Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenden Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsicht- lich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereitb- begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftragge- ber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit kann er auch Schadensersatz- ansprüche geltend machen. Die Geltendma- chung eines weitergehenden Verzugsscha- dens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 14.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen. hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
14.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
14.3 Der Auftraggeber versichert. dass er zur Verwendung aller der Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx in seinem Namen überlassenen Vorlagen. insbesondere im geschäftlichen Verkehr berechtigt ist. Gleiches gilt. wenn die Verwendung auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgte. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Er trägt alle Kosten, auch die einer etwaigen außergerichtlichen Rechtsverfolgung. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx kann auf die Kosten einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten verlangen
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 8.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Ände rungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahr lässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berech tigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftragge ber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamati- onen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Ände- rungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Logoform behält den Ver- gütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Logoform eine angemesse- ne Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Logo- form übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Logoform von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die RG behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 12.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
12.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z. B. Foto, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom Auftragnehmer unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für SOD Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Ma- nuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
8.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auf- traggeber zu vertreten hat, so kann SOD eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann SOD auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an SOD überge- benen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung be- rechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber SOD im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Drit- ter frei.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. • Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx auch Schadens- ersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. • Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx übergebenden Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungs- freiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produkti- on Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine ange- messene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatz- ansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorla- gen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versiche- rung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Desi- gner im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.