Inhalt und Umfang Musterklauseln

Inhalt und Umfang. 1Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztli- che Versorgung. 2Das Nähere über Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versor- gung regeln die Vertragspartner in einer Anlage zu diesem Vertrag (Anlage 5).
Inhalt und Umfang. 1.1. Das versicherte Risiko ergibt sich aus der in der Polizze festgelegten Risikobeschreibung und umfasst alle Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund der für seinen Beruf oder Betrieb geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.
Inhalt und Umfang. AVL DiTEST garantiert im Rahmen dieser Garantievereinbarung dem Kunden, dass die in der Vereinbarung enthaltenen Geräte bei sachgemäßer Wartung und sachgemäßen Gebrauch innerhalb der Laufzeit der Vereinbarung frei sind von Herstellungs- und Materialfehlern. Diese Garantiezusage betrifft ausschließlich das Gerät selbst. Alle weiteren nicht fest mit dem Gerät verbundenen Kabel, Netzteile, sonstige Zubehörteile und alle Verschleiß- bzw. Verbrauchsmaterialien sind hiervon ausgeschlossen. Eine in der Garantiezeit erbrachte Leistung verlängert diese nicht; es wird auch keine neue in Gang gesetzt.
Inhalt und Umfang. Es gelten die Inhalte dieser Dienstleistungsvereinbarung und die AGB der TC Beratung GmbH.
Inhalt und Umfang. 1.1 Gegenstand dieser Bedingungen ist die dauerhafte Überlassung („Softwarekauf“) der Software bcStorage- Manager („bcStorageManager“) durch BLUE gegenüber dem Kunden. Der Leistungsumfang des bcStorageMana- gers wird im jeweils spezifischen Angebot beschrieben.
Inhalt und Umfang. Die Firma WEBER-HYDRAULIK GmbH stellt dem Geheimnisträger unter der Internetadresse xxxx://xxx.xxxxx-xxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxx.xxx ein Passwort zur Verfügung, mit dem er sich in den Händler/Prüfer/Gerätewartbereich von WEBER-HYDRAULIK einloggen kann. Im Zusammenhang mit diesem Login macht der Geheimnisherr dem Geheimnisträger Informationen zugänglich, an denen der Geheimnisherr zum Teil ein Geheimhaltungsinteresse hat. Daher vereinbaren die Parteien wie folgt:
Inhalt und Umfang. Mit der Einräumung des Baurechts gehen die auf dem Baurechtsgrundstück stehenden Industrie- und Gewerbebauten, mit allen dazugehörigen baulichen Anlagen unentgeltlich in das Eigentum der Baurechtsberechtigten über. Die unbebaute Fläche des Baurechtsgrundstücks steht der Baurechtsberechtigten, unter Beachtung der Bauvorschriften, als Umschwung, Zugangsfläche und Parkplatz zur freien Verfügung und Nutzung zu. Für den Umbau oder Abbruch sowie für künftige Erweiterungs- oder Neubauten sind die Vorschriften der Gemeindebaugesetzgebung und die weiteren Anordnungen des öffentlichen Rechts zu beachten.
Inhalt und Umfang. Um unsere Leistungen zu erbringen, erheben, speichern und verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.