Auftrag Der Leistungserbringer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden, auf Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/Angebot zu erstellen, eine Anpas- sung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen.
Auflösung Die Genossenschaft wird aufgelöst
Aufträge Die Bank verpflichtet sich, gemäß Paragraph 21 der allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Kauf- oder Verkaufsaufträge für Wertpapiere gemäß den Anweisungen des Kunden und im Einklang mit den Gesetzen, Gepflogenheiten und Usancen des Ausführungsortes nach besten Kräften auszuführen. Für Verluste oder Kosten, die den Kunden entstanden sind, weil (i) die Bank aus einem beliebigen Grund nicht in der Lage war, den Auftrag auszuführen, mit Ausnahme grob fahrlässigen Verhaltens (faute lourde) oder vorsätzlichen Verschuldens (faute intentionnelle) seitens der Bank, oder weil (ii) eine Verzögerung oder eine Änderung der Marktbedingungen vor dem Abschluss der betreffenden Transaktion eingetreten ist, übernimmt die Bank keine Haftung. Aufträge für eine sofortige Ausführung sind nach ihrer Erteilung unwiderruflich, es sei denn, die Kunden erhalten vor der Ausführung des betreffenden Auftrags von der Bank eine Mitteilung über die Änderung der Bedingungen dieses Auftrags oder die Stornierung des betreffenden Auftrags. Aufträge ohne Ablaufdatum bleiben nur für einen Tag gültig, falls die Aufträge nach Börsenschluss platziert wurden, bleiben Sie bis zum Ende des nächsten Handelstages gültig. Aufträge, die von Kunden für einen unbestimmten Zeitraum gegeben wurden („Good until cancelled“), bleiben gemäß den Vorschriften und Praktiken des betreffenden Marktes gültig. Allerdings verlieren sie spätestens am Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit, in dem sie erteilt wurden. Der Kunde weiß um das Risiko, dass Aufträge ausgeführt werden können, bevor die Stornierung greift. Geschäfte, die die Bank im Namen des Kunden auf allen Märkten platziert, werden von einer dritten Partei ausgeführt und sind dementsprechend an deren Servicelevel gebunden. Dies kann zur Folge haben, dass Geschäfte, die zu spät gemeldet wurden, möglicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Beginn der nächsten Börsensitzung auf dem Konto des Kunden gebucht werden. Es kann vorkommen, dass eine Order, die als „storniert“ oder „abgelaufen“ bestätigt wurde, Gegenstand einer verspätet gemeldeten Ausführung ist, deren Risiken die Kunden vollständig tragen, solange weder grobe Fahrlässigkeit (faute lourde) noch vorsätzliches Verschulden (faute intentionnelle) seitens der Bank vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Bank in gutem Glauben zu nutzen, und er erkennt hiermit an, dass die verfügbaren Marktsätze und Kurse durch die Bank nach bestem Bemühen bereitgestellt werden. Die Bank übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der indikativen Preisangaben auf ihrer Website, die Kunden zu Informationszwecken bereitgestellt werden und die möglicherweise nicht immer auf dem neuesten Stand sind, wie zum Beispiel im Falle von illiquiden Wertpapieren oder bei Märkten mit geringem Volumen. Die Preisangaben der Bank stimmen daher möglicherweise nicht mit dem Preis überein, zu dem der Handel durchgeführt wird. Die Bank ist nicht an einem Handel gebunden, der zu einem Preis abgeschlossen wurde, von dem die Bank nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des Handels offensichtlich unrichtig war oder von dem der Kunde wusste oder hätte wissen müssen, dass er zum Zeitpunkt des Handels unrichtig war. Obwohl alle bei der Bank eingehenden Aufträge bei Erhalt ausgeführt werden, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass bei der Ausführung eines Auftrags Verzögerungen entstehen können. Insbesondere werden Aufträge, die während der Schlusszeiten der betreffenden Börse bei der Bank eingehen, erst zum nächsten Börsenbeginn an der betreffenden Börse ausgeführt. Die Kunden nehmen ferner zur Kenntnis, dass alle Aufträge, die bei der Bank zum Börsenschluss eingehen, zu einem anderen Preis ausgeführt werden können als dem zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen. Telefonische Aufträge werden nach bestem Bemühen ausgeführt und können kleineren Zeitverzögerungen im Vergleich zu elektronischen Aufträgen unterliegen, die über die Online- Handelsplattform ausgeführt werden. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass wir im Rahmen der Ausführung der Anweisungen der Kunden alle erforderlichen Währungsumrechnungen durchführen. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, die mit solchen Währungstransaktionen einhergehenden Risiken zu tragen. Wenn der Kunde Anweisung erteilt, einen von ihm erteilten Auftrag zu widerrufen, wird nicht garantiert, dass der Auftrag tatsächlich rückgängig gemacht wird. Wenn keine ausreichende Deckung für einen Auftrag besteht, soll er als nicht erteilt betrachtet werden. Sobald Geld oder Wertpapiere aus dem Konto abgezogen wurden, können Aufträge nicht mehr widerrufen werden. Während der Handelszeiten ist es im Allgemeinen nicht möglich, Marktaufträge zu widerrufen, da diese normalerweise unmittelbar ausgeführt werden. Der Kunde nimmt im Hinblick auf Währungstransaktionen zur Kenntnis, dass die Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt des Auftrags und dem der Ausführung der Transaktion schwanken können und dass sich der Gesamtwert der Transaktion deshalb ändern kann. Bei allen Devisengeschäften nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Devisenkurse zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Ausführungszeit variieren können und dass der Gesamtwert der Transaktion dadurch beeinflusst werden kann. Kauf und Verkauf von im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Investmentfonds Die Bank übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Ertrag der im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Fonds. Obwohl sich die Bank nach Kräften bemühen, Fonds von hoher Qualität anzubieten, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Nettoinventarwert der gehaltenen Fonds von Marktschwankungen, Wechselkursentwicklungen und den von dem Fonds getroffenen Anlageentscheidungen abhängig sein kann. Es wird davon ausgegangen, dass die Kunden den vom Fonds veröffentlichten Verkaufsprospekt gelesen und somit von allen maßgeblichen Informationen über den Investmentfonds, einschließlich Kosten und Gebühren, Kenntnis genommen haben, und dass sie nur solche Fonds erwerben, die ihrem Anlageprofil entsprechen und zu deren Erwerb sie berechtigt sind. Die Bank übernimmt keine Haftung für vom Fonds mitgeteilte Informationen, und die Bereitstellung dieser Informationen stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Anlageempfehlung dar. Der Kauf von Investmentfonds hängt von den internen Organisationsabläufen und der Verfügbarkeit von Drittanbietern ab. Die Bank haftet nicht für etwaige Schwankungen der Anteilspreise von Investmentfonds, die zwischen der Erteilung eines Auftrags durch den Kunden und der Bestätigung der Bank über die Ausführung dieses Auftrags durch den Fondsmanager auftreten können. Falls die Bank begründete Zweifel im Hinblick auf die Herkunft und Richtigkeit des Auftrags hegt, ist sie berechtigt, die Ausführung des betreffenden Auftrags abzulehnen oder mit geeigneten Mitteln zusätzliche Auskünfte einzuholen; dies gilt auch, wenn die Bank über Hinweise verfügt, dass der Auftrag oder die Transaktion gegen geltendes Recht oder die behördlichen Vorschriften verstößt. Die Kunden sind bei jeder Wertpapiertransaktion für die Festsetzung der Abwicklungswährung ihrer Aufträge verantwortlich. Handelsgeschäfte werden üblicherweise nur dann ausgeführt, wenn auf dem Währungskonto des Kunden ein ausreichendes Guthaben zur Deckung des Wertpapierpreises, der Maklerprovision und aller sonstigen eventuell entstehenden Kosten zur Verfügung stehen. Die Bank berücksichtigt nur Beträge, die für Handelsgeschäfte frei verfügbar sind. Wenn das Währungsunterkonto, über das die Kunden das Geschäft abwickeln möchten, nicht ausreichend gedeckt ist, hat die Bank das Recht, die Transaktion ganz oder teilweise abzulehnen. Marktaufträge können in Einzelfällen großen Kursschwankungen ausgesetzt sein. Solche Kursschwankungen können sich auf die ausgeführte Transaktion auswirken und somit zu einer Überziehung des Währungskontos führen. Die Bank kann nach eigenem Ermessen eine Überziehung als Ergebnis solcher Transaktionen akzeptieren. Diese Position muss schnellstmöglich ab dem Tag der Transaktion ausgeglichen werden. Der Kunde bleibt für die Deckung seines Währungskontos verantwortlich. Unbeschadet des Vorstehenden kann die Bank nach eigenem Ermessen alle sonstigen, auf anderen Währungsunterkonten verfügbaren Guthaben für die Berechnung des Gesamtvermögens des Kunden bei der Bank berücksichtigen. Im Falle einer Überziehung eines Währungsunterkontos hat der Kunde für die ausreichende Deckung dieses Xxxxxx entweder durch eine Währungstransaktion von einem anderen Unterkonto oder durch die Zuführung von Mitteln von einer externen Quelle oder einem anderen Konto zu sorgen.
Aufgaben Die ZAK ist für folgende Aufgaben zuständig:
Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.
Verpflichtungen des Kunden 2.1 Der Kunde muss rechtzeitig die Informationen und Dokumente bereitstellen sowie die Anweisungen erteilen, die Xxxxxxx im Hinblick auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen angemessenerweise benötigt. 2.2 Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit sämtlicher durch ihn bereitgestellten Informationen verantwortlich. 2.3 Erbringt Emerson Dienstleistungen vor Ort, wird der Kunde weder Xxxxxxx noch Mitarbeiter von Xxxxxxx auffordern, eine Vereinbarung einzugehen, durch die Rechte oder Verpflichtungen in Bezug auf Xxxxxxx oder die Mitarbeiter von Emerson entstehen, aufgehoben oder anderweitig begrenzt oder erweitert werden oder zu einem Verzicht oder einer Freistellung führen. Alle derartigen Vereinbarungen sind unwirksam. 2.4 Führen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder anderer Auftragnehmer des Kunden dazu, dass die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung von Xxxxxxx verzögert oder verhindert wird oder für Emerson höhere Kosten entstehen, verlängert sich die Erfüllungsfrist, und der Kunde wird Xxxxxxx diese Kosten erstatten.
Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde. (2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. 3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.