Ausführung durch Versendung von Xxxxxxx Musterklauseln

Ausführung durch Versendung von Xxxxxxx. Die Bank behält sich vor, AZV-Überweisungen durch unmittelbare Versendung von Schecks in der betreffenden Währung an den Zahlungsempfänger oder dessen vom Kontoinhaber benannten Zahlungsdienstleister auszuführen. Für die Ausführung und die weitere Behand- lung solcher Schecks gelten die Bedingungen in Abschnitt X Unterabschnitt D Nummer 4 bis 6 entsprechend. Ergibt sich bei einer AZV-Überweisung, die durch Versendung eines Schecks ausgeführt wurde, aus Mitteilungen des Zahlungsempfängers oder seines Zah- lungsdienstleisters, dass ein Scheck in Verlust geraten ist, so wird die Bank die Sperre des Schecks veranlassen. Abschnitt X Unterabschnitt D Nummer 7 gilt entsprechend.
Ausführung durch Versendung von Xxxxxxx. Die Bank behält sich vor, AZV-Überweisungen, die auf eine ausländische Währung (Abschn. I. Nr. 26 (1)) lauten, durch unmittelbare Versendung von Schecks in der betreffen- den Währung an den Begünstigten oder dessen vom Kontoinhaber benannte Bank auszu- führen. Für die Abrechnung und die weitere Behandlung solcher Schecks gelten die Bedin- gungen in Unterabschn. D. Nr. 4 bis 6 entsprechend. Ergibt sich bei einer Überweisung, die durch Versendung eines Schecks ausgeführt wurde, aus Mitteilungen des Begünstigten oder seiner Bank, dass ein Scheck in Verlust geraten ist, so wird die Bank die Sperre des Schecks veranlassen. Xxxxxxxxxxx. X. Xx. 0 gilt entsprechend.

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  • Nutzung durch Dritte 18.1 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nut- zung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden. 18.2 Der Kunde ist auch zur Zahlung aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat. 18.3 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede entgeltliche direkte oder mittelbare Nutzung der von der net services angebotenen Dienste durch Dritte, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die net services gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstat- tungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)