Rechte und Pflichten des Vertragspartners Musterklauseln

Rechte und Pflichten des Vertragspartners. 3.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sein Buchungs- portal unter Einhaltung aller einschlägiger Vorschriften, etwa des E-Commerce- und Verbraucherschutzrechtes zu gestalten, alle einschlägigen Informationspflichten zu erfüllen und alle Angaben, wie beispielsweise sein Impressum oder seine Kontaktdaten, wahrheitsgemäß und rechtskonform in der Software zu hinterlegen. Der Vertragspartner ist insbesondere dazu verpflichtet, si- cherzustellen, dass nicht der Eindruck entsteht, S-Public sei der Veranstalter. 3.2. Der Vertragspartner kann unlimitiert eigene Veran- staltungen in Access anlegen. 3.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, gegenüber sei- nen Kunden (Ticketkäufern) einen Kundensupport be- reitzustellen. Eine Weiterleitung von Kundenanfragen an S-Public ist nicht gestattet. Solche Anfragen werden seitens S-Public nicht bearbeitet. 3.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und geeignete Maß- nahmen zur Sicherung seiner eigenen Hardware, z.B. den Einsatz eines Virenschutzprogramm in aktueller Version zu treffen. 3.5. Der Vertragspartner darf unbefugten Dritten keinen Zugriff auf die Software gewähren. 3.6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz der Software keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen o- der Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen, im Besonderen a) beleidigende oder verleumderische Inhalte, porno- grafische, gewaltverherrlichende, missbräuchliche, sittenwidrige oder Jugendschutzgesetze verlet- zende Inhalte, Waren oder Dienstleistungen bewer- ben, anbieten oder vertreiben; b) andere Nutzer unzumutbar belästigen, insbeson- dere durch Spam; c) gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Pa- tent-, Design- oder Gebrauchsmusterrecht) ge- schützte Inhalte verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein; d) gesetzlich geschützten Waren oder Dienstleistun- gen, ebenfalls ohne dazu berechtigt zu sein, bewer- ben, anbieten oder vertreiben; e) wettbewerbswidrige Handlungen, einschließlich pro- gressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme) vornehmen oder fördern. 3.7. Um die Einlasskontrolle durchzuführen, benötigt der Vertragspartner die kostenfreie App „PretixScan“; er ist dafür verantwortlich, diese auf seinem Smartphone oder Tablet zu installieren. Die App ist derzeit für die mobilen Betriebssysteme iOS und Android verfügbar. Sie kann in den entsprechenden App-Stores heruntergeladen wer- den. 3.8. Der Vertrag...
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. 5.1 Der Vertragspartner hat Canon unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er im Rahmen der Leistungserbringung durch Canon Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. 5.2 Im Falle einer Inanspruchnahme des Vertragspartners durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, gilt Ziff. 4.9 entsprechend. 5.3 Der Vertragspartner nennt Canon den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners a) Der Vertragspartner hat WESLINK unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er im Rahmen der Leistungserbringung durch WESLINK Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. b) Im Falle einer Inanspruchnahme des Vertragspartners durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, gilt Ziff. 4.9 entsprechend. c) Der Vertragspartner nennt WESLINK den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. Der Veranstalter stellt fundoo alle Daten im Zusammenhang mit seinen Sammelprojekten zur Verfügung und trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Gesetzeskonformität, Urheberrechte etc. seiner Daten und Angaben. Es dürfen nur Crowdfunding/-donating Aktivitäten aufgeschaltet werden, welche keine extremen oder heiklen politischen und gesellschaftlichen Ziele verfolgen. Nicht gestattet sind Sammelprojekte für diskriminierende, verletzende oder im weitesten Sinn beleidigende Crowdfunding/-donating Zwecke jeglicher Art. Der Vertragspartner ist alleine verantwortlich, dass seine Sammelprojekte mit der schweizerischer Gesetzgebung rechtskonform sind. Die Prüfung der Rechtskonformität obliegt alleine dem Vertragspartner. Fundoo kann auf keinen Fall für rechtliche Verstösse des Vertragspartners zur Verantwortung oder Haftung gezogen werden. Der Vertragspartner hält fundoo auf erste Aufforderung vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt allfällig entstehende Rechtskosten von fundoo.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. Der Veranstalter stellt fundoo alle Daten im Zusammenhang mit seinen Sammelprojekten zur Verfügung und trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Gesetzeskonformität, Urheberrechte etc. seiner Daten und Angaben. Es dürfen nur Sammelprojekte aufgeschaltet werden, welche keine extremen oder heiklen politi- schen und gesellschaftlichen Ziele verfolgen. Nicht gestattet sind Sammelprojekte für diskriminie- rende, verletzende oder im weitesten Sinn beleidigende Zwecke jeglicher Art. Der Vertragspartner ist alleine verantwortlich, dass seine Sammelprojekte mit der deutschen und europäischen Ge- setzgebung rechtskonform sind. Die Prüfung der Rechtskonformität obliegt alleine dem Vertrags- partner. Fundoo kann auf keinen Fall für rechtliche Verstöße des Vertragspartners zur Verantwor- tung oder Haftung gezogen werden. Der Vertragspartner hält fundoo auf erste Aufforderung voll- ständig von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt allfällig entstehende Rechtskosten von fundoo.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. Das Recht des Vertragspartners, den Dienst zu nutzen oder berechtigte Benutzer zu bestimmen, ist – soweit nichts anderes vereinbart wurde – nicht übertragbar. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den INTERNET-Dienst sachgerecht zu nutzen und die notwendige Sorgfaltspflicht wahrzunehmen, um bei der SLine keine nicht sachgerechten Mehrkosten entstehen zu lassen. Ferner sind alle allgemeingültigen ethischen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und SLine von allen Folgen bei eventuellen Verstößen freizustellen. Falls nicht anders vereinbart stellt der Vertragspartner die für den Zugang zum Dienst auf seiner Seite notwendigen Einrichtungen und Leistungen bereit. Verstößt der Vertragspartner gegen die genannten Pflichten, so ist SLine berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Vertragspartner ist nur mit einer schriftlichen Sondervereinbarung befugt, die Dienste von SLine Dritten zugänglich zu machen.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. 1. Der Vertragspartner hat insbesondere a) die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zu zahlen; b) der Wacker GmbH erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen; c) der Wacker GmbH die Feststellung der Mängel und Störungen sowie die Ermittlung ihrer Ursachen zu ermöglichen und insoweit der Wacker GmbH im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten bei Unterstützungs- und Hilfeleistungen die von ihm verwendete Ausstattung mitzuteilen; d) der Wacker GmbH diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstanden sind und auf Mängel und Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Vertragspartners zurückzuführen sind. 2. Der Vertragspartner sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die Wacker GmbH jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Dieses betrifft insbesondere Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer der bei Vertragsschluss hinterlegten Kontakte.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. Der Veranstalter stellt fundoo alle Daten im Zusammenhang mit seinen Crowdfunding Events zur Verfügung und trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Gesetzeskonformität, Urheberrechte etc. seiner Daten und Angaben. Es dürfen nur Crowdfunding Aktivitäten aufgeschaltet werden, welche keine extremen oder heiklen politischen und gesellschaftlichen Ziele verfolgen. Nicht gestattet sind Crowdfunding Events für diskriminierende, verletzende oder im weitesten Sinn beleidigende Crowdfunding Zwecke jeglicher Art. Der Vertragspartner ist alleine verantwortlich, dass seine Crowdfunding Events mit der Schweizerischer Gesetzgebung rechtskonform sind. Die Prüfung der Rechtskonformität obliegt alleine dem Vertragspartner. Fundoo kann auf keinen Fall für rechtliche Verstösse des Vertragspartners zur Verantwortung oder Haftung gezogen werden. Der Vertragspartner hält fundoo auf erste Aufforderung vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt allfällig entstehende Rechtskosten von fundoo.
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. 4.1 Vertrieb über Ticketcorner.Light und die Ticketcorner-eigenen Vertriebskanäle
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