Nacherfüllung unverändert das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Werk. Zuc um Zuc
Werk. Zug um Zug NEUHERSTELLUNG
Werk