Ausbildungsvergütung Musterklauseln

Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung wird für die gesamte Dauer der Ausbildung vom Xxxxxx der praktischen Ausbildung an den Auszubildenden gezahlt. Dies gilt auch für die Fahrtkostenerstattung.
Ausbildungsvergütung. (1) Die Ausbildungsvergütung beträgt für Auszubildende ab dem 01.06.2012 im 1. Jahr monatlich 530 € im 2. Jahr monatlich 600 € im 3. Jahr monatlich 650 €
Ausbildungsvergütung. (1) Die Höhe der Ausbildungsvergütung ergibt sich aus der Anlage 1 zu diesem Tarifvertrag.
Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütungen (§ 5 Tarifvertrag für Auszubildende) betragen ab dem 01. Oktober 2016 im 1. Ausbildungsjahr 785,18 EURO, im 2. Ausbildungsjahr 851,71 EURO, im 3. Ausbildungsjahr 913,59 EURO, im 4. Ausbildungsjahr 985,62 EURO.
Ausbildungsvergütung. Die Auszubildenden erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe sich aus einer gesondert abzuschließenden Tarifvereinbarung ergibt *.
Ausbildungsvergütung. (1) Die/der Auszubildende erhält vom Xxxxxx der praktischen Ausbildung für die Gesamtdauer der Ausbildung eine angemessene monatliche Ausbildungsvergütung.
Ausbildungsvergütung. Die/der Ausbildende (Ärztin/Arzt) zahlt der/dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Ihre Höhe richtet sich nach den Tarifverträgen, die die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen abgeschlossen hat. Die Ausbildungsvergütung beträgt zurzeit EUR , , , im ersten zweiten dritten Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung. 1. Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach § 2 Absatz 2 des Entgelttarif- vertrages für den privaten Rundfunk (TPR) in seiner jeweils gültigen Fassung.
Ausbildungsvergütung. (1) Auszubildende haben Anspruch auf eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen für das Baugewerbe festgelegt wird.
Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 01.04.2019 im 1. Jahr monatlich 865 Euro im 2. Jahr monatlich 910 Euro im 3. Jahr monatlich 960 Euro. Medizinische Fachangestellte haben die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversor- gung und Entgeltumwandlung nach Maßgabe des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung.