Common use of Ausfall der Veranstaltung Clause in Contracts

Ausfall der Veranstaltung. 1. Führt der Mieter aus einem von der Vermieterin nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch und tritt er vom Mietvertrag zurück, so ist eine Ausfallentschädigung zu zahlen. Sie beträgt bei Anzeige des Ausfalls -bis zu drei Monaten vor der Veranstaltung 25% -bis zu drei Wochen vor der Veranstaltung 50% -danach 100 % des Benutzungsentgelts zuzügl. der der Vermieterin tatsächlich entstandenen Kosten. Sollte der Raum anderweitig vermietet werden, sind nur die der Vermieterin tatsächlich entstandenen Kosten durch den Mieter zu ersetzen. 2. Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. Der Ausfall oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer fällt nicht unter den Begriff höhere Gewalt.

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Samples: Mietvertrag

Ausfall der Veranstaltung. 1. Führt der Mieter aus einem von der Vermieterin nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch und tritt er vom Mietvertrag Benutzungsvertrag zurück, so ist eine Ausfallentschädigung zu zahlen. Sie beträgt bei Anzeige des Ausfalls -bis - bis zu drei Monaten 3 Monate vor der Veranstaltung 25% -bis 25 %, - bis zu drei 3 Wochen vor der Veranstaltung 5050 % -danach - danach 100 % des Benutzungsentgelts zuzügl. Benutzungsentgeltes zuzüglich der der Vermieterin dem Vermieter tatsächlich entstandenen Kosten. - Sollte der Raum anderweitig vermietet werden, sind nur die der Vermieterin tatsächlich tatsächlichen entstandenen Kosten durch den Mieter zu ersetzen. 2. Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. Der Ausfall oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer fällt nicht unter den Begriff höhere Gewalt.

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Samples: Benutzungsvertrag

Ausfall der Veranstaltung. (1. ) Führt der Mieter aus einem von der Vermieterin dem Vermieter nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch und tritt er vom Mietvertrag zurück, so ist eine Ausfallentschädigung zu zahlen. . (2) Sie beträgt bei Anzeige des Ausfalls -bis - bis zu drei Monaten vor der Veranstaltung 25% -bis - bis zu drei Wochen vor der Veranstaltung 50% -danach - danach 100 % des Benutzungsentgelts zuzüglzuzgl. der der Vermieterin dem Vermieter tatsächlich entstandenen Kosten. . (3) Sollte der Raum anderweitig vermietet werden, sind nur die der Vermieterin dem Vermieter tatsächlich entstandenen Kosten durch den Mieter zu ersetzen. 2. (4) Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. . (5) Der Ausfall oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer fällt nicht unter den Begriff höhere Gewalt.

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Samples: Miet Und Benutzerordnung

Ausfall der Veranstaltung. 1. Führt der Mieter aus einem von der Vermieterin nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch und tritt er vom Mietvertrag zurück, so ist eine Ausfallentschädigung zu zahlen. Sie beträgt bei Anzeige des Ausfalls -bis - bis zu drei Monaten vor der Veranstaltung 25% -bis - bis zu drei Wochen vor der Veranstaltung 50% -danach - danach 100 % des Benutzungsentgelts zuzügl. der der Vermieterin tatsächlich entstandenen Kosten. Sollte der Raum anderweitig vermietet werden, sind nur die der Vermieterin tatsächlich entstandenen Kosten durch den Mieter zu ersetzen. 2. Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. Der Ausfall oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer fällt nicht unter den Begriff höhere Gewalt.

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Samples: Mietvertrag Für Die Nutzung Des Bürgerhauses