Common use of Ausbauprogramm Clause in Contracts

Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend Art. 1 § 1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus • 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und • 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- statten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 546 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 2.237 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen Zahlen der Studien- anfängerinnen und Studienanfänger wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den Universität zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten Studienplatzkapazi- täten in bestimmten Stu- dienfeldern Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängerinnen und Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleibenUniversität verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerin- nen und Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule Universität darauf hinwirken, ent- sprechend entsprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt Hochschul- pakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger Studienanfängerinnen und Studien- anfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule Universität zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten Studienplatz- kapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten Studienanfängerzahlen genannten Zahlen der Studienanfängerinnen und Studienanfänger – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung Mittelbereit- stellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus • 0.000.000 ▪ 00.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule Universität die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfängerin- nen und Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werdenMittel für Anmietungen bereit; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule Universität kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme Auf- nahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- stattenzurückzuerstatten. Die Hochschule Universität verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren Studi- enjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mesterWintersemes- ter) zur Aufnahme von jährlich 546 1.306 zusätzlichen Studienanfängern Studienanfängerinnen und Studien- anfängern im 1. Hoch- schulsemester Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung Ge- samtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 2.237 Studienanfängern 4.882 Studienanfängerinnen und Stu- dienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen Abweichun- gen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen Einver- nehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung Zustimmung des MinisterratsMi- nisterrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule Universität werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms Aus- bauprogramms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 0.000.000 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen Anmietun- gen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren Einzel- verfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- statten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 546 382 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 2.237 1.133 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule OTH Regensburg zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus • 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und • 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werdenMittel für Anmietungen be- reit; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule OTH Regensburg kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Studienfel- dern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- statten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 546 757 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 2.237 1.977 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren Stu- dienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche tatsächli- che Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen Abwei- chungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleibenverbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend entsprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus • 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und • 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 2.145.255,23 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Technische Hochschule Deggendorf kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- stattenzurückzuerstatten. Die Technische Hochschule Deggendorf verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mesterWintersemester) zur Aufnahme von jährlich 546 442 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 2.237 1.107 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.m

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleibenverbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend entsprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 712.472,50 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- stattenzurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mesterWintersemester) zur Aufnahme von jährlich 546 437 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 2.237 816 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleibenverbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend Art. 1 § entsprechend Art.1 §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten genannten Studienanfängerzahlen vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Mittel für Anmietungen zur Verfügung. Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- stattenzurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mesterWintersemester) zur Aufnahme von jährlich 546 415 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 2.237 832 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten Studienplatz- kapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleibenverbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend entsprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung Verwaltungs- vereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus • aus: ▪ 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 361.292,18 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Studien- feldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- stattenzurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mesterWinter- semester) zur Aufnahme von jährlich 546 282 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung Gesamtaufnahme- verpflichtung in Höhe von jeweils 2.237 1.154 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleibenverbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend entsprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 2.116.397,90 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; . Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- stattenzurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mesterWintersemester) zur Aufnahme von jährlich 546 435 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 2.237 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.m

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegtfestge- legt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleibenHoch- schule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend entsprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwissen- schaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen ermögli- chen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten Studienanfängerzahlen - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber - in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 4.020.416,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus • 0.000.000 ▪ 2.801.513,00 € aus dem unbefristeten Programmteil und • 0.000.000 ▪ 1.218.903,00 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 162.000,00 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung Er- haltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Studienfel- dern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- stattenzu- rückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 546 213 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung Gesamtaufnahmever- pflichtung in Höhe von jeweils 2.237 554 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum bis 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium Stu- dium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen Zielsetzun- gen des Ausbauprogramms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten Studienanfängerzahlen vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus • 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und • 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 279.603,45 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen Anmietun- gen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren Einzel- verfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- statten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 546 787 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 2.237 4.081 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen" überprüft bei Bedarf an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen Studienanfängerzah- len wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern Studien- feldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwendenver- wenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleibenverblei- ben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werdenwer- den. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme Auf- nahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend entsprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger Studienanfänger in den Fächergruppen Fä- chergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung Be- setzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber Haus- haltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel Mit- tel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 1.272.860,92 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel bedarfsgerecht Haushaltsmittel be- darfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren Einzelver- fahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- stattenzurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren Studi- enjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mesterWintersemes- ter) zur Aufnahme von jährlich 546 475 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester Hochschulse- mester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 2.237 1.174 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren Studienjah- ren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen Einverneh- men der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung Zustimmung des MinisterratsMinister- rats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms Aus- bauprogramms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len weitergeführtStudierendenzahlen weiterge- führt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern Studienfeldern und zur Aufnahme Auf- nahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft dau- erhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleibenverbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen zuge- wiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend entsprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwissen- schaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhenerhö- hen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten Studienplatzka- pazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten Studienanfängerzahlen genannten Studi- enanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus • 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und • 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 7.747.611,23 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen Anmietungen zur VerfügungVer- fügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme Auf- nahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- stattenzurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mesterWintersemester) zur Aufnahme Auf- nahme von jährlich 546 625 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester Hochschulsemester (ErstimmatrikulierteErstim- matrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 2.237 2.373 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen" überprüft bei Bedarf an- hand anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche Entwicklung tatsächliche Ent- wicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende grundle- gende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms Ausbau- programms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zweckge- bunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegtfestge- legt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleibenHoch- schule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend entsprechend Art. 1 § 1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwissen- schaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen ermögli- chen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten Studienanfängerzahlen - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber - in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil Programmteil, und 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 2007 / 2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 463.271,52 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haus- haltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen jewei- ligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung Er- haltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Studienfel- dern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- stattenzu- rückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester Sommersemes- ter 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mesterWinter- semester) zur Aufnahme von jährlich 546 319 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung Gesamtaufnahmever- pflichtung in Höhe von jeweils 2.237 792 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium Stu- dium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen Zielsetzun- gen des Ausbauprogramms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len Studierendenzahlen weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleibenverbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend entsprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 2.155.560,80 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; . Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- stattenzurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mesterWintersemester) zur Aufnahme von jährlich 546 435 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 2.237 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.m

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus • 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und • 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 356.530,08 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen Anmietun- gen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren Einzel- verfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- statten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 546 516 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 2.237 1.056 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit bis 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms verständigen.

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Samples: www.stmwk.bayern.de

Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len weitergeführt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, ent- sprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 9.285.037,24 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- statten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mester) zur Aufnahme von jährlich 546 1.198 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung in Höhe von jeweils 2.237 3.633 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte Licht des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms Aus- bauprogramms verständigen.

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Ausbauprogramm. Aufgrund der auch in den nächsten Jahren zu erwartenden hohen Studienanfänger- zahlen Studienanfängerzahlen wird das Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierendenzah- len weitergeführtStudierendenzahlen weiterge- führt. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebun- den zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Stu- dienfeldern Studienfeldern und zur Aufnahme Auf- nahme von Studienanfängern, wie nachstehend festgelegt, zu verwenden. Sie werden dauerhaft dau- erhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule ver- bleibenverbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen zuge- wiesenen Mittel fließen in die Finanzie- rung Finanzierung ein. Bei der Verwendung der Mittel wird die Hochschule Hoch- schule darauf hinwirken, ent- sprechend entsprechend Art. 1 § §1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen zwi- schen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (dritte Programmphase), den Anteil der Studienanfän- ger Studienanfänger in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten Studienplatzka- pazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der nachfolgend ge- nannten Studienanfängerzahlen genannten Studi- enanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich (zum 01.01.) 0.000.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 0.000.000 € aus dem unbefristeten Programmteil und 0.000.000 € aus dem befristeten Programmteil. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 un- ter Kap. 15 49 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 422 01 zugewiesenen Stellen erhalten. Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 1.132.640,64 000.000 € in den Jahren 2019 bis 2022 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haushalts- mittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereitge- stellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Erhal- tung Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und Aufnahme Auf- nahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel ent- scheiden entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Nicht zweck- gerecht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung verwendete Mittel sind zurückzuer- stattenzurückzuerstatten. Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) in den Stu- dienjahren Studienjahren 2019 bis 2022 (jeweils Sommersemester und darauffolgendes Winterse- mesterWintersemester) zur Aufnahme Auf- nahme von jährlich 546 405 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester Hochschulsemester (ErstimmatrikulierteErstim- matrikulierte). Damit ergibt sich eine Gesamtaufnahmeverpflich- tung Gesamtaufnahmeverpflichtung in Höhe von jeweils 2.237 1.365 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester in den Studienjahren 2019 mit 2022. Der Lenkungsausschuss „Steigende Studierendenzahlen“ überprüft bei Bedarf an- hand anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tat- sächliche Entwicklung tatsächliche Entwick- lung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner Ver- tragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zu- stimmung Zustimmung des Ministerrats. Der Hochschulpakt 2020 läuft zum 31.12.2020 aus. Staat und Hochschule werden sich während wäh- rend der Laufzeit der Zielvereinbarung im Lichte des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ über eine eventuell notwendige Anpassung der Zielsetzungen des Ausbauprogramms Ausbaupro- gramms verständigen.

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