Rechte und Pflichten des Vertragspartners Musterklauseln

Rechte und Pflichten des Vertragspartners. 3.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sein Buchungs- portal unter Einhaltung aller einschlägiger Vorschriften, etwa des E-Commerce- und Verbraucherschutzrechtes zu gestalten, alle einschlägigen Informationspflichten zu erfüllen und alle Angaben, wie beispielsweise sein Impressum oder seine Kontaktdaten, wahrheitsgemäß und rechtskonform in der Software zu hinterlegen. Der Vertragspartner ist insbesondere dazu verpflichtet, si- cherzustellen, dass nicht der Eindruck entsteht, S-Public sei der Veranstalter.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. Der Veranstalter stellt fundoo alle Daten im Zusammenhang mit seinen Sammelprojekten zur Verfügung und trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Gesetzeskonformität, Urheberrechte etc. seiner Daten und Angaben. Es dürfen nur Crowdfunding/-donating Aktivitäten aufgeschaltet werden, welche keine extremen oder heiklen politischen und gesellschaftlichen Ziele verfolgen. Nicht gestattet sind Sammelprojekte für diskriminierende, verletzende oder im weitesten Sinn beleidigende Crowdfunding/-donating Zwecke jeglicher Art. Der Vertragspartner ist alleine verantwortlich, dass seine Sammelprojekte mit der schweizerischer Gesetzgebung rechtskonform sind. Die Prüfung der Rechtskonformität obliegt alleine dem Vertragspartner. Fundoo kann auf keinen Fall für rechtliche Verstösse des Vertragspartners zur Verantwortung oder Haftung gezogen werden. Der Vertragspartner hält fundoo auf erste Aufforderung vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt allfällig entstehende Rechtskosten von fundoo.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. 8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Dienste von STRAIT sachgerecht zu nutzen und die notwendige Sorgfalts- pflicht wahrzunehmen um bei STRAIT keine Mehrkosten entstehen zu lassen. Der Vertragspartner stellt die Inhalte für die Multimedia-Dienste in digitaler Form zur Verfügung. Texte und Graphiken, die publiziert werden sollen, dür- fen keine extremen politischen, diskriminierenden, obszönen, rassistischen oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen Inhalte aufweisen.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. 4.1 Vertrieb über Ticketcorner.Light und die Ticketcorner-eigenen Vertriebskanäle
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. Der Veranstalter stellt fundoo alle Daten im Zusammenhang mit seinen Sammelprojekten zur Verfügung und trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Gesetzeskonformität, Urheberrechte etc. seiner Daten und Angaben. Es dürfen nur Sammelprojekte aufgeschaltet werden, welche keine extremen oder heiklen politi- schen und gesellschaftlichen Ziele verfolgen. Nicht gestattet sind Sammelprojekte für diskriminie- rende, verletzende oder im weitesten Sinn beleidigende Zwecke jeglicher Art. Der Vertragspartner ist alleine verantwortlich, dass seine Sammelprojekte mit der deutschen und europäischen Ge- setzgebung rechtskonform sind. Die Prüfung der Rechtskonformität obliegt alleine dem Vertrags- partner. Fundoo kann auf keinen Fall für rechtliche Verstöße des Vertragspartners zur Verantwor- tung oder Haftung gezogen werden. Der Vertragspartner hält fundoo auf erste Aufforderung voll- ständig von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt allfällig entstehende Rechtskosten von fundoo.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. Das Recht des Vertragspartners, den Dienst zu nutzen oder berechtigte Benutzer zu bestimmen, ist – soweit nichts anderes vereinbart wurde – nicht übertragbar. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den INTERNET-Dienst sachgerecht zu nutzen und die notwendige Sorgfaltspflicht wahrzunehmen, um bei der SLine keine nicht sachgerechten Mehrkosten entstehen zu lassen. Ferner sind alle allgemeingültigen ethischen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und SLine von allen Folgen bei eventuellen Verstößen freizustellen. Falls nicht anders vereinbart stellt der Vertragspartner die für den Zugang zum Dienst auf seiner Seite notwendigen Einrichtungen und Leistungen bereit. Verstößt der Vertragspartner gegen die genannten Pflichten, so ist SLine berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Vertragspartner ist nur mit einer schriftlichen Sondervereinbarung befugt, die Dienste von SLine Dritten zugänglich zu machen.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. 5.1 Der Vertragspartner hat Canon unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er im Rahmen der Leistungserbringung durch Canon Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners a) Der Vertragspartner hat WESLINK unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er im Rahmen der Leistungserbringung durch WESLINK Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. 4.1 Der Vertragspartner darf die überlassenen Übertragungswege zur Übermittlung von Sprache und/oder Daten nur nach Maßgabe des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie der einschlägigen Verordnungen und technischen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung nutzen und wird den Übertragungsweg insbesondere vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse bewahren.
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