Common use of Auftragskontrolle Clause in Contracts

Auftragskontrolle. Im Rahmen der Auftragskontrolle muss sichergestellt werden, dass die im Auftrag durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers erfolgen. Hierzu müssen die mit der Datenverarbeitung Beschäftigten geschult und unterwiesen werden. Die Auftragsverarbeitung muss durch interne Kontrollen überwacht werden. Die Ergebnisse der Kontrollen müssen dokumentiert werden. Unterauftragnehmer dürfen nur auf Basis der mit dem Auftraggeber vereinbarten Regelungen beauftragt werden. Die Übermittlung oder der Zugriff auf personenbezogene Daten darf erst dann erfolgen, wenn der Unterauftragnehmer eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DS-GVO unterzeichnet hat und die Einhaltung der Regelungen des Datenschutzkonzeptes bestätigt hat. Die Prüfpflicht des Auftragnehmers gegenüber seinem Unterauftragnehmer ergibt sich aus der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Das Unternehmen hat die Forderungen folgendermaßen umgesetzt: Kein Einsatz von Auftragsverarbeitern, die nicht gemäß Art. 28 DS-GVO verpflichtet wurden

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Auftragskontrolle. Im Rahmen der Auftragskontrolle muss sichergestellt werden, dass die im Auftrag durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers erfolgen. Hierzu müssen die mit der Datenverarbeitung Beschäftigten geschult und unterwiesen werden. Die Auftragsverarbeitung muss durch interne Kontrollen überwacht werden. Die Ergebnisse der Kontrollen müssen dokumentiert werden. Unterauftragnehmer dürfen nur auf Basis der mit dem Auftraggeber vereinbarten Regelungen beauftragt werden. Die Übermittlung oder der Zugriff auf personenbezogene Daten darf erst dann erfolgen, wenn der Unterauftragnehmer eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DS-GVO unterzeichnet hat und die Einhaltung der Regelungen des Datenschutzkonzeptes bestätigt hat. Die Prüfpflicht des Auftragnehmers gegenüber seinem Unterauftragnehmer ergibt sich aus der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Das Unternehmen hat die Forderungen folgendermaßen umgesetzt: Kein Einsatz von Auftragsverarbeitern, die nicht gemäß Art. 28 DS-GVO verpflichtet wurden.

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Auftragskontrolle. Im Rahmen der Auftragskontrolle muss sichergestellt werden, dass die im Auftrag durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge Da- tenverarbeitungsvorgänge ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers erfolgen. Hierzu müssen die mit der Datenverarbeitung Beschäftigten geschult und unterwiesen werden. Die Auftragsverarbeitung muss durch interne Kontrollen überwacht werden. Die Ergebnisse der Kontrollen müssen dokumentiert werden. Unterauftragnehmer dürfen nur auf Basis der mit dem Auftraggeber vereinbarten Regelungen beauftragt werden. Die Übermittlung oder der Zugriff auf personenbezogene Daten darf erst dann erfolgen, wenn der Unterauftragnehmer eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DS-GVO unterzeichnet unter- zeichnet hat und die Einhaltung der Regelungen des Datenschutzkonzeptes bestätigt hat. Die Prüfpflicht des Auftragnehmers gegenüber seinem Unterauftragnehmer ergibt sich aus der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Das Unternehmen hat die Forderungen folgendermaßen umgesetzt: Kein Einsatz von Auftragsverarbeitern, die nicht gemäß Art. 28 DS-GVO verpflichtet wurden.

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