Ausfall der Veranstaltung. Kann die Messe Berlin aufgrund eines Umstandes, den weder sie noch der Ausstel- ler zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Die Messe Berlin kann jedoch dem Aussteller bei ihr in Auftrag gege- bene Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung stellen, wenn nicht der Aussteller nachweist, dass das Ergebnis der Arbeiten für ihn nicht von Interesse ist.
Appears in 12 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Application, Stand Application