Auftragserteilung an Dritte. 3.1 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Rechtliche Prüfungen werden ausschließlich durch Personen vorgenommen, die zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) berechtigt sind.
3.2 Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung die Agentur vertragsgemäß mitgewirkt hat, erfolgen im Namen sowie auf Rechnung des Auftraggebers. Es steht der Agentur frei die Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen.
3.3 Für mangelhafte Leistungen Dritter haftet die Agentur nicht. Die Agentur verpflichtet sich allerdings, bei Beauftragung Dritter im eigenen Namen dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Dritten abzutreten.
Auftragserteilung an Dritte. 11.1 SH Marketing e.K. ist berechtigt, die ihr vertraglich obliegenden Leistungen selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Aufträge an Werbeträger oder zur Produktion von Werbemitteln erteilt SH Marketing e.K. in eigenem Namen, nachdem der Auftraggeber Schaltungs- bzw. Produktionsfreigabe erteilt hat.
11.2 Mit der Freigabe durch den Auftraggeber sind Ansprüche gegen SH Marketing e.K. wegen Funktionsfähigkeit, Texten, Bildern oder Gestaltung der freigegebenen Leistung ausgeschlossen.
11.3 Sofern bei Aufträgen an Werbeträger Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen werden, die Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen aber nicht erfüllt werden, ist der Auftraggeber zur Zahlung der durch den Wegfall der Vergünstigung entstehenden Mehrkosten verpIJichtet.
11.4 SH Marketing e.K. tritt dem Auftraggeber sämtliche ihr wegen fehlerhafter, verspäteter oder nicht erfolgter Leistung von Werbeträgern oder Produzenten von Werbemitteln gegen diese zustehenden Ansprüche ab. Der Auftraggeber verpIJichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von SH Marketing e.K. zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche gegen diese Dritten Auftragnehmer durchzusetzen.
Auftragserteilung an Dritte. 4.1 zengamedia ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 zengamedia... ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung von zengamedia vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.3 (zengamedia AGB) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies zengamedia schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluß zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilt zengamedia in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
4.4 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet zengamedia... nicht. zengamedia verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
Auftragserteilung an Dritte. 14.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ar- beiten zur Leistungserbringung selbst auszu- führen oder Dritte damit zu beauftragen. Zu- dem die zur Erfüllung erforderlichen Infor- mationen, Daten, Kopien und sonstigen rele- vanten Unterlagen im Rahmen der Leistungs- erbringung bereitzustellen und zu überlassen.
Auftragserteilung an Dritte. 4.1 RTS Rieger Team ist berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbe- mitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
Auftragserteilung an Dritte. (1) Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte einzusetzen.
(2) Sie ist ferner berechtigt, den Kunden kraft der ihr im Vertrag nach Inhalt und Umfang seitens des Kunden einge räumten Vollmacht zu vertreten.
Auftragserteilung an Dritte. 1. Wir sind ist berechtigt, die uns übertragenen Arbei- ten selbst auszuführen oder uns geeignet erscheinende Dritte sowie Netzwerkpartner heranzuziehen.
2. Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsgemäß mitwirken, im Namen des Bestellers zu erteilen. Der Be- steller erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Voll- macht.
3. Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Na- men und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Be- steller bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraus- setzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
4. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Be- stellers erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Werbeträger keinerlei Haftung. In diesem Fall treten wir lediglich als Mittler auf.
Auftragserteilung an Dritte. 9.1 Der Videofilmer ist berechtigt, die Arbeiten zur Leistungserbringung selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Zudem die zur Erfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Kopien und sonstigen relevanten Unterlagen im Rahmen der Leistungserbringung bereitzustellen und zu überlassen.
Auftragserteilung an Dritte. LW ist berechtigt, die übertragenen Leistungen selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. • LW ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hierzu gesondert entsprechende Vollmacht. • Die Druckprüfung und die Auswahl des Druckers unterliegen der der Verantwortung des Auftraggebers. Auf Wunsch können Empfehlungen für Drittanbieter ausgesprochen werden. • Sofern der Druck durch Erfüllungsgehilfen von LW beauftragt wurde, legt LW dem Auftraggeber vor Ausführung der Vervielfältigung eine Druckvorlage zur Korrektur vor. Diese werden von dem Auftraggeber genehmigt und anschließend für den Druck freigegeben. Nach der Freigabe durch den Auftraggeber sind keine Änderungen mehr möglich. • Die Produktionsüberwachung durch LW erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. LW schließt die Produktionsverträge im Namen des Auftraggebers mit der Drittfirma. Das Vertragsverhältnis bezüglich der Herstellung der Vertragsgegenstände besteht dann ausschließlich zwischen der Drittfirma und dem Auftraggeber. Hierfür wird an LW im Einzelfall gesondert Vollmacht erteilt.
Auftragserteilung an Dritte. 5.1 STRAIGHT ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
5.2 STRAIGHT ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung STRAIGHT vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
5.3 Aufträge an Werbeträger erteilt STRAIGHT im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet STRAIGHT nicht.