Auftragsstornierung. Die Kosten für Stornierungen von bereits beauftragten Leistungen durch den Kunden werden diesem wie folgt in Rechnung gestellt: • Mit Ablauf von 4 Monaten nach der Beauftragung durch den Kunden 50% der jeweiligen Lizenzgebühr; • Mit Ablauf von 6 Monaten nach der Beauftragung durch den Kunden 90% der jeweiligen Lizenzgebühr Beispiel: Beauftragung des Kunden am 04.02.: 50% der jeweiligen Lizenzgebühr bei einer Stornierung ab 04.06. und 90% der jeweiligen Lizenzgebühr bei einer Stornierung ab 04.08. • bis 15 Arbeitstage vor dem Termin keine Stornierungsgebühr, • 15 bis 10 Arbeitstage vor dem Termin 50 % des vereinbarten Entgelts, • 10 bis 5 Arbeitstage vor dem Termin 75 % des vereinbarten Entgelts, • unter 5 Arbeitstage vor dem Termin 100 % des vereinbarten Entgelts Wurde bereits ein Softwarepflegevertrag zwischen dem Kunden und synedra geschlossen, sind die Kündigungsfristen des Softwarepflegevertrages einzuhalten.
Auftragsstornierung. Storniert Testo einen Auftrag aus „Kulanz“ oder nimmt Testo ein Produkt aus demselben Grund zurück, oder erfolgt eine „freie Kündigung“ nach § 648 BGB des Auftrags durch den Vertragspartner, ohne dass Testo dies zu vertreten hat, kann Testo eine Pauschale für Aufwendungen und entgangenen Gewinn in Höhe von 10 % des Netto-Rechnungsbetrages erheben. Der Vertragspartner kann unabhängig davon einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen, wobei Testo gleichermaßen berechtigt ist einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen. Die Pauschale ersetzt nicht den bestehenden Vergütungsanspruch für die bis zur Stornierung bzw. Kündigung erbrachten Leistungen.
Auftragsstornierung. 9.1 Erfolgt nach Auftragsbestätigung eine Stornierung durch den Auftraggeber, werden die bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Leistungen aus dem Auftrag in Rechnung gestellt (mindestens 1/3 des Auftragsvolumens) abzüglich der ersparten Aufwendungen wie Materialkosten, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung etc. Sollten für letztere genannte Fremdaufwändungen Kosten- oder Stornierungskosten anfallen, werden diese dem Auftraggeber zu 100% in Rechnung gestellt.
9.2 Bei Stornierung durch den Auftraggeber bei Projekten mit einem Auftragswert von über 00.000€ wird die in 4.1 genannte Anzahlung in Höhe von 30% einbehalten. Sämtliche Kosten und Stornierungskosten für Fremdaufwändungen werden ebenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
9.1 Bei Rücktritt durch den Auftraggeber kann FYNAL angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen einschließlich des entgangenen Gewinns und seine Aufwendungen verlangen. An Stelle der konkreten Berechnung der Entschädigung für den Rücktritt, kann FYNAL unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, folgenden pauschalisierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren geltend machen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen: • bis drei Monate vor Produktionsbeginn 30 % des vereinbarten Honorars • bis einen Monat vor Produktionsbeginn 60 % des vereinbarten Honorars • ab einem Monat vor Produktionsbeginn 90 % des vereinbarten Honorars
9.2 Berechnungsgrundlage ist das mit dem Auftraggeber vereinbarte Honorar zzgl. USt. abzüglich der ersparten Aufwendungen (Materialkosten, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung etc.). Dem Auftraggeber bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von FYNAL in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Außerdem hat FYNAL im Falle des Rücktritts durch den Auftraggeber Anspruch auf alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts im Zusammenhang mit dem Vertrag angefallenen Fremdkosten, Stornogebühren, Ausfallhonorare Schauspieler, Sprecher, etc.
Auftragsstornierung. Stornierungen oder Änderungen der gesamten oder eines Teils der Bestellung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers. Wenn dieser einer Stornierung oder Änderung zustimmt, verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer die fertig gestellten oder in Herstellung befindlichen Teile zu bezahlen, ein gleiches gilt für Werkzeuge und sonstige Güter, die vom Verkäufer eigens für die Ausführung dieses begonnenen Auftrags angeschafft wurden.
Auftragsstornierung. Der Kunde ist berechtigt, bereits bestätigte Aufträge zu stornieren, indem er eine E-Mail an den Anbieter sendet. ACOLAD stellt auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers die bereits geleistete Übersetzungsarbeit zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität. Der Kunde hat die folgenden Kosten zu tragen:
A. Für andere Dienstleistungen als das Dolmetschen, mit deren Ausführung begonnen wurde, wird der Preis für die Dienstleistungen anteilig gemäß der zum Zeitpunkt der Stornierungsmitteilung geleisteten Arbeit berechnet.
B. Für Nicht-Dolmetschleistungen, mit deren Ausführung noch nicht begonnen wurde, wird eine Stornogebühr in Höhe von zwanzig Prozent (20 %) der Auftragssumme sowie die Erstattung der ACOLAD durch die Stornierung entstandenen Kosten gegen Vorlage entsprechender Belege (u.a. Projektmanagementgebühren oder Softwarelizenzen) erhoben.
C. Für Dolmetschleistungen trägt der Kunde die folgenden Kosten:
(i) Stornierungsgebühren i. H. v.
a. 50 % des Preises der Dienstleistungen, sofern die Stornierung bis zu fünfzehn (15) Geschäftstage vor Datum des Beginns der Auftragsbearbeitung erfolgt;
b. 80 % des Preises der Dienstleistungen, sofern die Stornierung zwischen acht (8) und vierzehn (14) Geschäftstagen vor Datum des Beginns der Auftragsbearbeitung erfolgt;
c. 100 % des Preises der Dienstleistungen, sofern die Stornierung sieben (7) Geschäftstage oder weniger vor Datum des Beginns der Auftragsbearbeitung erfolgt, und
(ii) dem Anbieter infolge der Stornierung im Allgemeinen entstandene Kosten bei Vorlage der entsprechenden Nachweise (dies kann unter anderem nicht stornierbare Ausrüstungs-, Reise- oder Unterkunftskosten umfassen)
Auftragsstornierung. Will der Auftraggeber nach Abschluss des Kaufvertrages einen Auftrag ganz oder teilweise stornieren, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich und unter genauer Angabe, welche Teile des Auftrags von dem Stornierungswunsch betroffen sein sollen, schriftlich mitzuteilen. Die (Teil-)Stornierung wird nur wirksam, wenn und soweit der Verkäufer sie durch schriftliche Stornierungsbestätigung annimmt. Der Auftraggeber hat dem Verkäufer alle im Zusammenhang mit dem Auftrag und seiner Durchführung bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten gegen Nachweis zu erstatten.
Auftragsstornierung. Stornieren Sie mündliche oder schriftliche Bestellungen immer schriftlich. Alle bis zum Stornierungszeitpunkt angefallenen Kosten und Leistungen, wie Warenbestellungen, zusätzliche Personalbuchung, Zeitaufwand, Fahrten u.a., werden Ihnen in Rechnung gestellt. Eine Auftragsstornierung von Dörrenbächer pflanzen & gestalten, vertre- ten durch die Xxxx und Xxxxxxx Xxxx GbR, ist zulässig und wird rechtzei- tig mitgeteilt.
Auftragsstornierung. Über CIS erteilte Aufträge können nach Eingabe aller zur Freigabe erforderlichen Identifikationsmerkmale nur dann in CIS widerrufen werden, wenn dafür eine Stornomöglichkeit angezeigt wird.
Auftragsstornierung. Es werden folgende Stornogebühren bei Rücktritt des Auftraggebers berechnet: Storno bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 15% der vereinbarten Gage Storno bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage Storno bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage Storno bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage Bei Sammelbuchungen mit von der offiziellen Preisliste reduzierten Preisen gelten die Stornokonditionen für alle in einer Bestellung bestellten Termine, die innerhalb von 6 Monaten stattfinden wie ein Termin. Für Stornofristen gilt der erste Termin. Bei einem Rücktritt des Auftragnehmers wird ein gleichwertiger Ersatz zu den gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Stornos müssen von beiden Parteien in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Auftragsstornierung. Für eine Auftragsstornierung wegen vom Kunden zu vertretender, mehr als zweimal nicht möglicher Terminvereinbarung, berechnet D.