Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung wird für die gesamte Dauer der Ausbildung vom Xxxxxx der praktischen Ausbildung an den Auszubildenden gezahlt. Dies gilt auch für die Fahrtkostenerstattung.
Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung beträgt: a) ab dem 01.01.2021: im 1. Jahr monatlich 880 Euro im 2. Jahr monatlich 935 Euro im 3. Jahr monatlich 995 Euro
Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ergibt sich aus der Anlage 1 zu diesem Tarifvertrag.
Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütungen (§ 5 Tarifvertrag für Auszubildende) betragen ab dem 1. Januar 2019 im 1. Ausbildungsjahr 865,18 EURO, im 2. Ausbildungsjahr 931,71 EURO, im 3. Ausbildungsjahr 993,59 EURO, im 4. Ausbildungsjahr 1.065,62 EURO.
Ausbildungsvergütung. Die Auszubildenden erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe sich aus einer gesondert abzuschließenden Tarifvereinbarung ergibt *.
Ausbildungsvergütung. Abbildung 14 bietet einen Überblick über die Entwicklung des Ausbildungsstellenange- bots sowie die Zahl der gemeldeten Bewerber in der Berufsgruppe „Kaufleute – Verkehr und Logistik“ für den Zeitraum von 2011 bis 2015. Demnach nahm die Zahl der gemelde- ten kaufmännischen Berufsausbildungsstellen im Bereich Verkehr und Logistik insgesamt zu. Im Ausbildungsjahr 2011/2012 waren 5.033 Ausbildungsstellen gemeldet. Nach ei- nem deutlichen Rückgang im Ausbildungsjahr 2012/2013 entwickelte sich die Anzahl der Berufsausbildungsstellen im Ausbildungsjahr 2013/2014 wieder positiv. Die Zahl der Be- werber ging im gleichen Zeitraum jedoch zurück. Im Ausbildungsjahr 2014/2015 wurden 1,49 Ausbildungsstellen pro Bewerber gemeldet – ein erneuter und zunehmender Über- hang an Ausbildungsstellen im Vergleich zu den gemeldeten Bewerbern. Die Zahl der am Ende des Berichtsjahres unbesetzten Berufsausbildungsstellen schwankte zwar in der jüngsten Vergangenheit, jedoch erreichte sie im Jahr 2015 mit 218 den Höchststand im Beobachtungszeitraum. Als Bewerber für Berufsausbildungsstellen zählen grundsätzlich diejenigen gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr bei Agenturen für Arbeit und Job- centern eine individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufs- ausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wünschten und deren Eignung dafür geklärt bzw. deren Voraussetzung dafür ge- geben war. Als Berufsausbildungsstellen zählen alle mit einem Auftrag zur Vermittlung gemeldeten und im Berichtsjahr zu besetzenden betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem BBiG. 6000 5000 4000 4 3000 2000 1,4 1,27 1,35 1,49 1000 0 0 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 gemeldete Berufsausbildungsstellen je Bewerber Bewerber (gemeldet) Berufsausbildungsstellen (unbesetzt) Berufsausbildungsstellen (gemeldet) * Das Berichtsjahr umfasst den Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres. Anmerkung: Um alle Bewerber und Berufsausbildungsstellen, die während eines Berichtsjahres bei den Agentu- ren für Arbeit und Jobcentern gemeldet waren, abzubilden, werden Bewerber und Berufsausbildungsstellen je- weils kumuliert seit Beginn des Berichtsjahres ausgewiesen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Ausbildungsstellenmarkt). Eigene Darstellung. Ausbildungsstellen und Bewerber
Ausbildungsvergütung. Die/ der Auszubildende erhält vom Xxxxxx der praktischen Ausbildung für die Gesamtdauer der Ausbildung eine angemessene monatliche Ausbildungsvergütung.
Ausbildungsvergütung. Auszubildende haben Anspruch auf eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen für das Baugewerbe festgelegt wird.
Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach § 2 Absatz 2 des Entgelttarif- vertrages für den privaten Rundfunk (TPR) in seiner jeweils gültigen Fassung.
Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 01.04.2019 im 1. Jahr monatlich 865 Euro im 2. Jahr monatlich 910 Euro im 3. Jahr monatlich 960 Euro. Medizinische Fachangestellte haben die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversor- gung und Entgeltumwandlung nach Maßgabe des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung.