Ausbildungsdauer Musterklauseln

Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsdauer beträ gt fü r den Rechtsanwaltsfachangestellten drei Jahre. Die Ausbildungsdauer sowie die Daten des Beginns und des Endes der Ausbildungszeit sind in den Vertrag aufzunehmen. Bei der Bestimmung des Beendigungsdatums sind etwa erfolgte Anrechnungen zu berü cksichtigen. Ohne besondere Genehmi- gung der Xxxxxx (§§ 7, 71 Abs. 4, 9 BBiG) kann nur die Ausbildungszeit bei einem anderen Ausbildenden im selben Ausbil- dungsberuf voll angerechnet werden. Die Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung vom 4. Juli 1972 (BGBl. I S. 1151) und die Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung vom 4. Juli 1972 (BGBl. I S. 1155) finden auf Rechtsanwaltsfachangestellte keine Anwendung. Eine Anrechnung in einem anderen Ausbildungsberuf ist nur ü ber § 8 Abs. 1 BBiG mö glich. Bei Wechsel von einem zum anderen Ausbildungsberuf kann die Anrechnung nur mit Genehmigung der Xxxxxx ü ber § 7 BBiG erfolgen. Eine kü rzere als die in der Ausbildungsverordnung vorgeschriebene Dauer darf nur unter der Bedingung vereinbart werden, dass die Abkü rzung auf gemeinsamen Antrag des Ausbildenden und des Auszubildenden von der Xxxxxx ausnahmsweise genehmigt wird (§§ 8 Abs. 1, 71 Abs. 4 BBiG). Eine lä ngere als die in der Ausbildungsverordnung vorgeschriebene Dauer darf nur unter der Bedingung vereinbart werden, dass die Verlä ngerung auf Antrag des Auszubildenden von der Xxxxxx ausnahmsweise genehmigt wird (§§ 8 Abs. 2, 71 Abs. 4 BBiG). Es ist sinnvoll, den in § 1 Abs. 4 des Berufsausbildungsvertrages vorgesehenen Verlä ngerungsantrag zu stellen, andernfalls kann das Ausbildungsverhä ltnis vor Abnahme der Prü fung enden, wenn die Prü fung nach Beendigung der vereinbarten Ausbildungs- zeit stattfindet. Es soll vermieden werden, dass ein Arbeitsverhä ltnis mit den entsprechenden Folgen (z. X. Xẍ ndigungsfristen) be- grü ndet wird und ein Verlä ngerungsantrag nach § 8 Abs. 2 BBiG nach Nichtbestehen der Prü fung nicht mehr gestellt werden kann. Ein Antrag auf Verkü rzung der Ausbildungszeit kann nach § 8 Abs. 1 BBiG nur genehmigt werden, wenn aufgrund stichhaltiger Grü nde erwartet werden kann, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekü rzten Zeit erreicht. Der Antrag auf Abkü rzung und Verlä ngerung kann auch wä hrend der Ausbildungszeit gestellt werden. Davon unabhä ngig wird die tatsä chliche Beendigung des Ausbildungsverhä ltnisses durch den Tag der Feststellung (Bekannt- gabe) des Ergebnisses der Abschlussprü fung bestimmt (§ 1 Nr. 3 ...
Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsdauer beträgt weniger als 3 Jahre (Nachweis zum Grund der Verkürzung erforderlich) Das mit diesem Vertrag geschlossene Ausbildungsverhältnis endet am: beginnt am: Es gilt als / / betriebliches Ausbildungsjahr. Die Probezeit beträgt Monate (mind. 1, max. 4 Mon.). Für den Auszubildenden/die Auszubildende ist dieser Vertrag ein Folgevertrag Nummer des Vorvertrages
Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsdauer beträgt sechs Semester.
Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsdauer richtet sich nach § 2 der Ausbildungsordnung „Hauswirtschaf- ter/in“ bzw. nach § 3 der Ausbildungsregelung „Fachpraktiker/in Hauswirtschaft“.
Ausbildungsdauer. Die Praxisphase findet in der Regel im 6. Semester des Bachelorstudienganges “Control- ling“ und im 7. Semester des Studiengangs „International Management Eastern Europe“ statt und ist ein verpflichtender Bestandteil des Studiums. Die Dauer beträgt einschließlich der studienbegleitenden Lehrveranstaltungen einen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Wochen und entspricht 15 Credits. Ein Rechtsanspruch auf Urlaub besteht nicht. Für ausbildungsrelevante Zwecke ist für maximal 2 Tage Arbeitsbefreiung zu gewähren.
Ausbildungsdauer. Die Ausbildung zum Yogalehrenden VIYM findet statt vom 18. Januar 2020 bis 13. Februar 2022 an insgesamt 22 Wochenenden (Sa + So) und zwei Intensivwochen (Sa-Fr) vermitteln wir die Inhalte: 150 UE Hatha-Yoga, 36 UE Meditation, 60 UE Pädagogik: Grundlagen in Didaktik, Methodik, 90 UE Grundlagen aus Medizin und Psychologie, 80 UE Geschichte, Philosophie und Quellentexte des Yogas, 50 UE Unterrichtspraktikum, 10 UE Berufskunde und 30 UE Wahlthemen. Gesamt Präsens-Unterricht 506 UE Die jeweiligen Wochenenden beginnen samstags und sonntags von 09:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Die Intensiv- Wochen am Samstag und Sonntag 09:00 Uhr bis 18:30 Uhr und montags bis donnerstags täglich von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr und freitags von 09:00 bis 15:00 Uhr.
Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsdauer beträgt Semester, beginnend mit dem Wintersemester 2023.
Ausbildungsdauer. Die Ausbildung beginnt am und endet am Die Ausbildung gliedert sich in theoretische, fachpraktische und berufspraktische Teile. Sie wird in Vollzeitform durchgeführt und dauert ein Jahr. Für den Fall des Nichtbestehens der Abschlußprüfung verlängert sich der Vertrag auto- matisch bis zur Ablegung der Wiederholungsprüfung.
Ausbildungsdauer. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule und wird mit der Fachverkäuferinnen-/ Fachverkäuferprüfung beendet. Eine Verkürzung der Ausbildung ist möglich: – um ½ Jahr bei guten Leistungen (Notendurchschnitt mindestens gut) – um maximal 1 Jahr, wenn der oder die Auszubildende die Fachhochschul- oder die Hochschulreife besitzt oder diesen Beruf als Zweitberuf (Umschulung) erlernt (freiwillige Vereinbarung zwischen Azubi und Ausbilder). – um 1 Jahr, wenn der oder die Auszubildende den Abschluss einer Berufsfachschule im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft mit dem Schwerpunkt Back- und Süsswarenherstellung besitzt. Die Ausbildung wird mit der Gesellenprüfung beendet.
Ausbildungsdauer. Teilweise ist geregelt, dass sich die Rückzahlungskosten mit der Dauer der Fortbildung erhöhen. Das ist nur zulässig, wenn sich auch die Arbeitgeberkosten mit Zeitablauf erhöhen, also z.B. wenn er den Arbeitnehmer weitergehend bezahlt freistellt als ursprünglich beabsichtigt. Es ist jedoch nicht 1 BAG 15.09.2009 – 3 AZR 173/08 2 Etwa in BAG 19.02.2004 - 6 AZR 552/02 3 Schönhöft NZA-RR 2009, 625, 629 4 LAG Düsseldorf, 27.05.2013 – 9 Xx 000/00 5 Jährliche Staffelung unzumutbar: LAG Hamm 09.03.2012 – 7 Xx 0000/00; ähnl. BAG 06.09.1995 – 5 AZR 241/94 der Fall, wenn der Arbeitgeber jedenfalls nur einen Fixbetrag zahlt. Denn dann erhöhen sich seine Fortbildungskosten nicht. Eine Erhöhung der Rückzahlung trotz gleichbleibender Kosten würde den Arbeitnehmer wirtschaftlich unangemessen benachteiligen.6 Merke: Die Rückzahlungskosten dürfen sich nicht lediglich wegen der Dauer der Ausbildung erhöhen!