Aufträge. Die Bank verpflichtet sich, gemäß Paragraph 21 der allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Kauf- oder Verkaufsaufträge für Wertpapiere gemäß den Anweisungen des Kunden und im Einklang mit den Gesetzen, Gepflogenheiten und Usancen des Ausführungsortes nach besten Kräften auszuführen. Für Verluste oder Kosten, die den Kunden entstanden sind, weil (i) die Bank aus einem beliebigen Grund nicht in der Lage war, den Auftrag auszuführen, mit Ausnahme grob fahrlässigen Verhaltens (faute lourde) oder vorsätzlichen Verschuldens (faute intentionnelle) seitens der Bank, oder weil (ii) eine Verzögerung oder eine Änderung der Marktbedingungen vor dem Abschluss der betreffenden Transaktion eingetreten ist, übernimmt die Bank keine Haftung. Aufträge für eine sofortige Ausführung sind nach ihrer Erteilung unwiderruflich, es sei denn, die Kunden erhalten vor der Ausführung des betreffenden Auftrags von der Bank eine Mitteilung über die Änderung der Bedingungen dieses Auftrags oder die Stornierung des betreffenden Auftrags. Aufträge ohne Ablaufdatum bleiben nur für einen Tag gültig, falls die Aufträge nach Börsenschluss platziert wurden, bleiben Sie bis zum Ende des nächsten Handelstages gültig. Aufträge, die von Kunden für einen unbestimmten Zeitraum gegeben wurden („Good until cancelled“), bleiben gemäß den Vorschriften und Praktiken des betreffenden Marktes gültig. Allerdings verlieren sie spätestens am Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit, in dem sie erteilt wurden. Der Kunde weiß um das Risiko, dass Aufträge ausgeführt werden können, bevor die Stornierung greift. Geschäfte, die die Bank im Namen des Kunden auf allen Märkten platziert, werden von einer dritten Partei ausgeführt und sind dementsprechend an deren Servicelevel gebunden. Dies kann zur Folge haben, dass Geschäfte, die zu spät gemeldet wurden, möglicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Beginn der nächsten Börsensitzung auf dem Konto des Kunden gebucht werden. Es kann vorkommen, dass eine Order, die als „storniert“ oder „abgelaufen“ bestätigt wurde, Gegenstand einer verspätet gemeldeten Ausführung ist, deren Risiken die Kunden vollständig tragen, solange weder grobe Fahrlässigkeit (faute lourde) noch vorsätzliches Verschulden (faute intentionnelle) seitens der Bank vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Bank in gutem Glauben zu nutzen, und er erkennt hiermit an, dass die verfügbaren Marktsätze und Kurse durch die Bank nach bestem Bemühen bereitgestellt werden. Die Bank übern...
Aufträge. Vereinbarungen über den Cloud Service, die Aufträge als Nutzungsmetrik verwenden, werden in Einheiten von 50.000 Aufträgen pro Vertragsjahr gezählt. Die Ausgangseinheit ist in der Order Form als SAP Commerce Cloud, Standard Edition, Aufträge, Access oder SAP Commerce Cloud, Professional Edition, Aufträge, Access angegeben.
Aufträge. Der Liefervertrag kommt zustande, wenn wir den erteilten Auftrag schriftlich bestätigen oder durch Auslieferung der Ware zu erkennen geben, dass wir den Auftrag angenommen haben.
Aufträge. 1. Aufträge gelten dann erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind („Auftragsbestätigung“). Erfolgt die Lieferung ohne Bestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. 2. Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 15 Werktagen annehmen, sofern die Bestellung nicht eine kürzere Annahmefrist IV. Zlecenia 1. Zlecenia uznawane są za przyjęte wtedy, gdy zostały one przez nas potwierdzone w formie pisemnej (”potwierdzenie zamówienia”). Jeżeli dostawa towaru ma miejsce bez potwierdzenia, to faktura jest traktowana równocześnie jako potwierdzenie zamówienia. . 2. Jeżeli zamówienie można zakwalifikować jako ofertę zgodnie z postanowieniami § 145 BGB (niemieckiego Kodeksu Cywilnego), to możemy vorsieht. przyjąć ją w ciągu 15 dni roboczych, o ile w przypadku tego zamówienia nie jest przewidziany krótszy termin na przyjęcie oferty.
Aufträge. Der Kunde kann nur entweder über den Webtrader oder über eine andere, im Informationsblatt „Informationen zu den Wertpapierdienstleistungen von DEGIRO“ beschriebene Weise Aufträge an
Aufträge. Vereinbarungen über den Cloud Service, die Aufträge als Nutzungsmetrik verwenden, werden in Einheiten von 50.000 Aufträgen pro Vertragsjahr gezählt. Die Ausgangseinheit ist in der Order Form als (a) SAP Commerce Cloud, Composable Edition, Aufträge, Zugriff oder (b) SAP Commerce Cloud, Premier Edition, Aufträge, Zugriff angegeben. Die Auftragsnachbearbeitung wie das Splitting, die Weiterleitung und die Erfüllung von Aufträgen wirkt sich nicht auf die Anzahl der Aufträge aus. Retouren, Rückerstattungen, Stornierungen oder Gutschriften, die der Auftraggeber oder seine Verbundenen Unternehmen Endnutzern gewähren, werden nicht mindernd auf die Anzahl der Aufträge angerechnet.
Aufträge a) Aufträge sowie alle telegraphischen oder telefonischen Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Erst mit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen. Diese Annahme und spätere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
b) Der Besteller kann einen einmal erteilten Auftrag nicht widerrufen. Eine Änderung oder ein Umtausch maßgefertigter Gegenstände ist ausgeschlossen oder nur gegen Ersatz der uns in der Zwischenzeit angefallenen Kosten möglich. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unbefriedigende Auskünfte, insbesondere Kreditauskünfte und jeglicher Zahlungsverfall berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Vornahme anderer Zahlungsbedingungen, insbesondere zur Erklärung der sofortigen Fälligkeit aller unserer Forderungen. Unbefriedigende Auskünfte unterbinden uns auch von der etwaigen Verpflichtung zur Lieferung von Ersatz-, Verschleiß- oder Zubehörteilen jeder Art.
c) Die Ansprüche des Bestellers aus dem Vertrag dürfen ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.
Aufträge. I Erstellung der Dateien und der Auftragsunterlagen durch das SRZ und Einreichung bei den Zentralstellen
1. Das SRZ darf den Zentralstellen nur Dateien einreichen, die in Aufbau und Spezifikation den Anlagen 3 und 5 dieser Richtlinien entsprechen.
2. Zur Einreichung von Dateien für Aufträge für Kartenzahlungseinzüge sind besondere Zulassungskriterien für diese Systeme zu erfüllen und die hierfür geltenden Spezifikationen der Systembetreiber zu beachten.
3. Das SRZ hat je Kundenkonto, Zahlungsart und Ausführungstermin eine gesonderte logische Datei zu erstellen und diese durch eine eindeutige Referenznummer im Datenelement PaymentInformationIdentification zu kennzeichnen.
4. Die Angaben zum Verwendungszweck haben sich ausschließlich auf den jeweiligen Zahlungsverkehrsvorgang zu beziehen. Verwendungszweckangaben dürfen nicht die Übermittlung einer gesonderten Nachricht außerhalb des Zahlungsverkehrs (z. B. Rechnung, Lohn- und Gehaltsabrechnung) ersetzen. Werbetexte dürfen in den Verwendungszweckangaben nicht enthalten sein.
5. Das SRZ ist verpflichtet, die in den Anlagen 3d und 5 dargestellten formatspezifischen Kontrollmaßnahmen zu berücksichtigen. Diese Prüfungen sind vor der Übertragung an die Zentralstellen durchzuführen.
6. Das SRZ hat den Inhalt der an die Zentralstellen gelieferten Dateien mindestens für einen Zeitraum von 20 Kalendertagen in der Form nachweisbar zu halten, dass es der Zentralstelle kurzfristig auf deren Anforderung gekennzeichnete Duplikate liefernkann.
7. Damit die Dateien durch den Kunden fristgerecht autorisiert werden können, müssen die Auftragsdaten den Zentralstellen bis zu dem von ihnen benannten spätesten Einlieferungszeitpunkt vorliegen.
8. Das SRZ hat die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Übertragung der Dateien gemäß Anlage 2 sicherzustellen (z.B. SRZ-Kundenprotokoll, d.h. das für das SRZ erstellte EBICS-Kundenprotokoll).
9. Das SRZ muss unabhängig von der zwischen Kunde und Zahlungsdienstleister vereinbarten Autorisierungsart spätestens mit der Anlieferung einer Datei an die Zentralstellen den Kunden für jede logische Datei die zur Autorisierung erforderlichen Auftragsunterlagen (insbesondere Sammelauftrag bzw. die entsprechenden begleitenden Auftragsinformationen gemäß Anlage 3a) zuleiten. Soweit ein Sammelauftrag erforderlich ist, stellt das SRZ sicher, dass die im Sammelauftrag für den Abgleich erforderlichen Daten mit den Inhalten der Datei übereinstimmen. Spätestens mit der Anlieferung einer Datei an die Zent...
Aufträge. Aufträge müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Mündliche Nebenabreden sowie Än- derungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich unserer schriftlichen Bestätigung. Wir haften nicht für Verzöge- rungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers, auch solche in den Übersetzungsvorgaben, entstehen. Wir sind berechtigt, nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrags zurückzutreten, wenn eine bei uns nachträglich eingegangene Auskunft über den Kun- den nicht befriedigend ist. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
Aufträge. Die Einreichung eines Auftrags durch den Kunden oder die Annahme von Serviceleistungen als Reaktion auf oder im Vorgriff auf eine Leistungsvereinbarung gilt als Annahme dieser Geschäftsbedingungen unter Ausschluss aller zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in dem Auftrag des Kunden oder in anderen Kundendokumenten, selbst wenn im Auftrag oder den Dokumenten etwas anderes angegeben ist.