Werk Musterklauseln

Werk. Im Falle einer Werkleistung ist das Werk in den Auftrags- und Servicedokumenten abschließend beschrieben. Die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer gelten bei Werkleistungen entsprechend. Die Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden (Bestellers) unberührt, insbesondere hat der Kunde (Besteller) bei Fehlschlagen der Nacherfüllung unverändert das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Werk. Zuc um Zuc
Werk. Zug um Zug NEUHERSTELLUNG
Werk 

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.