Ausbildungsdauer Musterklauseln

Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsdauer beträ gt fü r den Rechtsanwaltsfachangestellten drei Jahre. Die Ausbildungsdauer sowie die Daten des Beginns und des Endes der Ausbildungszeit sind in den Vertrag aufzunehmen. Bei der Bestimmung des Beendigungsdatums sind etwa erfolgte Anrechnungen zu berü cksichtigen. Ohne besondere Genehmi- gung der Xxxxxx (§§ 7, 71 Abs. 4, 9 BBiG) kann nur die Ausbildungszeit bei einem anderen Ausbildenden im selben Ausbil- dungsberuf voll angerechnet werden. Die Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung vom 4. Juli 1972 (BGBl. I S. 1151) und die Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung vom 4. Juli 1972 (BGBl. I S. 1155) finden auf Rechtsanwaltsfachangestellte keine Anwendung. Eine Anrechnung in einem anderen Ausbildungsberuf ist nur ü ber § 8 Abs. 1 BBiG mö glich. Bei Wechsel von einem zum anderen Ausbildungsberuf kann die Anrechnung nur mit Genehmigung der Xxxxxx ü ber § 7 BBiG erfolgen. Eine kü rzere als die in der Ausbildungsverordnung vorgeschriebene Dauer darf nur unter der Bedingung vereinbart werden, dass die Abkü rzung auf gemeinsamen Antrag des Ausbildenden und des Auszubildenden von der Xxxxxx ausnahmsweise genehmigt wird (§§ 8 Abs. 1, 71 Abs. 4 BBiG). Eine lä ngere als die in der Ausbildungsverordnung vorgeschriebene Dauer darf nur unter der Bedingung vereinbart werden, dass die Verlä ngerung auf Antrag des Auszubildenden von der Xxxxxx ausnahmsweise genehmigt wird (§§ 8 Abs. 2, 71 Abs. 4 BBiG). Es ist sinnvoll, den in § 1 Abs. 4 des Berufsausbildungsvertrages vorgesehenen Verlä ngerungsantrag zu stellen, andernfalls kann das Ausbildungsverhä ltnis vor Abnahme der Prü fung enden, wenn die Prü fung nach Beendigung der vereinbarten Ausbildungs- zeit stattfindet. Es soll vermieden werden, dass ein Arbeitsverhä ltnis mit den entsprechenden Folgen (z. X. Xẍ ndigungsfristen) be- grü ndet wird und ein Verlä ngerungsantrag nach § 8 Abs. 2 BBiG nach Nichtbestehen der Prü fung nicht mehr gestellt werden kann. Ein Antrag auf Verkü rzung der Ausbildungszeit kann nach § 8 Abs. 1 BBiG nur genehmigt werden, wenn aufgrund stichhaltiger Grü nde erwartet werden kann, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekü rzten Zeit erreicht. Der Antrag auf Abkü rzung und Verlä ngerung kann auch wä hrend der Ausbildungszeit gestellt werden. Davon unabhä ngig wird die tatsä chliche Beendigung des Ausbildungsverhä ltnisses durch den Tag der Feststellung (Bekannt- gabe) des Ergebnisses der Abschlussprü fung bestimmt (§ 1 Nr. 3 ...
Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsdauer beträgt weniger als 3 Jahre (Nachweis zum Grund der Verkürzung erforderlich) Das mit diesem Vertrag geschlossene Ausbildungsverhältnis endet am: beginnt am: Es gilt als / / betriebliches Ausbildungsjahr. Die Probezeit beträgt Monate (mind. 1, max. 4 Mon.). Für den Auszubildenden/die Auszubildende ist dieser Vertrag ein Folgevertrag Nummer des Vorvertrages
Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsdauer beträgt sechs Semester.
Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsdauer richtet sich nach § 2 der Ausbildungsordnung „Hauswirtschaf- ter/in“ bzw. nach § 3 der Ausbildungsregelung „Fachpraktiker/in Hauswirtschaft“.
Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsdauer beträgt sechs Semester, beginnend ab dem Wintersemester 2023.
Ausbildungsdauer. Die Praxisphase findet in der Regel im 6. Semester des Bachelorstudienganges “Control- ling“ und im 7. Semester des Studiengangs „International Management Eastern Europe“ statt und ist ein verpflichtender Bestandteil des Studiums. Die Dauer beträgt einschließlich der studienbegleitenden Lehrveranstaltungen einen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Wochen und entspricht 15 Credits. Ein Rechtsanspruch auf Urlaub besteht nicht. Für ausbildungsrelevante Zwecke ist für maximal 2 Tage Arbeitsbefreiung zu gewähren.
Ausbildungsdauer. Die Ausbildung beginnt am und endet am Die Ausbildung gliedert sich in theoretische, fachpraktische und berufspraktische Teile. Sie wird in Vollzeitform durchgeführt und dauert ein Jahr. Für den Fall des Nichtbestehens der Abschlußprüfung verlängert sich der Vertrag auto- matisch bis zur Ablegung der Wiederholungsprüfung.
Ausbildungsdauer. Teilweise ist geregelt, dass sich die Rückzahlungskosten mit der Dauer der Fortbildung erhöhen. Das ist nur zulässig, wenn sich auch die Arbeitgeberkosten mit Zeitablauf erhöhen, also z.B. wenn er den Arbeitnehmer weitergehend bezahlt freistellt als ursprünglich beabsichtigt. Es ist jedoch nicht 1 BAG 15.09.2009 – 3 AZR 173/08 2 Etwa in BAG 19.02.2004 - 6 AZR 552/02 3 Schönhöft NZA-RR 2009, 625, 629 4 LAG Düsseldorf, 27.05.2013 – 9 Xx 000/00 5 Jährliche Staffelung unzumutbar: LAG Hamm 09.03.2012 – 7 Xx 0000/00; ähnl. BAG 06.09.1995 – 5 AZR 241/94 der Fall, wenn der Arbeitgeber jedenfalls nur einen Fixbetrag zahlt. Denn dann erhöhen sich seine Fortbildungskosten nicht. Eine Erhöhung der Rückzahlung trotz gleichbleibender Kosten würde den Arbeitnehmer wirtschaftlich unangemessen benachteiligen.6 Merke: Die Rückzahlungskosten dürfen sich nicht lediglich wegen der Dauer der Ausbildung erhöhen!
Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsdauer der Lehrgänge „Tierheilpraktiker“ und „Tierphysiotherapie“ sowie des Kombinationslehrgangs „Tierphysiotherapie und Tierheilpraktiker“ betragen jeweils 24 Monate. Die ergänzenden Lehrgänge „Osteopathie“ und „Chiropraktik“ haben eine Ausbildungszeit von jeweils 12 Monaten. Die Ausbildung Phytotherapie hat eine Ausbildungsdauer von je 12 Monaten, die Psychosomatik 14 bzw. 24 Monaten. Die Ausbildungsdauer des Ausbildungsganges „Hunde-Sportwissenschaften“ beträgt 11 Monate für ATM-Absolventen und 15 Monate für Externe und entspricht der Anzahl der angegebenen Raten und Lektionen.
Ausbildungsdauer. Die Länge der Ausbildungszeit ist der jeweiligen Ausbildungsordnung zu entnehmen. Sie kann zwei, drei oder dreieinhalb Jahre betragen. Auf Grund allgemeiner schulischer Vorbildung oder beruflicher Vorkenntnisse kann die Ausbildungs- zeit freiwillig verkürzt werden. Wie weit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, klären die Vertragspartner am besten gleich bei Vertragsabschluss. Die Ausbildungszeit kann auch noch während der Ausbildung verkürzt werden. Eine Verkürzung kann generell nur mit einem gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden erfolgen, es gibt hierfür in Rheinland-Pfalz keinen Rechtsanspruch. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rückfrage beim Ausbildungsberater oder der Ausbildungsberaterin. Anträge hierfür finden Sie auf unseren Internetseiten. Möglich ist eine Verkürzung in folgendem Umfang: ❖ Mittlerer Schulabschluss: Verkürzung um bis zu sechs Monate ❖ Hochschul- oder Fachhochschulreife: Verkürzung um bis zu zwölf Monate ❖ Auszubildende über 21 Jahre: Verkürzung um bis zu zwölf Monate ❖ Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf: Verkürzung um bis zu zwölf Monate ❖ Einstiegsqualifizierung (EQ): Verkürzung im Zielberuf i. d. R. um 6 Monate. Auch aufgrund des Besuches eines Berufsgrundschuljahres oder einer Berufsfachschule des ent- sprechenden Berufsfeldes kann die Ausbildung möglicherweise mit einem gemeinsamen Antrag verkürzt werden. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte im Vorfeld zur Klärung die Ausbildungs- beratung der IHK Koblenz. Eine vorangegangene Ausbildungszeit im gleichen Beruf kann grundsätzlich voll angerechnet werden, die in einem verwandten Beruf zum Teil. Es können sogar mehrere Abkürzungsmöglichkeiten neben- einander berücksichtigt werden. Dabei können aber bestimmte Mindestzeiten einer betrieblichen Ausbildung nicht unterschritten werden. Bei Ausbildungsberufen mit einer Regelausbildungszeit von dreieinhalb Jahren beträgt die Mindestzeit 24, bei dreijährigen 18 und zweijährigen 12 Monate. Von der Verkürzung zu unterscheiden und davon unabhängig ist die „Vorzeitige Zulassung“. Danach können Auszubildende schon ein halbes Jahr vor dem regulären Prüfungstermin zur Abschluss- prüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Dazu sind Betrieb und Berufsschule zu hören. Die für die Abschlussprüfung relevanten Leistungen in der Berufsschule und im Betrieb müssen überdurchschnittlich, d.h. mindestens „gut“ ( 2,49 ) und die Ausbildungsinhalte aus der Ausbildungsordnung müssen im W...