Ausbringungsschäden. Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Ausbringungsschäden. Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Verwen- dung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultierenSchädlingsbekämp- fungsmitteln entstehen, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge Nie- derschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften.
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Samples: KFZ Versicherung
Ausbringungsschäden. Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke an- dere Grundstück abdriften.
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Ausbringungsschäden. Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultierenent- stehen, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige unfallar- tige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt abge- schwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften.
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Ausbringungsschäden. Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Ver- wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultierenentstehen, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse Ereig- nisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt abge- schwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften.
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Samples: KFZ Versicherung