Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend Art. §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Wintersemester) zur Aufnahme von jährlich 435 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 962 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleibenver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung Finanzie- rung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend ent- sprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger Studienanfän- ger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 0.000.000 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen Anmietun- gen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren Einzel- verfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht zweck- gerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstattenzurückzuer- statten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes WintersemesterWinterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 435 382 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 962 1.133 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen weitergeführtweiterge- führt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme Auf- nahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft dau- erhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen zuge- wiesenen Mittel fließen in die Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwissen- schaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhenerhö- hen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Studienplatzka- pazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten Studienanfängerzahlen Studi- enanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ • 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ • 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 7.747.611,23 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen zur VerfügungVer- fügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme Auf- nahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Wintersemester) zur Aufnahme Auf- nahme von jährlich 435 625 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester (ErstimmatrikulierteErstim- matrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 962 2.373 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ " überprüft bei Bedarf anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung Ent- wicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende grundle- gende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms Ausbau- programms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten Studienplatz- kapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung Verwaltungs- vereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus aus: ▪ 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 361.292,18 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Studien- feldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes WintersemesterWinter- semester) zur Aufnahme von jährlich 435 282 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung Gesamtaufnahme- verpflichtung in Höhe von jeweils 962 1.154 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen Studienanfängerzah- len wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Studien- feldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwendenver- wenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleibenverblei- ben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werdenwer- den. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme Auf- nahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger in den Fächergruppen Fä- chergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung Be- setzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber Haus- haltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel Mit- tel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 1.272.860,92 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht be- darfsgerecht bereitgestellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren Einzelver- fahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren Studi- enjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes WintersemesterWintersemes- ter) zur Aufnahme von jährlich 435 475 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester Hochschulse- mester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 962 1.174 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren Studienjah- ren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen Einverneh- men der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des MinisterratsMinister- rats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms Aus- bauprogramms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleibenver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung Finanzie- rung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend ent- sprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger Studienanfän- ger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule OTH Regensburg zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ • 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ • 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Mittel für Anmietungen be- reit; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule OTH Regensburg kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Studienfel- dern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht zweck- gerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstattenzurückzuer- statten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes WintersemesterWinterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 435 757 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 962 1.977 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren Stu- dienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche tatsächli- che Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen Abwei- chungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 2.116.397,90 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Wintersemester) zur Aufnahme von jährlich 435 zusätzlichen Studienanfängern im
1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 962 Studienanfängern im
1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleibenver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung Finanzie- rung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend ent- sprechend Art. §1 § 1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger Studienanfän- ger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ • 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ • 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 1.132.640,64 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Haushalts- mittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht zweck- gerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstattenzurückzuer- statten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes WintersemesterWinterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 435 546 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 962 2.237 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.
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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zweckge- bunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegtfestge- legt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule Hoch- schule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend Art. §1 § 1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwissen- schaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen ermögli- chen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten ge- nannten Studienanfängerzahlen – - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – - in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ ■ 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil Programmteil, und ▪ ■ 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 2007 / 2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 463.271,52 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Haus- haltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen jewei- ligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung Er- haltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Studienfel- dern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstattenzu- rückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester Sommersemes- ter 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes WintersemesterWinter- semester) zur Aufnahme von jährlich 435 319 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung Gesamtaufnahmever- pflichtung in Höhe von jeweils 962 792 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium Stu- dium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen Zielsetzun- gen des Ausbauprogramms verständigen.
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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleibenver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung Finanzie- rung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend ent- sprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger Studienanfän- ger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ • 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ • 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 356.530,08 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen Anmietun- gen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren Einzel- verfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht zweck- gerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstattenzurückzuer- statten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes WintersemesterWinterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 435 516 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 962 1.056 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit bis 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleibenver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung Finanzie- rung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend ent- sprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger Studienanfän- ger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 9.285.037,24 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Haushalts- mittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht zweck- gerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstattenzurückzuer- statten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes WintersemesterWinterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 435 1.198 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 962 3.633 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte Licht des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms Aus- bauprogramms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleibenver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung Finanzie- rung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend ent- sprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger Studienanfän- ger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten ge- nannten Studienanfängerzahlen – — vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – — in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ • 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ • 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 279.603,45 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen Anmietun- gen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren Einzel- verfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht zweck- gerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstattenzurückzuer- statten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes WintersemesterWinterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 435 787 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 962 4.081 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ " überprüft bei Bedarf anhand an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen Zahlen der Studien- anfängerinnen und Studienanfänger wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule Universität zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten Studienplatzkapazi- täten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängerinnen und Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule Universität verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerin- nen und Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule Universität darauf hinwirken, entsprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt Hochschul- pakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger Studienanfängerinnen und Studien- anfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule Universität zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Studienplatz- kapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten Studienanfängerzahlen Zahlen der Studienanfängerinnen und Studienanfänger – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung Mittelbereit- stellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ 0.000.000 00.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule Universität die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfängerin- nen und Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Mittel für Anmietungen bereit; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule Universität kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme Auf- nahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Die Hochschule Universität verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren Studi- enjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes WintersemesterWintersemes- ter) zur Aufnahme von jährlich 435 1.306 zusätzlichen Studienanfängern Studienanfängerinnen und Studien- anfängern im
m 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung Ge- samtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 962 Studienanfängern 4.882 Studienanfängerinnen und Stu- dienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen Abweichun- gen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen Einver- nehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des MinisterratsMi- nisterrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule Universität werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms Aus- bauprogramms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ • 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ • 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 2.145.255,23 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Technische Hochschule Deggendorf kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Die Technische Hochschule Deggendorf verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Wintersemester) zur Aufnahme von jährlich 435 442 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 962 1.107 Studienanfängern im
1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms Ausbau- programms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegtfestge- legt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule Hoch- schule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwissen- schaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen ermögli- chen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten ge- nannten Studienanfängerzahlen – - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – - in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 4.020.416,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ 0.000.000 2.801.513,00 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ 0.000.000 1.218.903,00 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 162.000,00 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Haushalts- mittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung Er- haltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Studienfel- dern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstattenzu- rückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes WintersemesterWinterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 435 213 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung Gesamtaufnahmever- pflichtung in Höhe von jeweils 962 554 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum bis 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium Stu- dium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen Zielsetzun- gen des Ausbauprogramms verständigen.
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Samples: Zielvereinbarung
Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen weitergeführtweiterge- führt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme Auf- nahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft dau- erhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen zuge- wiesenen Mittel fließen in die Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule Hoch- schule darauf hinwirken, entsprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen zwi- schen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten Studienplatzka- pazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten Studienanfängerzahlen Studi- enanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 un- ter Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 000.000 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereitge- stellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme Auf- nahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Wintersemester) zur Aufnahme Auf- nahme von jährlich 435 405 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester (ErstimmatrikulierteErstim- matrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 962 1.365 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung Entwick- lung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner Ver- tragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während wäh- rend der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms Ausbaupro- gramms verständigen.
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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend Art. Art.1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten Studienanfängerzahlen – –vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werdenMittel für Anmietungen zur Verfügung. Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Wintersemester) zur Aufnahme von jährlich 435 415 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 962 832 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.
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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend Art. 1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ▪ 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und ▪ 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 2.155.560,80 712.472,50 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden. ; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Wintersemester) zur Aufnahme von jährlich 435 437 zusätzlichen Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 962 816 Studienanfängern im
m 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.
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