Common use of Auftragsbestätigungen* und mündliche Vereinbarungen Clause in Contracts

Auftragsbestätigungen* und mündliche Vereinbarungen. 5.2.1. Kann der Verkäufer* eine Auftragsbestätigung* oder eine mündliche Vereinbarung nicht erfüllen, muss er SPF* unverzüglich unterrichten. SPF* informiert dann unverzüglich den Käufer*. Der Käufer* ist in dem Fall verpflichtet, an der Begrenzung des Schadens mitzuwirken, indem er Ferkel von einem anderen Verkäuferbestand mit demselben Gesundheitsstatus* wie dem des Verkäufers* abnimmt, darunter andere Vereinbarungen. Andernfalls entfällt das Recht des Käufers* auf Entschädigung für die Verletzung des Vertrags, die übrigens laut Anhang C berechnet wird.

Appears in 4 contracts

Samples: www.spf.dk, www.spf.dk, www.spf.dk