Finanzinformationen Musterklauseln

Finanzinformationen. Auf Verlangen von Elavon übermittelt das Vertragsunternehmen Elavon aktuelle Finanzinformationen über das Vertragsunternehmen, falls verfügbar, insbesondere geprüfte Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnungen und Managementbilanzen, und alle anderen von Xxxxxx begründeterweise verlangten Finanzinformationen.
Finanzinformationen. Das Geschäftsjahr der Zielgesellschaft beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. November 2016 wurde das Geschäftsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt. Die Eintragung dieser Satzungsänderung in das Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen erfolgte am 1. Dezember 2016. Das ab dem 1. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2016 laufende Geschäftsjahr wur- de damit zu einem Rumpfgeschäftsjahr. Ausweislich des geprüften und im Einklang mit den von der Europäischen Union über- nommenen internationalen Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen (International Financial Reporting Standards; „IFRS“) erstellten Konzernjahresabschlusses für das am 31. Dezember 2016 zu Ende gegangene Rumpfgeschäftsjahr erzielte die Zielgesellschaft konsolidierte Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 603, ein konsolidiertes Betriebsergebnis (EBIT) von TEUR -3.015, einen Konzernjahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.953 und ein Konzerngesamtergebnis von TEUR 4.727. Im Rumpfgeschäftsjahr 2016 beschäftigte die Zielgesellschaft weltweit durchschnittlich 9 Mitarbeiter. Die Zielgesellschaft erzielte ihre Umsatzerlöse im Rumpfgeschäftsjahr 2016 aus Zinser- trägen aus gezeichneten Inhaberschuldverschreibungen. Das EBIT ist im Wesentlichen bestimmt durch die Personalkosten der verbliebenen Mitarbeiter und der sonstigen be- trieblichen Aufwendungen. Dabei sind die Personalaufwendungen um EUR 0,3 Mio. auf EUR 1,0 Mio. gesunken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen neben Aufwendungen für Rechts- und Beratungsleistungen sowie für Investor Relations auch aus Aufwendungen bedingt durch den Umzug der Verwaltung und der Verlagerung des Firmensitzes nach Berlin sowie zeitanteilig doppelte Mietzahlung. Aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Steuerrückstellungen sowie der Anpassung passiver latenter Steu- ern resultierte im Rumpfgeschäftsjahr 2016 ein Ertrag von EUR 7,5 Mio. Die Bilanzsumme sank gegenüber dem Vorjahr um EUR 54,4 Mio. auf EUR 161,8 Mio. hauptsächlich aufgrund der Kapitalrückzahlung am 14. Oktober 2016 an die Aktionäre der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 53,0 Mio. infolge der in 2016 durchgeführten Kapital- herabsetzung. Zum 31. Dezember 2016 wies die Zielgesellschaft Zahlungsmittel in Höhe von EUR 104,1 Mio. und kurzfristige Geldanlagen in Höhe von EUR 35,5 Mio. aus. Dies entspricht ca. 86% der Bilanzsumme. Zum 31. Dezember 2016 betrug das Konzernei- genkapital EUR 148,5 Mio., was einer Eigenkapitalquote von 91,8% entspricht....
Finanzinformationen. Geprüfte Eröffnungsbilanz zum 13. Xxxx 2019 der Exporo Projekt 91 GmbH (HGB) EXPORO Projekt 91 GMBH, HAMBURG ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 13. Xxxx 2019
Finanzinformationen. Die BCV publiziert regelmässig Informationen zum Wirtschafts- und Finanzmarktgeschehen.
Finanzinformationen. 7.1 Angaben zu den Abschlussprüfern und Umfang der Prüfungen
Finanzinformationen. Die nachfolgend zusammengefassten Finanzdaten der Emittentin sind dem nach HGB aufgestellten geprüften Jahresabschluss der Solarnative GmbH zum 31. Dezember 2022 entnommen, der im Ab- schnitt „I. Aufnahme mittels Verweis gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2017/1129“ anstelle eines gesonderten Finanzteils als historische Finanzinformationen im Sinne von Punkt 5.1 des Anhangs 25 Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission vom 14. Xxxx 2019 in diesen Prospekt einbezogen wurde und Teil davon ist. Sofern Finanzdaten in den nachfolgenden Tabellen als „geprüft“ gekennzeichnet sind, bedeutet dies, dass sie dem oben angeführten geprüften Jahresabschluss der Emittentin entnommen wurden. Die Zahlen wurden kaufmännisch gerundet und addieren sich daher eventuell nicht zu den angegebenen Summen auf. Im Bestätigungsvermerk, der uneingeschränkt erteilt wurde, wurde nachfolgender Hinweis aufgenom- men: „Wir verweisen auf Angabe "Sonstige Angaben / Fortführungsprognose" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Ver- treter die Unsicherheiten in den Prognosen über die Finanzierung beschreiben. Wie in Anhang und Lagebericht dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten , dass eine wesentliche Unsicher- heit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen kann und die Entwurf ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen kann. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Als prüferische Reaktion auf diese Tatbestände haben wir sowohl die Planungsrechnungen zum Abschlussstichtag, als auch die Planungsrechnungen mit Datum zur Prüfungsdurchführung durchgesehen und beurteilt. Besonders wichtige Prüfungssach- verhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Wir haben - mit Ausnahme des Sachverhalts, der im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit‟ beschrieben ist - bestimmt, dass es keine weiteren besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.“ Im Lagebericht werden im Abschnitt 3.2. folgende finanzwirtschaftlichen Risiken beschrieben: „Finanzwirtschaftliche Risiken Ausfallrisiken von Forderungen sind zum Abschlussstichtag nur in be- grenztem Umfang vorhanden, da sich die Produktion noch im Aufbau befindet und entsprechend ...
Finanzinformationen. 16.1 Allgemeines F-2 16.2 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Bezug auf zum 31. Dezember 2011….................................................................................. F-3 16.3 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Bezug auf den Jahresabschluss der ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG zum 31. Dezember 2011….................................................................................. F-5
Finanzinformationen. 3.1 Einzelheiten zum Umfang der von L+P bereitzustellenden Finanzinformationen ergeben sich aus der vom Kunden abgegebenen Bestellung sowie zukünftigen Bestellungen. L+P räumt dem Kunden an den bereitgestellten Finanzinformationen ein auf die Laufzeit des abgeschlossenen Vertrages beschränktes Nutzungsrecht dahingehend ein, die Finanzinformationen im Rahmen der bereitgestellten Software zu nutzen. 3.2 Die Gefahr einer teilweisen bzw. gänzlichen Nichtübermittlung von Xxxxxx- informationen geht auf den Kunden über, sobald die Finanzinformationen L+P verlassen haben. 3.3 Dem Kunden ist bekannt, dass L+P die Finanzinformationen im Wesentlichen von Dritten, insbesondere Börsen, Finanzdienstleistern, Nachrichtenagenturen und sonstigen Fremdanbietern bezieht. L+P ist nicht in der Lage, diese von Dritten bezogenen Informationen auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen, so dass diese von L+P auch nicht geschuldet werden. L+P gewährleistet und garantiert daher auch nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten bezogenen Informationen, was der Kunde anerkennt. Dieser Ausschluss gilt nicht, sofern L+P einen Mangel arglistig verschwiegen oder Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Der Kunde erkennt ferner an, dass die oben aufgeführten Dritten keine Erfüllungsgehilfen von L+P sind. 3.4 Soweit dem Kunden Informationen bereitgestellt werden, die von Verträgen abhängen, die L+P oder ihre Muttergesellschaft, die Infront Financial Technology GmbH („Infront GmbH“) mit Dritten (insbesondere mit Börsen, Finanzdienstleistern, Nachrichtenagenturen und sonstigen Fremdanbietern) geschlossen hat, und diese Drittverträge, gleich aus welchem Grunde, gekündigt oder dauerhaft im Ganzen oder zum Teil nicht erfüllt werden, ist L+P berechtigt, die Informationen insoweit aus dem Lieferumfang herauszunehmen. Der Vertrag besteht in diesem Fall fort, ohne dass dem Kunden ein Kündigungsrecht aus diesem Grund zusteht. L+P wird die heraus- genommenen Informationen innerhalb angemessener Frist durch andere Informationen ersetzen. Sollte jedoch die Herausnahme der Informationen aus dem Leistungsumfang für den Kunden unzumutbar sein, so steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem L+P die Informationen aus dem Lieferumfang herausnimmt. 3.5 Dem Kunden ist ausschließlich gestattet, die Finanzinformationen im Rahmen der ihm überlassenen Software zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, etwa ...
Finanzinformationen. 1. Der SERVICEPARTNER verpflichtet sich, periodisch über seine Finanz- und Ertragssituation Bericht zu erstatten. Zur Berichterstattung des SERVICEPARTNERS gehört insbesondere die Teil- nahme am Servicepartnervertriebsvergleich des IMPORTEURS. Die dafür erforderlichen Daten stellt der SERVICEPARTNER über eine vom IMPORTEUR definierte Schnittstelle zur Verfügung. Die Ergebnisse dieses Vertriebsvergleiches stellt IMPORTEUR dem SERVICEPARTNER zur Verfü- gung. 2. Der SERVICEPARTNER verpflichtet sich, spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäfts- jahres dem IMPORTEUR die revidierte Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung inkl. Anhang) einzureichen. Im Falle einer Betriebsaufspaltung ist auf Nachfrage des IMPORTEURS neben der Jahresrechnung der Betriebs- bzw. Vertriebsgesellschaft die Jahresrechnung der Vermögensge- sellschaft einzureichen, soweit diese für die Beurteilung der auf die Leistungen unter diesem VERTRAG entfallenden Geschäfte von Bedeutung ist. 3. Diese Verpflichtung zur Berichterstattung über Finanzinformationen gilt nur, solange dieser VERTRAG in ungekündigtem Verhältnis steht.
Finanzinformationen. Weitere Erklärungen der Emittentin